Austrien

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Austrien (auch: Austrasien) bezeichnete den östlichen Teil des germanischen Frankenreichs (Vorläufer des Ostfrankenreiches) im Gegensatz zu Neustrien (Vorläufer des Westfrankenreichs). Es wird von vielen Historikern als Wiege der Karolinger bezeichnet.[1]

Karte der Ausdehnung des Fränkischen Reichs in Germanien 481 bis 814

Geschichte

Austrasien, das Land im Osten, war seit dem Tod Chlodwigs I. im Jahr 511 bis zu Pippin dem Jüngeren (der sich im Jahr 751 zum König wählen ließ und zugleich das Amt des Hausmeiers abschaffte) meist ein selbständiges fränkisches Teilkönigreich zuerst mit der Hauptstadt Reims und später dann Metz.

Das Gebiet umfaßte die fränkischen Gebiete um Rhein, Maas und Mosel und neben Metz die Orte Reims, Köln und Trier, dazu die Gebiete der besiegten germanischen Stämme: unter dem ersten Teilkönig Theuderich I. anfangs nur Alemannien, später auch Thüringen und Bayern.

Unter dem austrasischen König Dagobert I. entstand im rheinfränkischen Raum Anfang des 7. Jahrhunderts die Lex Ripuaria (auch Lex Ribuaria), die eine Sammlung lateinischer Gesetzestexte der Rheinfranken umfaßt.

Nach der erneuten Reichseinigung unter den Karolingern im 8. Jahrhundert verschwanden die Namen Austrien und Neustrien aus der Geschichte. Durch die neuen Reichsteilungen unter den Nachkommen Karls des Großen entstanden im 9. Jahrhundert die neuen Teilreiche Ostfrankenreich und Westfrankenreich.

Lexika

  • „Austrasien (Austrien, Österreich), im Gegensatz von Neustrien (Westreich), Theil von Franken, begriff Lothringen, Belgien u. die Länder, welche die Franken auf dem rechten Rheinufer besaßen, u. ward später (534) durch die Eroberung Thüringens vergrößert. Die Residenz war Metz; s.u. Franken (Gesch.). Bei der Theilung unter die Söhne Karl Martels ward auf die Eintheilung in Neustrien u. a. nicht mehr Rücksicht genommen, u. der zuletzt auf Deutschland übergegangene Name verlor sich nach Karl dem Großen in dem Namen Deutschland, wie der Neustriens in dem Namen Frankreich.“ — Pierer’s Lexicon, 1857–1865
  • „Austrasĭen (Austrasia, Austrien, „Ostreich“), der östliche Teil des Frankenreichs im Gegensatze zum Westreich Neustrien (s. d.), seit Chlodwigs I. Tod (511) bis auf Pippin den Kurzen (751) meist selbständiges Königreich, bestand aus dem Mosel- und Maasgebiet und den fränkischen Ländern rechts vom Rhein; Hauptstadt war Metz. Unter den Nachkommen Karls d. Gr. ging der Name A. in Deutschland, der von Neustrien in Frankreich auf.“Meyers Großes Konversations-Lexikon, 1905–1909
  • „Austrasĭen, Austrĭen, d. i. Ostreich, unter den Merowingern der östl. Teil des Fränk. Reichs, bes. Lothringen, Belgien, sowie die Länder am r. Rheinunfer, mit Mittelpunkt Metz, im Gegensatz zu Neustrien (siehe da), bis 751 meist selbständiges Königreich, ging unter Karls d. Gr. Nachfolgern in Deutschland auf.“ — Brockhaus, 1911
  • „Austrien [„Ostreich“], unter den Merowingern der Osten des Fränkischen Reiches, im Gegensatz zum Westreich (Neustrien). Der Name ist erstmals bei Gregor von Tours in der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts belegt. Das Land an Rhein und Maas mit der Champagne (Residenz Reims, später Metz) entwickelte sich allmählich im 7. Jahrhundert vom Reichsteil zum eigenständigen Teilreich. In karolingischer Zeit bezeichnete Austrasien das östliche Außenland des fränkischen Siedlungsraumes (Mainfranken).“ — Universal-Lexikon, 2012

Könige Austrasiens

Baiuaria im Fränkischen Reich

1. austrasische Dynastie

Rückkehr in das Gesamtreich

2. austrasische Dynastie

Rückkehr in das Gesamtreich

3. austrasische Dynastie

Rückkehr in das Gesamtreich

4. austrasische Dynastie

Usurpator

5. austrasische Dynastie

Rückkehr in das Gesamtreich

Eigenständigkeit im Interregnum

Usurpator

Rückkehr in das Gesamtreich

Interregnum im Gesamtreich

Eigenständigkeit im Interregnum

Rückkehr in das Gesamtreich

Verweise

Fußnoten

  1. Régine Lejan: Austrasien - Versuch einer Begriffsdefinition. In: Die Franken. Wegbereiter Europas. Katalog zur Ausstellung des Reiss-Museums Mannheim 8. Sep. 1996 bis 6. Jan. 1997, Verlag Philipp von Zabern, Mainz 1996, ISBN 3-8053-1813-8, S. 222-226.