Abtreibung
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Unter einer Abtreibung versteht man die Entfernung und Abtötung eines Embryos oder Fötus aus dem Mutterleib.
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[bearbeiten] Psychische Folgen
Nach einer Abtreibung stellen sich bei Frauen häufig Depressionen ein. Noch Jahre später können Frauen unter ihrer Entscheidung leiden. Manche kommen nie darüber hinweg.
Als Symptome werden von verschiedenen Autoren neben Schuldgefühlen und Trauer, auch Ärger und Wut benannt, auf bzw. gegen sich selbst und andere Personen, die gegebenenfalls die Abtreibung befürwortet haben.
Die psychisch-emotionalen Belastungen als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs werden auch als Post-Abortion-Syndrom (PAS) bezeichnet. PAS wurde Anfang der 1980er Jahre erstmals von dem amerikanischen Psychotherapeuten Vincent Rue beschrieben.
[bearbeiten] Rechtliche Lage in Deutschland
Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches im Allgemeinen rechtswidrig. Es ist jedoch nach § 218a StGB in einer Reihe von Ausnahmefällen Straffreiheit möglich. Diese sind:
1.) Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) zulässig.
2.) Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung oder einer vergleichbaren Sexualstraftat ist (die so genannte kriminogene Indikation). Auch hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen zulässig.
3.) Es besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, welche nur durch eine Abtreibung abgewendet werden kann (die so genannte medizinische Indikation). Dieser Fall ist nicht an eine zeitliche Frist gebunden.
[bearbeiten] Neuregelung
Mit der letzten Neuregelung des § 218, am 29. Juni 1995, wurde die "embryophatische" Indikation abgeschafft. Diese Indikation stellte eine Abtreibung aus eugenischen Gründen, das heißt wegen einer vermuteten Behinderung des Kindes, bis zur 22. Woche p.c. straffrei.
Damit sollte, so die offizielle Wortregelung, der Forderung von Behindertenverbänden und Kirchen nachgekommen werden, behinderte Menschen nicht zu diskriminieren. In Wirklichkeit ist die embryophatische Indikation in der erweiterten medizinischen Indikation "aufgegangen."[1]
Schon in der Debatte vor der Novellierung des neuen Gesetzes stellte Heinz Lanfermann (FDP) fest: "Jede Spekulation, daß sich in der Praxis für die betroffenen Frauen, für die betroffenen Eltern etwas ändern würde, scheint meiner Ansicht nach falsch zu sein." Dem stimmte CDU Verhandlungsführer Reinhard Göhner mit dem Zwischenruf "Richtig!" zu.[2] (Plenarprotokoll 13/47 S. 3761 D)
[bearbeiten] Die "erweiterte" medizinische Indikation
In der neuen Fassung des § 218 a Absatz 2 StGB heißt es jetzt:
"Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf andere, für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann."[3]
[bearbeiten] Was hat sich geändert?
- Die Beratungspflicht, die sonst bei Abtreibungen gilt, fällt weg.
- Gleiches gilt für den zeitlichen Abstand zwischen Beratung und Abtreibung (sonst 3 Tage).
- Es gibt faktisch keine zeitliche Befristung für den Abbruch mehr: Eine Abtreibung kann bis zur Geburt durchgeführt werden.
[bearbeiten] Warner und Verharmloser
Bereits im Vorfeld der Gesetzesänderung hatten mehrere Organisationen darauf hingewiesen, daß durch die Aufweichung der medizinischen Indikation die Abtreibung bis zur Geburt möglich wird. Die Lebenshilfe für geistig Behinderte teilte ihre Bedenken am 27. Juni ´95 Wolfgang Schäuble mit.[4]
Gleichzeitig warb der Verhandlungsführer der CDU, Reinhard Göhner, um Zustimmung für den neuen § 218. Gemeinsam mit zwei weiteren Abgeordneten wandte er sich am 26. Juni, - 3 Tage vor der Abstimmung - in einem Schreiben an die CDU Abgeordneten.[5]
Dieser Brief führte zu einer deutlichen Erwiderung der Christdemokraten für das Leben, CDL, einer Initiative in der CDU/CSU, die sich nun ihrerseits an die Abgeordneten der CDU wandten.[6] Der Schriftwechsel zur medizinischen Indikation dauerte auch nach der Gesetzesnovellierung an.[7]
Noch in der Abschlußdebatte, unmittelbar vor der Abstimmung, warnte der CDU Politiker Hubert Hüppe vor den Folgen einer Aufweichung der medizinischen Indikation. Sein Hinweis, durch die Aufweichung der medizinischen Indikation würde es zur Abtreibung bis zur Geburt und wohl auch zu einer vermehrten Diskussion über die Tötung behinderter Babys nach der Geburt kommen, galt 1995 als "unerträglich" (Ina Albowitz, FDP).[8]
[bearbeiten] Die Spätabtreibungen steigen an
Als Folge der neuen Regelung ist die Zahl der sehr späten Abtreibungen massiv angestiegen: Von "lediglich" 26 Abbrüchen nach der 23.Woche p.c. 1994[9], stieg die Zahl der gemeldeten Abtreibungen auf 190 im Jahre 1997.[10] Mindestens 200 Kinder werden jährlich abgetrieben, die älter und reifer sind als viele Frühchen, für deren Leben die Ärzte alle medizinische Kunst einsetzen. Die Zahl der tatsächlichen Spätabtreibungen dürften sogar erheblich höher liegen: Frank Montgomery, Vorsitzender des Marburger Bundes, spricht von etwa 800 Abtreibungen nach der 20. Woche jährlich.[11]
[bearbeiten] Methoden für Spätabtreibungen
In der Bundesrepublik werden heute eigentlich nur 2 Abtreibungsmethoden für Spätabtreibungen angewandt:
[bearbeiten] Prostagladinmethode
Der größte Teil der späten Abtreibungen wird mit der Prostagladinmethode durchgeführt. Hier wird der Frau ein wehenauslösendes Medikament gespritzt. Dadurch wird eine Frühgeburt eingeleitet. Bis das Kind auf diese Weise "geboren" wird, vergehen im Mittelwert etwa 10 Stunden. In etwa 10 Prozent der Fälle dauert es aber 24 Stunden, bis die Abtreibung beendet ist. Die Mütter erhalten keine Narkose, da sie ihre Kinder noch zur Welt bringen müssen. Sie erhalten lediglich Schmerz- und Beruhigungsmittel.[12] Das bedeutet in vielen Fällen, daß die Mütter spüren, wie ihre Kinder im Todeskampf um sich treten. Betroffene Frauen berichten, daß ihr Kind nach der eingeleiteten Frühgeburt noch geschrien hat.[13] Laut Dr. Christian Albring, Fortbildungsleiter zum Schwangerschaftsabbruch der Ärztekammer Niedersachsen, kommen 30% dieser Kinder lebend zur Welt.[14]
[bearbeiten] Kaliumchloridmethode
Um das Überleben des Kindes nach der Geburt zu verhindern, setzen einige Ärzte Kaliumchlorid ein. Diese Methode wird unter anderem von Prof. B. J. Hacklöer in Hamburg angewandt: Der Arzt punktiert mit einer langen Nadel die Bauchdecke der Frau. Danach sticht er die Nadel unter Ultraschallsicht in das Herz des Ungeborenen. Das Herz des Kindes hört sofort auf zu schlagen. Kaliumchlorid unterbindet die Reizleitung am Herzen.[15] Falls sich das Kind sehr viel bewegt, kann es einige Zeit dauern, bis der Arzt die Nadel in Position bringen kann. Obwohl diese Methode von verschiedenen Ärzten angewandt wird, taucht sie in der offiziellen Statistik der Abtreibungszahlen nicht auf. Ein weiterer Beleg für die ständige Aussage des Statistischen Bundesamtes Berlin, daß immer noch von einer Untererfassung der Abtreibungszahlen ausgegangen werden muß.[16]
[bearbeiten] Kaiserschnitt
Ein Kaiserschnitt als Abtreibungsmethode wird heute eigentlich nur noch dann angewandt, wenn es unter der eingeleiteten Fehlgeburt zu Problemen kommt.[17] 1997 registrierte das Statistische Bundesamt lediglich 13 mal eine Abtreibung durch Kaiserschnitt.[18] Allerdings geht das Statistische Bundesamt davon aus, daß längst nicht alle Abtreibungen gemeldet werden. (Siehe oben)
Interessant an dieser Aussage von Dr. Albring ist die Tatsache, daß hier eine Methode angewandt wird, die das Kind retten könnte, weil die üblichen Abtreibungsmethoden zu gefährlich für die Frau sind. Also ist das Ziel solcher Abtreibungen die Tötung des Kindes und nicht der Schutz der Frau.
[bearbeiten] Kinder haben Abtreibung überlebt
Seit der gesetzlichen Neuregelung treten in Deutschland Fälle auf, in denen Kinder die Abtreibung überlebt haben und dadurch als geschädigte Frühgeburten zur Welt kamen (siehe: Oldenburger Baby).
[bearbeiten] Siehe auch
[bearbeiten] Einzelnachweise
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.03.07.95.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.lanfermann.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/STGB2.htm
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.ws.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.rg.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.cdl.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.gn.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.hueppe.plenar.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.94.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.97.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.800.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.Albring.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.97.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.30Prozent.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.Albring.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.theraphie.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.Albring.html
- ^ http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.97.html
