Bauernlegen

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Pfeil 1 start metapedia.png Für das gleichnamige Kartenspiel siehe Bauernlegen (Kartenspiel)


Bauernlegen war in früherer Zeit die Bezeichnung für die Einziehung von Bauernhöfen durch die ritterschaftliche Gutsherrschaft, um das eingezogene Bauerngut dem eigenen Grundbesitz einzugliedern. Das Bauernlegen war vor allem im 16. und 17. Jahrhundert, besonders in Mecklenburg und Pommern gebräuchlich.

Später schritt die jeweilige Landesgesetzgebung ein: die bäuerlichen Lasten wurden auf ein fest geregeltes Maß zurückgeführt, die Einziehung heimgefallener oder von den Bauern verlassener Güter wurde untersagt und stattdessen zur Erhaltung des Bauernstandes die sofortige Wiederverpachtung an einen anderen Bauern zur Pflicht gemacht. Später wurde zum größten Teil die Erblichkeit gesichert und die Ablösbarkeit der gutsherrlichen Lasten gewährleistet.

Siehe auch