Adelsbrief

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Als Adelsbrief (oder Adelsdiplom) wird eine Urkunde bezeichnet, durch welche vom Landesherrn der Adel verliehen wurde, wovon sich auch die Begriffe Brief- oder Diplomadel (Nobilitas codicillaris) ableiten. Der Briefadel gehört immer zum niederen Adel und steht innerhalb desselben dem Ritteradel gegenüber.

Seit der Abschaffung der Monarchie nach dem Ende des Ersten Weltkrieges werden in Deutschland (weder in der BRD noch in der BRÖ) keine Adelsbriefe mehr ausgestellt.

Siehe auch