Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

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Der sogenannte öffentlich-rechtliche Rundfunk in der BRD wurde nach dem Zweiten Weltkrieg nach britischem Vorbild (BBC) unter der Leitung von Hugh Greene eingeführt. Die Sender werden mit Zwangsbeiträgen finanziert.

Wirken

Ideologie

Die Ausrichtung der Sendeanstalten ist judäozentristisch und kulturmarxistisch-dekadent, sie fördern Randgruppeninteressen.

Zwangsfinanzierter Rundfunk

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten sich am 9. Juni 2010 auf eine Reform zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Die Zwangsabgabe für den Behördenfunk wird, was Privatpersonen angeht, seit 2013 nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt erhoben.

Medienordnung

Die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender stehen in Konkurrenz. Seit 2009 wurden aus gesetzlichen Gründen Dokumente aus den öffentlich-rechtlichen Angeboten (Medienportalen) entfernt. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten mußten – beispielsweise bei ihrem Weltnetzangebot – erheblichen Einschränkungen Folge leisten. Das bestimmt die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags der 16 deutschen Bundesländer (RÄStV § 11d Absatz 2 Ziffer 3) vom 1. Juni 2009.

Werbeverbot in ARD und ZDF

Von Zeit zu Zeit befassen sich Ministerpräsidenten der Bundesländer damit, ob ARD und ZDF keine Werbung mehr senden sollen. Pro Jahr nehmen ARD und ZDF mit Werbung 500 Millionen Euro ein.[1]

Siehe auch

Literatur

  • Hans-Peter Siebenhaar: Die Nimmersatten: Die Wahrheit über das System ARD und ZDF. Eichborn Verlag, 2012, ISBN 978-3847905189

Verweise

Fußnoten

  1. Deutschlandradio Kultur, 30. April 2010: Politiker diskutieren über Werbeverbot in ARD und ZDF