Ahnenpaß

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Ahnenpaß mit Reichsadler und Hakenkreuz

Der Ahnenpaß wurde seit 1933 vom „Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands“ herausgegeben; er diente dem Nachweis der „arischen Abstammung“ bzw. „Deutschblütigkeit“ seiner Inhaber.

Geschichte

Der Nachweis der arischen Abstammung bis zu den Großeltern war im Nationalsozialismus durch verschiedene Gesetze (Nürnberger Gesetze, Berufsbeamtengesetz, später auch Deutsches Beamtengesetz) vorgeschrieben. So beseitigte etwa das Reichsbürgergesetz – eins der beiden Nürnberger Gesetze – mit der Unterscheidung zwischen Reichsbürgern, die im vollen Besitz aller Rechte waren, und fremdrassischen Staatsbürgern, die nicht über die Reichsbürgerschaft verfügten und unter Sonderrecht gestellt waren, die Gleichheit vor dem Gesetz. Um die Behörden auf solcher Grundlage handlungsfähig zu machen, wurde 1933, kurz nach dem Wahlsieg der NSDAP, der Ahnenpaß eingeführt.

Die Vorfahren – wichtig der Eintrag „Bekenntnis“

Dem Ahnenpaß lag die Vorstellung der Zugehörigkeit zu einem Volk auf der Grundlage gemeinsamer Abstammung als Blutsgemeinschaft zugrunde.

Der Ahnenpaß enthielt Vordrucke zur Bescheinigung von Geburt, Taufe, Heirat und Tod des Inhabers und seiner Vorfahren bis zur 4. Generation (Ururgroßeltern) nach Vorlage entsprechender Urkunden.

Zwar war der Besitz eines Ahnenpasses keine Pflicht, er wurde aber doch jedermann – so auch Nicht-Ariern – nahegelegt. Ihn zu erstellen, war aufwendig, weil Angaben nur aufgrund von Originalurkunden bzw. beglaubigten Abschriften anerkannt wurden. Ein vollständiger, vom Standesamt und/oder kirchlich beglaubigter Ahnenpaß ersetzte den andernfalls geforderten Nachweis einzelner Geburts-, Tauf- und Trauurkunden.

Nach Vorlage bei einer Behörde oder Dienststelle wurde der Ahnenpaß wieder ausgehändigt. Das heißt, Ahnenpässe wurden nicht archiviert. Nur die Abstammungsnachweise von Angehörigen der SS wurden vom Rasse- und Siedlungshauptamt einbehalten und nach dem Zusammenbruch im Berlin Document Center archiviert; sie befinden sich heute in der Abteilung R des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde.

Wiederverwendung in der BRD

Im Mai 2011 beschloß der SPD-Vorstand, daß 15 % der obersten Parteifunktionäre einen sogenannten „Migrationshintergrund“ besitzen sollen, d. h. mindestens einen nicht-deutschblütigen Großelternteil besitzen müssen. Wie diese Migrantenquote genau definiert, kontrolliert und damit eingehalten werden soll, dazu fehlen bisher die Ausführungsbestimmungen. Ein Ahnenpaß in irgendeiner Form ist dafür unumgänglich.

Siehe auch

Literatur

  • Der Ahnenpaß des Ehepaares, Verlag für Standesamtswesen, Berlin 1939
  • Volkmar Weiss: Vorgeschichte und Folgen des arischen Ahnenpasses – Zur Geschichte der Genealogie im 20. Jahrhundert, Verlag Arnshaugk, Neustadt an der Orla 2013, ISBN 978-3-9444064-11-6