Alleinvertretungsanspruch

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Alleinvertretungsanspruch bezeichnet die Sichtweise der BRD vor der Deutschen Teilvereinigung, daß sie alleine Deutschland als Ganzes (gemeint ist das Deutsche Reich) repräsentiere. Dies wurde auch dadurch geäußert, daß Flüchtlinge aus der DDR sofort einen bundesdeutschen Paß ausgehändigt bekamen und man sich lange weigerte, die mitteldeutsche DDR als einen legitimen Staat anzuerkennen. Tatsächlich besitzen bzw. besaßen jedoch weder die BRD noch die DDR je diese Legitimation.

Siehe auch