Annexion

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Unter einer Annexion (von lat. annectere, „anknüpfen“, „anbinden“) versteht man die nicht einvernehmliche, also einseitige Aneignung eines bis dahin unter anderer Gebietshoheit stehenden Territoriums.

Eine Annexion erfolgt meistens nach militärischer Gewaltanwendung oder wenigstens unter Androhung einer solchen. Sie geht über die Okkupation (Besetzung) insofern hinaus, als auf dem fremden Territorium nicht nur die Hoheitsgewalt de facto ausgeübt wird, sondern dieses auch de jure in das eigene Staatsgebiet oder Kolonialreich einverleibt wird. Zwischen Okkupation und Annexion kann auch ein längerer Zeitraum liegen.

Eine Annexion verstößt in jedem Falle gegen das Völkerrecht, wenn das Selbstbestimmungsrecht der Völker zum Zeitpunkt der Annexion ignoriert wurde. Eine Annexion kann auch nachträglich legitimiert werden aufgrund des Selbstbestimmungsrechtes der Völker. Dies schließt jedoch eine vorhergehende Vertreibung der Bevölkerung aus, da Vertreibung immer den universellen Straftatbestand des Völkermordes erfüllt.

Erste Verwendung

Der Begriff kam in der deutschen Sprache wohl erstmals im Zusammenhang mit der erpreßten Abtretung von Savoyen und Nizza an Frankreich im Jahre 1860 in den allgemeinen Gebrauch. Später wurde er dann vornehmlich auf die Einverleibung ganzer Staaten (in Italien 1860, in Preußen 1866) angewendet.

Siehe auch