3 x Ehe

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FILM

Filmdaten
Originaltitel: 3 x Ehe
Produktionsland: Deutsches Reich
Erscheinungsjahr: 1935
Laufzeit: 15 Minuten
Sprache: Deutsch
Filmproduktion: Universum-Film AG
Stab
Regie: Detlef Sierck
Drehbuch: Hans Fritz Köllner
Musik: Edmund Nick
Kamera: Willy Winterstein
Bauten: Carl Ludwig Kirmse
Aufnahmeleitung: Karl Schulz
Herstellungsleitung: Peter Paul Brauer
Besetzung
Darsteller Rolle
Harald Paulsen
Elisabeth Lennartz
Lore Schützendorf
Hella Graf
Hans Leibelt
Rudolf Schündler
Gaby Gardner

3 x Ehe ist ein deutscher Kurzfilm von 1935. Die Dreharbeiten fanden im Februar bis April 1939 statt. Die Uraufführung war am 7. Juni 1939 in Berlin im Tauentzien-Palast.

Weitere Titel

  • Dreimal Ehe

Handlung

Quelle
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Wenn der junge Ehemann nach Hause kommt und sich darauf freut, nun eine Stunde der Ausspannung zu haben und, selbstverständlich, das wohlbereitete Mahl pünktlich vorzufinden, dann ist der Ärger groß, wenn er bei der lieben Gattin allerhand, seiner Ansicht nach recht überflüssigen, Besuch vorfindet. So ist es in diesem Film. Die junge Gattin (Elisabeth Lennartz) hat Besuch von ihrer Freundin (Lore Schützendorf).

Das würde ja der Gatte noch hinnehmen, daß aber auch ein junger Herr (Rudolf Schündler), der sich sehr aufdringlich um die Dame des Hauses bemüht, da ist, das ist ihm schon weniger nach der Mütze. Als der Besuch endlich abgezogen ist, gibt es ein bißchen ehelichen Krach. Der Mann behauptet, daß seine Frau dem jungen Laffen schöne Augen mache, die Frau hinwiederum findet, daß ihr Mann sich um mehrere Nuancen zu intensiv um ihre Freundin bemühe. Die Frau spricht gleich von Scheidung, die beiden eilen zum Anwalt (Hans Leibelt), der der Gattin von der lieben Freundin „für vorkommende Fälle“ empfohlen worden ist, und nun stellen sie beide dem Anwalt die Sache so dar, wie jeder einzelne sie sieht.

Eine sehr nette Idee ist es, daß man nun die Szene, die ja der Beschauer vorher miterlebt hat, wie sie wirklich war, in den Fassungen sieht, wie sie die Gattin und der Gatte (jeder von beiden natürlich mit kräftigen Übertreibungen) schildert. Nun erklärt ihnen der Anwalt, daß er wohl ein Herr Doktor, aber der Medizin sei, daß der richtige Anwalt eine Treppe höher wohne, und daß sich die beiden Streitenden in der Aufregung in der Etage geirrt hätten. Nun sehen wir in einer weiteren Fassung die Szene des Nachhausekommens des Ehemannes, so wie sie nach der Auffassung des lebensklugen Arztes sich hatte abspielen sollen. Er erläutert ihnen, daß solch nichtige Streitereien wohl keinen Platz mehr haten, wenn erst der „dritte in der Ehe", das Kindchen, sich eingefunden haben werde. Und so endet alles in Liebe und Güte.

Quelle: Filmwelt – Das Film- und Foto-Magazin, Nr. 14, 7. April 1935