Aufnordung

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Die Aufnordung, auch Arisierung,[1] ist die Erhöhung des nordischen Anteils im Erbgut eines Volkes.

Erläuterung

Der Begriff Aufnordung kommt oft in Werken von Hans F. K. Günther vor. Er mißt der Aufnordung die höchste Bedeutung bei, indem er schreibt:

„Erst Aufartung und Aufnordung werden die eigentliche Deutschheit retten“.[2]

In einer Denkschrift des Preußischen Justizministeriums von 1933 wird betont:

„Erste Bedingung für diese sog. Aufnordung ist, daß fürderhin keine Juden, Neger oder sonstige Farbige in das deutsche Blut aufgenommen werden.“[3]

Hans F. K. Günther schrieb:

„Die Aufgabe der Aufartung kann der Staat übernehmen; die Aufgabe der Aufnordung kann in Deutschland und Österreich nur durch Selbsthilfe der nordischen Rasse, durch Zusammenschluß der nordisch-gesinnten Deutschen, gelöst werden; denn es ist klar, daß der Staat sonderrassische Bestrebungen nicht zu den seinen machen kann. Durch Zusammenschluß der nordisch-gesinnten Deutschen wird die Aufnordung des deutschen Volkes wirtschaftlich ermöglicht werden müssen; denn die Aufzucht einer überdurchschnittlichen Anzahl von Kindern durch gesunde, vorwiegend nordische Ehegatten ist ja nicht nur von dem zu weckenden rassischen Pflichtgefühl solcher Ehegatten abhängig, sondern auch von ihrer wirtschaftlichen Lage.“[2]

Dieser Aussage folgend, gab es im Dritten Reich Bestrebungen, im Laufe der Geschichte abgewanderten deutschrassigen Vertretern – insbesondere nordischer Rasse – die Deutsche Reichsbürgerschaft anzubieten. Ein Großteil dieser Menschen lebte östlich des Dritten Reiches und wurde genauestens auf seine Rassemerkmale überprüft.

Die BRD-Sprache macht sich gelegentlich über den Begriff Aufnordung lustig, indem er ohne jeglichen Bezug auf Erbpflege bloß im Sinne von „Aufbesserung“ verwendet wird: „Das Image muß ein bißchen aufgenordet werden.“[4]

Antonym

Das Gegenwort zu Aufnordung ist Entnordung.

Der Gemeinschafts-Theoretiker Reinhold Oberlercher spricht angesichts der Wirkungen von Überfremdung und Umvolkung allgemein von „Absüdung“.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Der Begriff der Arisierung wird ebenfalls im Zusammenhang mit der Aneignung fremdrassischen – insbesondere jüdischen – Eigentums durch Deutsche im Dritten Reich verwendet.
  2. 2,0 2,1 Hans F. K. Günther: Kleine Rassenkunde des deutschen Volkes. J.F. Lehmanns Verlag, München 1934, S. 146
  3. Nationalsozialistisches Strafrecht: Denkschrift des preußischen Justizministers, 1933, S. 47
  4. Bißchen aufnorden, Der Spiegel 23/1969 (2. Juni 1969)