Ärmelband „Metz 1944“

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Nach dem Krieg hergestellte Ärmelbänder.

Das Ärmelband „Metz 1944“ wurde an Soldaten der Kampfgruppe „von Siegroth“, die in der Zeit vom 27. August bis 25. September 1944 aktiv an der Verteidigung der französischen Festung Metz gegen die Alliierten mitgewirkt haben, verliehen.

Hintergrund

Links Joachim von Siegroth (bei der Leitung einer Ritterkreuzverleihungszeremonie) als Träger des Ärmelbandes

Im Verlauf des alliierten Vorstoßes auf das Reichsgebiet stieß die 3. US-amerikanische Armee unter der Führung von General Patton in Lothringen auf Nancy und Metz vor. Die Stadt richtete sich auf eine Belagerung ein, und unter der Führung von Oberst von Siegroth verteidigten die Kriegsschule Metz, ihr unterstellte Truppenteile sowie Waffen-SS-Einheiten die alte Festung vom 1. bis 18. September 1944 gegen einen überlegenen Gegner.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalfeldmarschall Keitel, verfügte am 24. Oktober 1944 die Bekanntgabe der Stiftung eines Ärmelbandes für die Verteidiger von Metz.

Verleihungsbedingungen

Die Stiftung als Kampfabzeichen war nur jenen Soldaten der Kampfgruppe „von Siegroth“ vorgesehen, die mindestens einen ehrenvollen, siebentägigen Einsatz im Rahmen der Kampfgruppe nachweisen konnten oder im Zuge dieser Kampfhandlungen verwundet wurden. Ferner war das Ärmelband auch als Traditionsabzeichen vorgesehen, daß von allen Offizieren, Beamtentum, Unteroffizieren und Mannschaftsdienstgraden der „Schule VI Fhj. d. Inf. Metz“ erworben werden.

Aussehen und Trageweise

Deutsche Ärmelschilder, Ärmelbänder und Feldzugsmedaillen des Zweiten Weltkrieges

Das Ärmelband bestand aus schwarzen Grundstoff mit silbernen Einfassung sowie der silbern gestickten Inschrift: Metz 1944. Es war vorgesehen, daß es am linken Unterarm zu tragen sei. Ferner war es allen Politischen Leitern der NSDAP erlaubt, das Ärmelband an allen Uniformen der Partei und ihren Organisationen zu tragen. Auch hier war die Voraussetzung eine aktive Rolle in der Verteidigung der Stadt.

Es ist bisher nicht schlüssig, ob das Ärmelband noch während des Krieges verliehen wurde, obgleich durch zahlreiche Schulangehörige nach 1945 bezeugt wurde, daß die Verleihung zwar in das Soldbuch eingetragen, aber das Ärmelband selbst sowie das Besitzzeugnis nicht ausgehändigt wurden.[1] Dem gegenüberstehen stehen vereinzelt auftauchende zeitgenössische Exemplare, die jedoch nicht „stiftungskonform“ silbern ausgeführt wurden, sondern einen dunkleren Schriftzug und dementsprechende Litzen aufweisen. Dies lag sicherlich an den allgemeinen Produktionsschwierigkeiten in den letzten Kriegsmonate.

Stiftung

Verordnung über die Stiftung des Ärmelbandes Metz 1944:

  1. Der Führer hat zur Erinnerung an die heldenhafte Verteidigung der Festung Metz gegen einen an Zahl und Material überlegenen Gegner durch die Kampfgruppe von Siegroth (Kriegsschule Metz mit unterstellten Truppenteilen aller Wehrmachtteile und der Waffen-SS) die Schaffung eines Ärmelbandes mit der Aufschrift „Metz 1944“ als Kampf- und Traditionsabzeichen verfügt.
  2. Das Abzeichen soll als Kampfabzeichen aus einem schwarzen Ärmelband mit silberner Aufschrift „Metz 1944“ und silberner Einfassung bestehen.
  3. Nach der Entscheidung des Führers soll die Verleihung des Ärmelbandes erfolgen:
  • Als Kampfabzeichen für alle Angehörigen der Kampfgruppe von Siegroth, die an dem Kampf um die Festung Metz aktiv teilgenommen haben,
  • als Traditionsabzeichen an alle Offiziere, Beamte, Unteroffiziere und Mannschaften der Schule VI für Fahnenjunker der Infanterie Metz, jetzt Meseritz (Lehr- und Stammpersonal sowie Schüler) während ihrer Zugehörigkeit zur Schule.

Durchführungsbestimmung

Die Durchführungsbestimmungen des Oberkommandos des Heeres datieren vom 28. Dezember 1944 und sind wie die Stiftungsverordnung in den „Allgemeinen Heeresmitteilungen“ vom 22. Januar 1945 veröffentlicht. Aus diesem Text sollen hier die wichtigsten Absätze veröffentlicht werden:

1. Das Ärmelband >Metz 1944< erhält, wer in der Zeit vom 27. August bis 25. September 1944 im Rahmen der Kampfgruppe von Siegroth zur Verteidigung der Festung Metz eingesetzt war und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt hat:

  • a) Ehrenvoller, mindestens siebentägiger Einsatz im Rahmen der Kampfgruppe von Siegroth,
  • b) Verwundung.

2. Das Ärmelband Metz 1944 wird als Traditionsabzeichen verliehen an alle Offiziere, Beamte, Unteroffiziere und Mannschaften der Schule VI f. Fhj. d. Inf. Metz (Lehr- und Stammpersonal sowie Schüler) während ihrer Dienstzeit an der 5 Schule.
3. Das Ärmelband Metz 1944 wird durch den Führer der Kampfgruppe, Generalmajor von Siegroth, verliehen. Das Abzeichen wird auf dem linken Unterärmel der Uniform (auch zum Mantel) getragen.
4.
5.
6.
7.
8. Das Ärmelband Metz 1944 kann zu allen Uniformen der Partei (einschl. ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände) und des Staates gemäß Entscheidung des Führers getragen werden ...

Verleihungen

Nach Mitteilung eines Angehörigen der „Schule VI für Fahnenjunker der Infanterie Metz“ vom 9. September 1957, der vom 1. Oktober 1944 bis zum 21. Januar 1945 an der Schule tätig war, haben bis zu diesem Termin keinerlei Verleihungen, weder mit Besitzzeugnis oder Eintragung ins Soldbuch, noch durch Überreichung des Ärmelbandes stattgefunden.

„Es haben aber nachweislich Eintragungen der Verleihung in das Soldbuch stattgefunden.“

Auch sind einzelne Verleihungsbescheinigungen ausgestellt worden. Ebenso existieren Bilder u. a. mit Joachim von Siegroth als Träger des Ärmelbandes.

Fußnoten

  1. Kurt-Gerhard Klietmann: Auszeichnungen des Deutschen Reiches. 1936–1945. Motorbuch, Stuttgart 1981, ISBN 3-87943-689-4, S.78