Alterspräsident

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Der Alterspräsident ist der an Lebensjahren älteste Teilnehmer einer Versammlung. Dies ist auch in den Parlamenten verschiedener Länder (Schweiz, Österreich) so. Er nennt dabei sein Geburtsdatum um evtl. älteren den Vortritt zu lassen.

Seine Funktion besteht darin, die erste Sitzung zu leiten und die erste Rede zu halten, eine für die Konstitution geltende Geschäftsordnung beschließen zu lassen bis dann ein Vorsitzender gewählt worden ist.

Seit der Frankfurter Nationalversammlung (1848), hat in Deutschland fast immer der an Lebensjahren älteste Abgeordnete das neu gewählte Parlament später sowohl in der BRD als auch in der DDR eröffnet wie z. B. Wilhelm Pfannkuch, Clara Zetkin, Karl Litzmann, Wilhelm Bock, Stefan Heym etc.

Der 2017 neu gewählte Bundestag wäre somit normalerweise durch einen Alterspräsidenten der AfD eröffnet worden, nämlich durch den 77jährigen Wilhelm von Gottberg.

In einer der letzten Sitzungen hatte der BRD-Bundestag nach „dem Wunsch“ ihres damaligen Präsidenten Lammert noch schnell seine Geschäftsordnung in diesem entscheidenden Punkt anulliert und mit einer jahrhundertealten Tradition gebrochen. Es wurde eine neue Regel erfunden.

Generell ist die Meinung, daß dieser Vorstoß von Lammert als Versuch gewertet wird die mögliche Alterspräsidentschaft eines Abgeordneten der Afd - Alternative für Deutschland zu verhindern. Lammert setzte durch, daß ab sofort nicht der an Lebensjahren sondern der dienstälteste Abgeordnete den Bundestag eröffnet. Die Abgeordneten Klaus Brähmig (CDU/CSU), warnten vor einer Änderung der demokratischen Tradition durch „Taschenspielertricks“, ebenso die Abgeordnete Katrin Werner (Linke).

Eine von vielen kritisierte Entscheidung, die dann ebenso der AfD-Abgeordnete Baumann in der ersten Sitzung des neuen Bundestages im Oktober 2017 den Abgeordneten wirkungsvoll entgegenhielt. Beifall aller 92 AfD-Abgeordneten, betretenes Schweigen der übrigen Parlamentariern war die Folge.

Filmbeiträge

Dr. Baumann – Erste Rede der AfD im Bundestag 2017