Ärmelband „Kreta“

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Ärmelband „Kreta“

Das Ärmelband „Kreta“ war eine Tätigkeits- und Tapferkeitsauszeichnung der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg, sie wurde im Jahr 1942 im Zuge des Unternehmens „Merkur“ gestiftet.

Hintergrund

Die Insel Kreta ist etwa 140 km vom Peloponnes und ca. 350 km von Attika entfernt. Seit November 1940 war die griechische Insel ein britischer Flotten- und Luftstützpunkt. Nachdem am 29. und 30. April die letzten britisch-griechischen Streitkräfte das griechische Festland verlassen hatten, begannen deutscherseits die Vorbereitungen zum Unternehmen „Merkur“, d. h. zur Besetzung Kretas. Beteiligt an diesem Vorhaben waren Teile des VIII. Fliegerkorps (General der Flieger Frhr. v. Richthofen), Teile des IX. Fliegerkorps (General Student) sowie die 7. Fliegerdivision unter Generalleutnant Süßmann und die 5. Gebirgs-Division unter Generalmajor Ringel. Die 7. Flieger-Div. verfügte über etwa 15.000 Fallschirmjäger, die 5. Gebirgs-Div. über etwa 8.500 Gebirgsjäger. Auf Kreta standen ca. 30.000 Briten, Neuseeländer und Australier sowie rund 11.000 bis 14.000 Griechen.

Am 20. Mai 1941 begann das Unternehmen „Merkur“, welches nach harten und verlustreichen Kämpfen schließlich zum Besitz der Insel Kreta führte. Am 1. Juni 1941 meldete der Bericht des Oberkommandos der Wehrmacht u. a.: „Der Kampf um Kreta ist beendet“.

Stiftung

Trageweise

Der Zeitpunkt der Stiftung des Ärmelbandes „Kreta“ war bisher nicht zu ermitteln. Die Oberbefehlshaber der drei Wehrmachtteile gaben die Stiftung gesondert mit folgenden Daten bekannt:

  1. Heer 16. Oktober 1942
  2. Kriegsmarine 14. August 1942
  3. Luftwaffe 29. September 1942

Die Texte der Bekanntgaben weichen voneinander ab und basieren auf der Verschiedenartigkeit der beteiligten Einheiten. Das Marineverordnungsblatt vom 1. September 1942 gab bekannt:

Der Führer hat die Schaffung eines Ärmelbandes „Kreta“ als Kampfabzeichen genehmigt.

Hierzu ergehen folgende Anordnungen:
1. Form: Weißes Ärmelband mit goldener Einfassung und Aufschrift: „Kreta“.
2. Trageweise: Das Ärmelband wird am linken Unterärmel (um es — zum Unterschied von den am rechten Unterärmel getragenen Traditionsusw. Bändern — als persönliche Auszeichnung herauszuheben) getragen, und zwar an folgenden Bekleidungsstücken der Tropen-, blauen und feldgrauen Marineuniform;

a) an der braunen Feldbluse etwa 15 cm, b) am blauen Jackett für Offiziere etwa 4 cm —für Portepeeunteroffiziere etwa 8 cm, c) am blauen Hemd etwa 15 cm, d) am blauen Überzieher etwa 8 cm, e) am blauen Mantel etwa 8 cm, f) am feldgrauen Mantel etwa 8 cm, g) an der feldgrauen Feldbluse etwa 15 cm oberhalb des unteren Ärmelrandes.

3. Verleihung: Das Band wird als Kampfabzeichen verliehen und darüber eine Besitzurkunde ausgestellt. Die Verleihung erfolgt nur an solche Angehörige von Marineeinheiten, welche an den Kampfhandlungen um Kreta unmittelbar teilgenommen haben. Das sind: a) Marineangehörige, welche mit der ersten Transportstaffel am Seegefecht bei Sparta am 21. 5. 1941 oder mit der zweiten Transportstaffel am Seegefecht bei Milos am 22. Mai 1941 teilgenommen haben. b) Alle diejenigen Marineangehörigen, welche bis zum 27. Mai 1941 auf dem Luft- oder See-. wege nach Kreta gelangten. c) Die Marineangehörigen, welche an dem ersten Panzertransport vom Festland nach Kreta am 26. bis 27. Mai 1941 teilgenommen haben. Die Verleihung ist in die Personalpapiere einzutragen.

4. Verleihungsbefugnis: Das Ärmelband wird für alle beteiligten Marineeinheiten durch den »Admiral Ägäis« im Namen des Oberbefehls habers der Kriegsmarine verliehen« Das Oberkommando des Heeres gab Stiftung und Verleihungsbedingungen in den Allgemeinen Heeresmitteilungen vom 21. Oktober 1942 bekannt. Auch hier ein fast vollständiger Abdruck dieses Textes. Der Führer hat die Schaffung des „Ärmelbandes Kreta“ als Kampfabzeichen genehmigt. 1. Das „Ärmelband Kreta“ besteht aus einem weißen Ärmelband mit goldener Einfassung und Aufschrift „Kreta“. Das Abzeichen wird am linken Unterärmel der Uniform (auch zum Mantel) getragen. 2. Das „Ärmelband Kreta“ kann an Wehrmacht-angehörige verliehen werden, die auf der Erde, in der Luft oder zur See an den Kampfhandlungen um Kreta unmittelbar teilgenommen haben. 3. Von den Angehörigen des Heeres kommen für die Verleihung in Betracht: a) Soldaten, die bis einschließlich 27. Mai 1941 auf der Insel abgesprungen oder gelandet sind. Hierzu gehören:

  • Angehörige der 5. und 6. Gebirgsdivision,
  • Angehörige des IL/Pz.Rgt.31,
  • Angehörige des Krd.Schtz.Bat1.55,
  • Angehörige des Fla.M.G.Bat1.609

b) Soldaten, die mit der leichten Schiffsstaffel am 19. Mai 1941 in See gegangen sind und am Seegefecht bei der Insel teilgenommen haben.

4. Das „Ärmelband Kreta“ verleiht für alle Angehörigen des Heeres der Oberbefehlshaber der 12. Armee.

5. 6. 7. 8. und 9. enthalten nur die notwendigen Formalitäten. Von der Luftwaffe waren verleihungsberechtigt:

  • die Besatzungen der Kampfgeschwader z. b. V., die zum Absetzen von Fallschirmjägern oder zum Landen auf der Insel eingesetzt waren, Flugbesatzungen der bis einschließlich 27. Mai 1941 mit Kampfaufträgen über der Insel oder im Seegebiet um die Insel eingesetzten Aufklärungs-, Jagd-, Kampfflieger-, Stuka- und Zerstörerverbände.

Nr. 546 der 15. Ausgabe der »Allgemeinen Heeresmitteilungen« beschäftigte sich mit den Verleihungsanträgen. Es waren für die Inbesitznahme von Kreta folgende Schlacht- und Gefechtsbezeichnungen festgelegt:

a) Kämpfe bei Malemes, Chania und Sudabucht vom 20. Mai bis 27. Mai 1941,
b) Kämpfe bei Rhetimnon vom 20. Mai bis 30. Mai 1941,
c) Kämpfe bei Iraklion vom 20. Mai bis 29. Mai 1941,
d) Seegefecht nördlich Kreta vom 21. Mai bis 22. Mai 1941,
e) Kämpfe an der Sudabucht und Vorstoß über Rhetimnon nach Iraklion vom 27. Mai bis 30. Mai 1941.:

Da aber nur diejenigen Soldaten verleihungsberechtigt waren, welche tatsächlich bis einschließlich 27. Mai 1941 auf der Insel abgesprungen bzw. gelandet waren oder tatsächlich mit der leichten Schiffsstaffel am 19. Mai in See gegangen waren, berechtigten die oben angeführten Schlacht- und Gefechtsbezeichnungen allein noch nicht zur Verleihung des Ärmelbandes. Es sollte überprüft werden, ob alle Besitzer des Ärmelbandes auch wirklich auf eine Verleihung Anspruch hatten.

Die Beschaffung der Ärmelbänder „Kreta“ selbst verzögerte sich erheblich. Der Ostseestationstagesbefehl vom 26. Oktober 1942 veröffentlichte:

Da das Muster für das Ärmelband „Kreta“ noch nicht festgelegt ist, wird sich die Verleihung verzögern.

Der Ostseestationstagesbefehl vom 27. Februar 1943 wiederum gab bekannt:

Wie der R.d.L. u. Ob.d.L., dem die Beschaffung der Ärmelbänder obliegt, mitteilt, ist mit der Lieferung des ersten Bedarfs an Ärmelbändern erst in einigen Monaten zu rechnen. Anfragen an den Admiral Ägäis wegen Lieferung der Bänder sind somit überflüssig und werden künftig nicht mehr beantwortet. — O.K.M. – AMA/M WEHR vom 13. Februar 1943.

Verleihungsende

Als Endtermin für die Verleihung der Ärmelbänder „Kreta“ wurde der 31. Oktober 1944 festgesetzt, wobei dieser Termin nicht für Kriegsgefangene, Vermisste und Internierte gelten sollte.

Siehe auch

Literatur

  • Kurt Student: „Kreta – Sieg der Kühnsten. Vom Heldenkampf der Fallschirmjäger“, Bildband, mit einem Geleitwort Hermann Görings, 1942
  • Arnold D. Harvey und Franz Uhle-Wettler: Kreta und Arnheim. Die größten Luftlandeoperationen des Zweiten Weltkriegs. (Klappentext)