Ansprache Hitlers vor den Oberbefehlshabern am 22. August 1939

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Vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges hielt Adolf Hitler am 22. August 1939 eine Rede, zu der er die Führer der Heeresgruppen und der Armeen der drei Wehrmachtsteile in seine Obersalzberg-Residenz geladen hatte, um sie in die außenpolitische Lage einzuweisen und auf den Feldzug gegen Polen einzustimmen. Diese Ansprache ist die wohl am häufigsten zitierte Rede Hitlers.

Niederschriften und Protokolle

Von dieser Rede liegen gleich sieben Niederschriften und Protokolle vor, die zum Teil sehr verschieden voneinander sind. Die sieben Protokolle der Obersalzberg-Rede verschwanden 1939 in den diversen Akten und tauchten bei den Nürnberger Prozessen 1945 als Belastungsmaterial wieder auf.

Gemeinsamkeiten

Alle Reden stimmen darin überein, daß Hitler seinen Entschluß zum Krieg gegen Polen ausführlich begründet. Hitler hält nach allen Protokollen eine Auseinandersetzung mit England und Frankreich für auf Dauer unumgänglich. Er glaubt, daß Polen in einem solchen Falle auf der Seite der gegnerischen Mächte und dann in Deutschlands Rücken steht. Er hält es deshalb angesichts der augenblicklich angespannten Lage für besser, den Konflikt mit Polen so bald wie möglich auszutragen. Hitler erläutert seine Sicht der Lage Großbritanniens und Frankreichs und folgert, daß beide Staaten bei einem sofortigen deutschen Angriff gegen Polen nicht wirklich zu den Waffen greifen. Er beurteilt dabei auch die europäischen Staats- und Regierungschefs, die auf das Geschehen Einfluß nehmen könnten. Er schließt seine Rede mit dem Gedanken, daß ein schneller deutscher Sieg die Ausweitung des Konfliktes verhindern hilft. Dies sind die wenigen Gedanken, die in allen Niederschriften und Protokollen in übereinstimmender Weise Erwähnung finden.


Quelle
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Für den 22. August 1939 hatte Adolf Hitler die höheren Führer von Heer, Marine und Luftwaffe zu einer Besprechung auf den Obersalzberg gebeten und hielt vor den Oberbefehlshabern, Heeresgruppen- und Armeeführern[R 1] der deutschen Wehrmacht eine Rede. Darin analysierte er die damalige Lage, besprach die verschiedenen Möglichkeiten, begründete gewisse Entscheidungen und erhob allgemeine Forderungen an die militärischen Führer.

Zwei angebliche „Dokumente“, die den Inhalt der Rede wiedergeben sollen, wurden von der Anklage beim Nürnberger Rachetribunal mit den Bezeichnungen Nr. 798-PS und Nr. 1014-PS vorgelegt und werden von den Umerziehern noch immer als „Schlüsseldokumente“ gewertet.[R 2]

In beiden „Dokumenten“ werden Hitler Formulierungen unterschoben, die er mit Sicherheit nicht gebraucht hat. Die deutsche Verteidigung wies sofort bei Vorlage dieser „Dokumente“ in Nürnberg[R 3] auf deren geringe Glaubwürdigkeit wegen zahlreicher Widersprüche und Unstimmigkeiten hin[R 4] und beantragte die Ablehnung. Für eine Fälschung sprechen u. a.:

  1. Beide Schriftstücke tragen weder ein Datum, noch einen Kopf, noch eine Unterschrift, haben kein Aktenzeichen, keine Nennung der Anwesenden, keine Tagebuchnummer, keinen Geheimvermerk.
  2. Sie geben ausdrücklich zwei verschiedene Reden Hitlers wieder, obwohl nachweislich nur eine an diesem Tag gehalten wurde.
  3. Von der Nürnberger Anklage wurde noch eine dritte, kürzere, aber noch schärfere Fassung – L3 genannt – in das Verfahren eingebracht, aber nicht als „Beweismittel“ vorgelegt, da ein amerikanischer Journalist dieses angebliche „Originalprotokoll“ vermittelt habe, die Herkunft aber nicht genau zu klären gewesen sei.[R 5]
  4. Niemand hatte in der Sitzung Auftrag erhalten mitzuschreiben.
  5. Die beiden Dokumente sind auf dem gleichen Papier und mit derselben Schreibmaschine geschrieben.
  6. Die genaue Herkunft der beiden Dokumente konnte nicht erwiesen werden. In Nürnberg wurde erklärt, sie seien „unter den Akten des OKW in Flensburg“ gefunden worden.[R 6] Domarus gibt an,[R 7] sie seien von „amerikanischen Truppen bei Kriegsende in Saalfelden, Tirol, erbeutet“ worden.
  7. Ausgerechnet die dritte, kürzeste, schärfste und unseriöseste Fassung wurde von der Nürnberger Anklagebehörde der Presse übergeben und ging dann in ihren sicher falschen Ausdrücken um die ganze Welt sowie als einziges der drei „Dokumente“ in die British Documents Serie 3, Bd. 7, Nr. 314 ein. Der britische Ankläger Aldermann erklärte dies mit einem „technischen Fehler“.[R 8]

Im „Dokument“ Nr. 798-PS kommen u. a. als Hitlers angebliche Ausführungen vor: „Es war mir klar, daß es früher oder später zu einer Auseinandersetzung mit Polen kommen müßte. Ich faßte den Entschluß bereits im Frühjahr... Dachte aber, daß ich mich in einigen Jahren zunächst gegen den Westen wenden würde und dann erst gegen den Osten... Unsere Gegner haben Führer, die unter dem Durchschnitt stehen. Keine Persönlichkeiten. Keine Herren, keine Tatmenschen... Wir müssen mit rücksichtsloser Entschlossenheit das Wagnis auf uns nehmen... Ich habe nur Angst, daß mir noch im letzten Moment irgendein Schweinehund einen Vermittlungsplan vorlegt.“[R 9]

Im „Dokument“ Nr. 1014-PS, der angeblichen zweiten Rede Hitlers an diesem Tag, heißt es unter anderem: „Kampf auf Leben oder Tod... Eine lange Friedenszeit würde uns nicht gut tun... Vernichtung Polens im Vordergrund. Ziel ist die Beseitigung der lebendigen Kräfte, nicht die Erreichung einer bestimmten Linie... Herz verschließen gegen Mitleid. Brutales Vorgehen... Der Stärkere hat das Recht. Größte Härte.“[R 10]

Die deutsche Verteidigung legte in Nürnberg dar, daß solche harten Worte nicht von Hitler benutzt worden sein können. Dr. Siemers, der Verteidiger von Großadmiral Raeder, führte zum Dokument 1014-PS aus: „In diesem Dokument sind die schwerwiegendsten Worte von der Anklage während dieser fünf oder sechs Monate immer wiederholt, und zwar die Worte: ‚Vernichtung Polens im Vordergrund. Ziel ist die Beseitigung der lebendigen Kräfte, nicht die Erreichung einer bestimmten Linie‘. Diese Worte sind nicht gesprochen worden, und ein solches Kriegsziel hätten sich die deutschen Oberbefehlshaber nicht gefallen lassen; deshalb ist es wichtig festzustellen, ob diese Urkunde echt ist. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß noch eine dritte Fassung dieser Rede seinerzeit hier im Gerichtssaal erwähnt wurde, und zwar die Fassung L-3, die noch viel schlimmer ist als diese und die in der gesamten Weltöffentlichkeit in die Presse gekommen ist. Wo man auch jemanden sprach, wurde einem diese groteske, brutale Rede vorgehalten, und daher glaube ich, liegt es im Interesse der geschichtlichen Wahrheit, daß festgestellt wird, ob Hitler in dieser entsetzlichen Weise seinerzeit gesprochen hat. Tatsächlich, was ich ohne weiteres zugebe, hat er viele Wen­dungen benutzt, die scharf sind, er hat aber nicht solche Worte benutzt, und das ist für das Ansehen der Befehlshaber, die zugegen waren, von ganz ungeheurer Bedeutung. Ich weise noch auf die nächsten Worte hin, wo ausdrück­lich steht: ‚Herz verschließen gegen Mitleid. Brutales Vorgehen‘ Solche Worte sind nicht benutzt worden.“[R 11]

Die Prüfung des angezweifelten „Dokuments“ lehnte der Ankläger Sir David Maxwell-Fyfe dann mit den Worten ab: „Wir können jedoch, meines Erachtens, zur Entscheidung der Frage der Zulässigkeit des Dokuments keine bis ins einzelne gehenden Vergleiche anstellen.“[R 12]

Auf diesbezügliche Befragung in Nürnberg erklärte der bei Hitlers Rede anwesend gewesene Großadmiral Raeder ausdrücklich, daß er die Ausführungen Dr. Siemers' bestätige. Insbesondere sagte er zu den Worten vom „Schweinehund“: „Sie sind nach meiner Erinnerung bestimmt nicht gefallen. Der Führer pflegte solche Ausdrücke in Ansprachen, die er an die Generale hielt, nicht zu gebrauchen.“[R 13]

Zum weiteren Beweis der Falschheit der drei „Dokumente“ konnte die Verteidigung in Nürnberg eine Niederschrift von Generaladmiral Hermann Boehm vorlegen. Dieser war bei der ganzen Ansprache Hitlers dabei gewesen, hatte mitstenographiert und noch am selben Abend im Hotel Regina in München eine Reinschrift angefertigt. Boehms beeidete Aussage wurde dem IMT vorgelegt. Er verglich die „Dokumente“ mit seinen Aufzeichnungen und seiner Erinnerung und schrieb dann: „Ich erkläre unter Eid, daß die nachfolgend aufgeführten Redewendungen in diesen Dokumenten von Hitler bei seiner Rede teils überhaupt nicht, teils in anderer Form und in anderem Sinne gebraucht worden sind.“[R 14]

Angeführt werden dann u. a. die Sätze, Hitler habe sich zunächst gegen den Westen wenden wollen; Vernichtung Polens stehe im Vordergrund; Ziel sei Beseitigung der lebendigen Kräfte, nicht die Erreichung einer bestimmten Linie. Der Satz mit dem „Schweinehund“ sei sicher nicht von Hitler gebraucht worden. Auch Generalfeldmarschall Keitel sprach sich in Nürnberg für die Fassung von Admiral Boehm aus. Trotz solcher schwerwiegenden Gegenbeweise wurde der Antrag der Verteidigung, die beiden „Dokumente“ aus dem Protokoll zu streichen, abgelehnt. Seitdem geistern die Fälschungen als Belastungen Deutschlands durch die Welt und werden als „Tatsachen“ wiedergegeben.[R 15]

Später hat Generalfeldmarschall Erich von Manstein ebenso bezeugt, daß die in diesen „Dokumenten“ Hitler untergeschobenen Aussprüche nicht zutreffen und gefälscht sein müssen.[R 16]

Daß Churchill sich als vielfach überführter Fälscher auf diese Falschaussagen beruft, ist nicht verwunderlich. Er berichtet insbesondere über das Wort vom „Schweinehund“.[R 17] Später ergänzte der Spiegel noch: „Und Abwehr-Oberst Hans Oster, führender Kopf der Regime-Gegner..., setzte einen Monat später eine verschärfte Version der Hitler-Rede vom 22. August in Umlauf, in der er dem Diktator den in der Sache gleichwohl zutreffenden Ausspruch (sie) unterschob: ‚Ich lasse ein paar Kompanien in polnischer Uniform in Oberschlesien angreifen. Ob die Welt das glaubt, ist mir scheißegal‘“[R 18] Als ob Hitler solch einen Vorwand noch gebraucht hätte, da die Polen seit 1919 dauernd provozierten und bereits Monate vorher teilmobilisiert hatten.

Der Historiker Hans Günther Seraphim schrieb schon 1954 über die sogenannten „Schlüsseldokumente“: „Von den vier Dokumenten, die wir geprüft haben – Hossbach-Niederschrift, Schmundt-Protokoll und Dokumente PS-798 und PS-1014 – haben wir vom quellenkritischen Standpunkt aus drei ablehnen und gegen das vierte Bedenken anmelden müssen. Das Ergebnis ist vom geschichtlichen Standpunkt her erschütternd. Denn es zeigt sich an diesem Beispiel, daß sich von den geschichtlichen Feststellungen des Interalliierten Militärtribunals nichts ohne Nachprüfung übernehmen läßt. Es zeigt sich weiter, daß juristische Methode und geschichtswissenschaftliche Methode grundverschieden voneinander sind und daher Geschichte nicht mit juristischen Methoden geschrieben werden kann und darf. Bedauerlicherweise haben das nicht alle Geschichtsschreiber erkannt.“[R 19]

Es ist wirklich „erschütternd“ und „bedauerlich“, wie heute noch immer deutsche Historiker Geschichtslügen verbreiten und offensichtliche Fälschungen als echte Dokumente bewerten.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes an die Deutschen Diplomatischen Missionen
Rundtelegramm
Berlin, den 3. September 1939
Zur Information und Regelung der Sprache.
Nachdem Versuch direkter deutsch-polnischer Aussprache durch Nichterscheinen Polnischen Bevollmächtigten trotz zweitägigen Wartens Deutsche Regierung ergebnislos geblieben war und wir gezwungen waren, polnische militärische Übergriffe zu militärischer Aktion zu erwidern, forderten England und Frankreich am 1. September von uns Zurückziehung deutscher Truppen von polnischem Gebiet. Kriegsgefahr schien jetzt noch beschworen werden zu können durch Eingreifen Mussolinis, der Waffenstillstand und anschließende Konferenz zur Lösung deutsch-polnischen Konflikts vorschlug. Dieser Vorschlag ist von uns und auch von Französischer Regierung positiv beantwortet worden; Britische Regierung hat hingegen heute mit zweistündiger Befristung Forderung Zurückziehung deutscher Truppen wiederholt und sich nach Ablauf dieser Frist als im Krieg mit Deutschland befindlich erklärt. Frankreich ist dann mit Mitteilung gefolgt, daß es sich gezwungen sehe, Polen beizustehen. Vernünftige deutsch-polnische Regelung wäre ohne Englands Dazwischentreten und seine antideutsche Einkreisungspolitik sicher längst zu erzielen gewesen. Statt aber Polen zum Einlenken zu ermahnen, hat England ihm Generalvollmacht gegen Deutschland erteilt, sich selbst in Abhängigkeit von Polens Entschlüssen gebracht und schließlich im letzten Augenblick auch noch Vorschlag Mussolinis durch sein Verhalten zum Scheitern verurteilt. Damit ist Saat der Männer aufgegangen, die in England seit Jahren Vernichtung Deutschlands predigen. Dieser Verlauf der Ereignisse zeigt klare Verantwortlichkeit Englands für Kriegsausbruch.[R 20]
Quellenreferenzen
  1. So im Tagebucheintrag von Generaloberst Halder, in: Akten der deutschen Auswärtigen Politik, Serie D, Bd. VII, S. 467 mit kurzer Zusammenfassung der Rede Hitlers.
  2. Wortlaut in Internationaler Militärgerichtshof (IMT) (Hg.),
    Trial of the Major War Criminals Before the International Military Tribunal, Nürnberg 1948, Bd. 26, S. 338 (LoC)
    (798-PS),
    Trial of the Major War Criminals Before the International Military Tribunal, Nürnberg 1948, Bd. 26, S. 523 (LoC)
    (1014-PS). Der wesentliche Teil ist auch wiedergegeben in:
    Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg, Nürnberg 1947, Bd. 2, S. 320-326 (Zeno)
    ; Max Domarus, Hitler. Reden 1932–1945, Loewit-Verlag, Wiesbaden 1973, Bd. 11,2, S. 1233–1238. Kritische Betrachtung beider Dokumente erfolgt in: Ulrich, „Die ‚Schlüssel-Dokumente‘ des Nürnberger Tribunals (IMT)“, in: Nation Europa, Nr. 5, 1962, S. 5–12; Dankwart Kluge, „Die Schlüsseldokumente und die Kriegsschuldfrage“, in: Nation Europa, 1/12, 1979, S. 81–86; Dankwart Kluge, Das Hoßbach-Protokoll, Druffel, Leoni 1980
  3. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg, Nürnberg 1947, Bd. 2, S. 326 (Zeno)
  4. Ebenda.
  5. Ebenda, S. 320
  6. Ebenda, S. 321
  7. Domarus, aaO. (Anm. 2), S. 1233
  8. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg, Nürnberg 1947, Bd. 2, S. 327 (Zeno)
  9. Ebenda, S. 324 f.
  10. Ebenda, S. 325.
  11. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg, Nürnberg 1947, Bd. 14, S. 56 (Zeno)
  12. Ebenda, S. 58
  13. Ebenda, S. 59
  14. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg, Nürnberg 1947, Bd. 17, S. 445 (Zeno)
  15. Z. B. in: Guido Knopp und Harald Schott, Die Saat des Krieges, 1938–1939. Hitlers Angriff auf Europa, Lübbe, Bergisch Gladbach 1989
  16. Erich von Manstein, Verlorene Siege, Bernard u. Graefe, Koblenz 1976, S. 18 ff.
  17. Winston Churchill, Der Zweite Weltkrieg, Bd. 1: Der Sturm zieht auf, Alfred Scherz, Bern 1948, S. 476
  18. Spiegel.png  Umerziehungsliteratur: ArtikelUnternehmen Tannenberg, Der Spiegel, 32/1979, 6. August 1979, S. 63 (Im Wendig fälschlich als 32/1970 angegeben)
  19. Hans Günther Seraphim, „Nachkriegsprozesse und zeitgeschichtliche Forschung“, in: Festschrift für Herbert Kraus, Holzner, Würzburg 1954
  20. Weizsäcker. Aus: 96-book.png HTML Internet Archive: PDF EPUB DjVu BlätternAuswärtiges Amt (Hg.): Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges, Berlin 1939, S. 321; Nachdruck in: Bernhard C. WlNTZEK (Hg.), Geheim. Aus dem Archiv der Reichsregierung, Mut, Asendorf 1976, S. 321
Quelle: Der große Wendig: Band 1, 3. Auflage 2007, 144, S. 596


Verweise