Hugenberg, Alfred

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Dr. rer. pol. Alfred Hugenberg, 1933

Alfred Ernst Christian Alexander Hugenberg (Lebensrune.png 19. Juni 1865 auf Gut Kükenbruch, heute Extertal-Kükenbruch [bei Rinteln]); Todesrune.png 12. März 1951 in Kükenbruch) war ein deutscher Montan-, Rüstungsindustrie- und Medienunternehmer. Er war vom 30. Januar bis zum 26. Juni 1933 Reichswirtschafts- und Reichsernährungsminister im neugebildeten Kabinett unter Reichskanzler Adolf Hitler.

Leben

Berliner Sportpalast: Kundgebung der Deutschnationalen Volkspartei und des Stahlhelms zum Volksbegehren gegen die Annahme des Youngplans, von links: Dr. Alfred Hugenberg (Reichsminister für Wirtschaft und Ernährung), Franz von Stephani und Franz Seldte (Reichsarbeitsminister) am 24. September 1929. Bildbeschreibung: „Die große Kundgebung für das Volksbegehren im Sportpalast in Berlin! Das Präsidium des Reichs-Ausschusses für das Volksbegehren von links nach rechts: Geheimrat Hugenberg, der bekannte Herausgeber der Hugenberg-Presse und Führer der Deutschnationalen Volkspartei, Major von Stephani, Führer der Stahlhelmgruppe Berlin, Seldte, der Führer und Gründer des Stahlhelms während der Kundgebung für das Volksbegehren im Sportpalast in Berlin.“

Alfred Hugenberg wurde als Sohn des Königlich Hannoverschen Schatzrates und Mitglied des preußischen Landtages Karl Hugenberg (1836–1882) und seiner Ehefrau Erneste, geborene Adickes (1842–1917), auf dem großväterlichen Gut Rohbraken in Kükenbruch bei Rinteln geboren. 1900 heiratete Alfred Hugenberg die Tochter des damaligen Frankfurter Oberbürgermeisters Franz Adickes Gertrud Adickes (1878–1960, Hugenbergs Mutter war eine geborene Adickes und Cousine von Franz Adickes). Alfred und Gertrud Hugenberg hatten einen Sohn und drei Töchter.

Deutsches Kaiserreich

Nach einem Studium der Rechtswissenschaften war Hugenberg von 1894 bis 1899 als Regierungsassessor bei der Ansiedlungskomission in Posen tätig. Nach kurzer Dienstleistung beim Oberpräsidium in Kassel wurde er Verbandsdirektor der Raiffeisengenossenschaften und Direktor der neuerrichteten Landesgenossenschaftsbank. Ab 1903 trat er für einige Jahre als Vortragender Rat im Preußischen Finanzministerium wieder in den Staatsdienst ein, den er im Jahre 1907 abermals verließ, um die Stelle als Direktor der Berg- und Metallbank in Frankfurt am Main zu übernehmen. Von dort wurde er im Oktober 1909 zum Vorsitzenden des Direktoriums der Friedrich Krupp AG nach Essen berufen, eine Stelle, die er bis zum 31. Dezember 1918 innehatte.

Weimarer Republik

Im Januar 1919 wurde Hugenberg als Vertreter der Provinz Posen in die Nationalversammlung gewählt und schloß sich der Fraktion der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) an. Seit dieser Zeit gehörte er sämtlichen Reichstagen der Weimarer Republik an. Nach dem Rücktritt des Grafen Westarp vom Vorsitz der DNVP infolge der Lambach-Krise im Mai 1928 wurde Hugenberg im Oktober desselben Jahres mit Stimmenmehrheit zum Parteivorsitzenden gewählt. Er trat dann als die treibende Kraft der Stahlhelm-Volksbegehren gegen den Young-Plan und für Neuwahlen in Preußen hervor.

Der schärfere Kurs, der unter seinem Vorsitz in der DNVP eingeschlagen wurde, führte dann im Zusammenhang mit einem Brief des Abgeordneten Treviranus zu einer Abspaltung der späteren Volkskonservativen. Im Herbst 1931 versuchte Hugenberg, die gesamte rechte Bewegung anläßlich eines großen öffentlichen Appells in Bad Harzburg zu einer einheitlichen Kampfgemeinschaft zusammenzuschmelzen. Die nach diesem Treffen im Harz benannte Harzburger Front fiel aber bald nach ihrer Gründung wieder auseinander.

Drittes Reich

Am 30. Januar 1933 berief Adolf Hitler ihn als Minister für Reichswirtschaft und -ernährung in sein Kabinett. Hugenberg trat jedoch schon am 26. Juni 1933 von allen Minister- und Parteiämtern zurück. Er blieb aber bis 1945 Mitglied des Reichstages, ohne allerdings in seiner Tätigkeit den Einfluß früherer Zeit zu erlangen.

„Sozial ist, wer Arbeit schafft“

Alfred Hugenberg warb im Februar 1933 in Zeitungsanzeigen für die „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ mit der Parole „Sozial ist, wer Arbeit schafft“. In den Jahren 2002 und 2003 warben CDU und CSU für ihre Arbeitsmarktpolitik mit dem Wahlspruch „Sozial ist, was Arbeit schafft“, was zu der in der BRD üblichen, öffentlich in den Medien inszenierten Hysterie führte.

Besatzungszeit

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Hugenberg von 1946 bis 1951 von den englischen Invasoren in Haft gehalten und 1947 zunächst als sogenannter „Minderbelasteter“ eingestuft, später dann aufgrund seines hohen Alters „freigesprochen“.

Tod

Dr. Alfred Hugenberg starb am 12. März 1951 in seinem Geburtsort Kükenbruch.

Bildergalerie

Auszeichnungen und Ehrungen (Auszug)

  • 1943 Adlerschild des Deutschen Reiches anläßlich des 25jährigen Jubiläums der UFA
    • Die Rückseite mit Widmungsinschrift: „ALFRED HUGENBERG DEM BAHNBRECHER DES DEUTSCHEN FILMS DER FÜHRER 3.III.1943.“

Schriften (Auswahl)

  • Die Besiedelung der norddeutschen Moore, Hannover 1888
  • Innere Colonisation im Nordwesten Deutschlands, 1891
  • Bank- und Kreditwirtschaft des deutschen Mittelstandes (1906) (PDF-Datei)
  • Hugenberg gegen Erzberger, 1919
  • Streiflichter aus Vergangenheit und Gegenwart, Berlin 1927
  • Die Deutschnationalen und die Kriegstribute, 1928
  • Klare Front zum Freiheitskampf : Rede gehalten auf dem 9. Reichsparteitag der Deutschnationalen Volkspartei in Kassel am 22. November 1929, 1929
  • Hugenbergs weltwirtschaftliches Programm, Berlin 1931
  • Hugenbergs innenpolitisches Programm, Berlin 1931
  • Der Wille der Deutschnationalen, 1932
  • Die soziale Frage in Deutschland, 1932
  • Ausführungen des Herrn Reichswirtschaftsministers und Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hugenberg, Mitglied der Deutschen Delegation für die Wirtschaftliche Kommission der Weltwirtschaftskonferenz, 1933
  • Die neue Stadt. Gesichtspunkte, Organisationsformen und Gesetzesvorschläge für die Umgestaltung deutscher Großstädte, Berlin 1935

Fußnoten

  1. Das „Freiheitsgesetz“ strebte eine Gesamtrevision des Versailler Schandvertrages an und warf den Mitgliedern der Reichsregierung der Weimarer Republik Landesverrat vor, wenn sie den verbrecherischen Reparationszahlungen des Young-Planes zustimmten.