Altpreußische Kirchenunion

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Die Kirche der Altpreußischen Union war ein von König Friedrich Wilhelm III. aufgezwungener Zusammenschluß von Lutherischen und Französisch-Reformierten Kirchtümern innerhalb des Königreichs Preußen. Sie existierte von 1817 bis 1945 unter verschiedenen Namen.

Erläuterung

Am 27. September 1817 verordnete König Friedrich Wilhelm III. in Preußen die Vereinigung der reformierten und lutherischen Gemeinden zu einer „unierten“ Kirche. Nach den Befreiungskriegen und einem pietistischen Erweckungserlebnis kam der preußische König zur Einsicht, daß die Abgrenzungen zwischen den evangelisch-reformierten Christen – zu denen vor allem die Hugenotten, die regierenden Hohenzollern und die Bewohner an Niederrhein, in Teilen des Hunsrücks und in Teilen des Bergischen Landes sowie des Siegerlandes gehörten – und den evangelisch-lutherischen Christen (die die Mehrheit der preußischen Bevölkerung ausmachten), unzeitgemäß war.

Bei der nunmehr vereinigten Kirche handelte es sich zunächst um eine Verwaltungs- und nicht um eine Bekenntnisunion; doch entstanden schon bald auch bekenntnis-unierte Gemeinden.

Name und Status der Landeskirche

Neben den unten aufgeführten offiziellen Namen, die diese evangelische Kirche führte, bestehen Bezeichnungen wie „altpreußische Kirche“, „altpreußische Landeskirche“ oder „altpreußische Union“. Daneben ist auch „preußische Landeskirche“ gebräuchlich, jedoch seit 1866 ungenau, da die bestehenden oder neu gebildeten evangelischen Staatskirchen in den damals annektierten Provinzen ebenfalls preußische Landeskirchen waren.

  • 1821–1845: Evangelische Kirche in Preußen, auf Verwaltungsebene unierte evangelische Staatskirche neben als gesetzlos drangsalierten nicht-unierten (lutherischen und reformierten) Kirchen
  • 1845–1875: Evangelische Landeskirche in Preußen, unierte Staatskirche neben anderen anerkannten unabhängigen nicht-unierten Kirchen
  • 1875–1922: Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens, unierte Staatskirche in Altpreußen, neben anderen unierten und nicht-unierten Staatskirchen in den 1866 annektierten Provinzen und anderen anerkannten unabhängigen nicht-unierten Kirchen
  • 1922 – 24. Juni 1933: Evangelische Kirche der altpreußischen Union (EKapU, APU), unabhängige unierte Landeskirche in Altpreußen neben anderen unabhängigen unierten und nicht-unierten Landeskirchen und anerkannten unabhängigen nicht-unierten Kirchen
  • 24. Juni bis 15. Juli 1933: EKapU preußischer Staatskontrolle unterworfen, Einsetzung einer NS-loyalen Führungsspitze
  • 15. Juli 1933 – 28. Februar 1934: EKapU unter neuer gleichgeschalteter Führung
  • 1. März – 20. November 1934: Die neue Kirchenleitung hatte die EKapU in die gleichgeschaltete Deutsche Evangelische Kirche (DEK) überführt
  • 29. Mai 1934 – 1945: Nachdem Anhänger der Bekennenden Kirche (BK) die oktroyierte Kirchenleitung als rechtswidrig und häretisch erkannt hatten, sahen sie ein Schisma zwischen ihren neu gebildeten und zu bildenden Organen und Bekenntnisgemeinden und den gleichgeschalteten Gremien und Kirchengemeindenals gegeben an und betrachteten sich als wahre EKapU
  • 20. November 1934 – 1945: Das Landgericht I Berlin stellte fest, dass die de facto Verschmelzung der offiziellen EKapU mit der DEK jeder Rechtsgrundlage entbehrte und die EKapU daher weiter existiert. Seither reklamierten offizielle EKapU und altpreußische BK jeweils die wahre EKapU zu vertreten.
  • 1945–1953: Durch Enthebung oder Rücktritt scheiden viele Deutsche Christen aus der offiziellen Kirchenleitung aus und BK-Anhänger und Neutrale übernehmen Positionen. Die Kirchenprovinzen der EKapU verselbständigen sich ab 1945 zu Landeskirchen und die EKapU wird Kirchendachverband, wie die Generalsynode in der neuen Kirchenordnung 1951 feststellt.
  • 1953–2003: Evangelische Kirche der Union (EKU), Kirchendachverband, unter geändertem Namen, nachdem der DDR-Innenminister die Streichung des Namensbestandteils altpreußisch verlangte.
  • 2004: Die EKU geht in der Union Evangelischer Kirchen auf.

Geschichte

Im Laufe der Geschichte veränderte sich der Name dieser 1817 gegründeten Kirche mehrmals: 1821 hieß sie „Evangelische Kirche in Preußen“. Nach dem Aufkommen verschiedener Freikirchen in der Mitte des 19. Jahrhunderts, besonders der altkonfessionellen Altlutheraner, nannte sie sich zur Unterscheidung von diesen ab 1845 „Evangelische Landeskirche in Preußen“. 1850 kamen Hohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen an Preußen und die dortigen evangelischen Kirchgemeinden wurden als „Kirchenkreis Hohenzollern“ am 1. Januar 1899 Teil der rheinischen Kirchenprovinz.

1866 annektierte Preußen mehrere Nachbarstaaten. Deren teils unierte (Landeskirche Frankfurt am Main, Landeskirche in Hessen-Kassel, Landeskirche in Nassau) und teils lutherische Staatskirchen (Landeskirche Hannovers, Landeskirche Schleswig-Holstein) und die reformierten Kirchgemeinden blieben aber selbständig. Die meisten reformierten Gemeinden in der Provinz Hannover schlossen sich unter Mitwirkung König Wilhelms I. 1882 zur Evangelisch-Reformierten Kirche der Provinz Hannover zusammen.

Die altpreußische Landeskirche nannte sich folglich ab 1875 offiziell „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“. Sie war untergliedert in Kirchenprovinzen in allen neun altpreußischen politischen Provinzen, nämlich Brandenburg (mit Berlin), Ostpreußen, Pommern, Posen, Rheinland (mit Hohenzollern), Sachsen, Schlesien, Westfalen und Westpreußen.

Am Ende des Ersten Weltkriegs mußte der König von Preußen 1918 abdanken, wodurch auch das landesherrliche Kirchenregiment wegfiel. Daher gab sich die altpreußische Landeskirche 1922 eine neue Kirchenordnung und den Namen „Evangelische Kirche der altpreußischen Union“ (EKapU bzw. ApU); auch die Kirchenprovinzen wurden demokratisiert. Die Leitung der Kirchenprovinzen lag ab 1922 bei den Provinzialkirchenräten, die von den Provinzialsynoden gewählt wurden. Den Konsistorien, nunmehr zuarbeitende Verwaltungsorgane der Kirchenprovinzen, standen geistliche Generalsuperintendenten und juristische Konsistorialpräsidenten vor.

Die vier Kirchgemeinden der rheinischen Kirchenprovinz, Kirchenprovinz Posen überwiegend, Kirchenprovinz Westpreußen zu großen Teilen, sowie 24 ostoberschlesische Kirchgemeinden der Kirchenprovinz Schlesien und die Gemeinde Hultschin der Kirchenprovinz Schlesien annektierten Gebieten blieben bestehen, schieden aber aus der Landeskirche aus, die einheimische Bevölkerung blieb überwiegend in den Abtretungsgebieten wohnen. Die Kirchgemeinden in den Völkerbundmandaten Freie Stadt Danzig (Evangelische Kirche der Freien Stadt Danzig mit Status einer Kirchenprovinz), Memel- (ab 1927 Synodalbezirk Memelgebiet, ab 1924 zu Litauen, mit Status einer Kirchenprovinz) und Saargebiet (rheinische Kirchenprovinz) blieben Glieder der Landeskirche. Die bei Deutschland verbliebenen Kirchgemeinden im Regierungsbezirk Westpreußen wurden Teil der Kirchenprovinz Ostpreußen, diejenigen in der Grenzmark Posen-Westpreußen bildeten ab 1923 die „Kirchenprovinz Posen-Westpreußen“.

Im Dritten Reich prägte insbesondere der heimliche Widerstand während des Kirchenkampfes in der Bekennenden Kirche gegen die hitlertreuen Deutschen Christen einen kleinen Teil der Christen in der Kirche. Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 kann als unierte Bekenntnisschrift angesehen werden, in die auf dem Gebiet der unierten Kirche Christen aus reformierter und lutherischer Tradition gemeinsam einstimmten. Die Evangelische Kirche des Landesteils Birkenfeld schloß sich am 25. Juni 1934 der EKapU an und bildete seither einen Kirchenkreis in deren rheinischer Kirchenprovinz.

Nach dem Beitritt Mitteldeutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD wurde die Oder-Neiße-Linie zur östlichen Demarkationslinie der BRD. So gingen die meisten evangelischen Kirchgemeinden in Ostpreußen sowie in Ostbrandenburg, Hinterpommern und Schlesien (außer das westlich der Neiße gelegene Provinzialgebiet) mit der Vertreibung ihrer Gemeindemitglieder unter, entsprechend auch alle übergeordneten kirchlichen Organisationen wie Kirchenprovinzen etc. Sofern dort lutherische Kirchgemeinden bestehen blieben oder neu entstanden, gehören diese zur Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Polen bzw. Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland, der Ukraine, in Kasachstan und Mittelasien.

Die Kirchenleitungen der noch in Deutschland verbliebenen sechs Kirchenprovinzen westlich von Oder und Neiße, westliches und mittleres Brandenburg, Rest-Pommern, Rheinland, Provinz Sachsen, Rest-Schlesien und Westfalen, trafen sich 1945 in Treysa (heute ein Ortsteil von Schwalmstadt), um neue Grundsatzbeschlüsse zu fassen. Die Kirchenprovinzen wurden die selbständigen Landeskirchen Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg (bis 2003), Pommersche Evangelische Kirche (1968–1991: Evangelische Kirche in Greifswald), Evangelische Kirche im Rheinland, Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (bis 2009), Evangelische Kirche von Schlesien (1968–1992: Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets, 1992–2003: Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz) und Evangelische Kirche von Westfalen. Sie bildeten nach weiteren Zusammenkünften 1949, 1950 und 1954 die altpreußische Landeskirche schließlich zur „Evangelischen Kirche der Union“ (EKU) um. Diese trat, wie ihre sechs Gliedkirchen selbst, der EKD bei und war bis 2003 eine Union von sechs (ab 1960 sieben; Beitritt der Landeskirche Anhalts) selbständigen unierten Landeskirchen.

1945 hatte die Evangelische Landeskirche in Württemberg kommissarisch die Betreuung des Kirchenkreises Hohenzollern übernommen, der dann am 1. April 1950 auch förmlich von der Evangelischen Kirche im Rheinland in die württembergische Landeskirche umgegliedert wurde.

Kirchenleitung

Als oberstes ausführendes Organ wurde 1850 der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) eingerichtet. Er war mit Theologen und Juristen besetzt. Mit der neuen Kirchenordnung von 1922 waren seine Kompetenzen beschnitten worden. Die Kirchenleitung, die bis 1918 als Summepiskopat beim preußischen Monarchen lag, ging 1922 auf den Kirchensenat über, dem der EOK nunmehr zuarbeitete. Der Präses der Generalsynode stand zugleich dem Kirchensenat vor und vertrat die Kirche nach außen. 1951 wurde der EOK in Kirchenkanzlei umbenannt und blieb unter dieser Bezeichnung auch nach der Umbenennung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union in Evangelische Kirche der Union im Dezember 1953 bestehen.

Landesbischof

Am 4. August 1933 erklärte sich Ludwig Müller zum altpreußischen Landesbischof, nachdem ihm der preußische Staatskommissar August Jäger kommissarisch die Kirchenleitung übertragen hatte. Die deutschchristliche Mehrheit der Generalsynode bestätigte am 5. September 1933 diesen selbstherrlichen Akt, indem sie die Kirchenordnung durch Kirchengesetz dahingehend änderte, dass sie das Amt des Landesbischofs überhaupt erst schuf. Ab 3. Oktober 1935 führte Müller zwar weiter den Titel Landesbischof, hatte aber keine Kompetenz in der Kirchenleitung mehr.

  • 1933–1945: Ludwig Müller (am 3. Oktober 1935 durch den altpreußischen Landeskirchenausschuss entmachtet, nach dessen Auflösung Februar 1937 ging die Kirchenleitung de facto auf Friedrich Werner über)