Alles für Deutschland

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Ein Dolch der SA, der die Redewendung als Losung verwendet. Heute gemäß BRD-Vorschriften ein verfassungsfeindliches Propagandamittel

„Alles für Deutschland“ (sich) zu wünschen, zu erhoffen, anzustreben oder geben zu wollen, ist als Redewendung in der Auslegung von BRD-Strafvorschriften (§ 86a StGB) strafbar. Die als Justiz auftretenden Stellen sehen eine historische Verbindung zur SA (Sturmabteilung) des Dritten Reiches. Diese Organisation haben die siegreichen Kriegsfeinde des letzten Weltkrieges gegen Deutschland verboten.

Fall Krolzig

Ein Beispiel hierfür ereignete sich während einer Versammlung in Dortmund am 14. März 2005, als der nationale Aktivist Sascha Krolzig eine Rede hielt und sie mit dem Satz, man solle „alles für Deutschland [geben]“ beendete. Das Amtsgericht Hamm verurteilte ihn deswegen zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.[1] Das Oberlandesgericht Hamm erhielt das Urteil aufrecht,[2] ebenso das Bundesverfassungsgericht.[3]

Fall Höcke

2024 klagte eine BRD-Staatsanwaltschaft Björn Höcke, den Spitzenkandidaten der Alternative für Deutschland für die Landtagswahl im Freistaat Thüringen am 1. September 2024, unter dem gleichen Vorwurf an. Die zeitliche Nähe des Verfahrens vor dem Amtsgericht in Halle/Saale im April 2024 hielten Beobachter nicht für einen Zufall. Überdeutlich stand der Verdacht im Raum, man wolle den Oppositionskandidaten einer demokratischen Wahl als Verbrecher brandmarken, jedenfalls ihn als „Nazi“-Sympathisanten bzw. „Neonazi“ anschmieren, was schon mit der Anklage und der Berichterstattung der Lumpenjournaille erreicht wurde.

In bezug auf den Ausdruck „Alles für Deutschland“ dürfte der sonst so oft zitierte durchschnittliche Bürger in der Regel keine direkte Gedankenverbindung mit der SA herstellen.

Während „Deutschland, Deutschland über alles!“ noch straffrei ist,[4] wird man wegen der Parole „Alles für Deutschland“ auch zukünftig bestraft werden können, obwohl dieses Motto ja eher ein persönliches Bekenntnis darstellt.

Hinter „Deutschland verrecke!“ hingegen stellten sich die höchsten Richter der BRD im Jahr 2000, indem sie diesen Haßfluch und diese Demonstrationsparole für rechtens erklärten.[5] Der Gesetzgebungsapparat blieb angesichts dessen stumm.

Fußnoten

  1. Amtsgericht Hamm, Urteil vom 28.6.2005 – 139 Js 435/05
  2. OLG Hamm, Urteil vom 1.2.2006 – 1 Ss 432/05
  3. BVerfG, Beschluß vom 24.5.2006 – 1 BvR 693/06
  4. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 14.7.2014 – 1 K 507/13
  5. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 3. November 2000 – 1 BvR 581/00 (Volltext)