Best, Werner

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Werner Best (1903-1989)
Werner Best (1903-1989)

Dr. Karl Rudolf Werner Best (* 10. Juli 1903 in Darmstadt; † 23. Juni 1989 in Mülheim an der Ruhr) war ein promovierter deutscher Jurist, Polizeichef, SS-Obergruppenführer und Nationalsozialist.

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Leben

[bearbeiten] Jugend

Best wurde 1903 als Sohn eines höheren Postbeamten in Darmstadt geboren. Seine Eltern zogen 1912 nach Dortmund und dann nach Mainz um. Sein Vater starb als Oberleutnant der Reserve zu Beginn des Ersten Weltkrieges in Frankreich. Beim Tod des Vaters elfjährig war er bemüht, die Mutter durch seine Leistungen in der Schule über den schweren Verlust hinwegzubringen.

[bearbeiten] Weimarer Republik

Werner Best gründete die erste Ortsgruppe des Deutschnationalen Jugendbundes und wurde in der Mainzer Gruppe der Deutschnationalen Volkspartei aktiv. Noch als Gymnasiast war er Mitglied der Mainzer Ortsgruppe des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes, an deren Gründung er mitgewirkt hatte. Von 1921 bis 1925 studiert er in Frankfurt a.M., Freiburg, Gießen und Heidelberg, wo er 1927 in Rechtswissenschaften mit einer Dissertation „Zur Frage der gewollten Tarifunfähigkeit“ promovierte. Sein Förderer wurde Edmund Stinnes. Auf der Universität war er einer der eifrigsten Studenten, er bestand in Gießen sein Staatsexamen summa cum laude und wurde auf Grund einer hervorragenden Arbeit Dr.jur. Mit mindesten den gleichen Eifer aber widmete er sich dem Kampfe gegen die landes- und volksverräterischen Separatisten und die fremden Bedrücker. Ungeachtet der Gefahren kämpfte er in vorderster Front, arbeitete er als Kurier im deutschen Abwehrdienst. Er schaffte das Geld herbei für die deutschen Eisenbahner, die es ablehnen, für die französische Regie zu arbeiten, er brachte die Wahrheit in das unbesetzte Gebiet, er erstattete Berichte und übermittelte Befehle. Immer waren die französischen Häscher und Spitzel hinter ihm her. Sie lauerten ihm zu Hause und auf seinen Wegen auf, aber Werner Best ging ihnen nicht ins Garn. Erst das landesverräterische Siperatisten lieferte ihn den Franzosen aus, als er in einer Mainzer Druckerei das städtische Notgeld vor dem diebischen Zugriff des Autonomisten bewachte. Die Mißhandluungen hatten seinen glühenden Haß sicher nicht vermindert. Nach einigen Tagen wurde er wieder verhaftet und wegen unerlaubter Einreise sechs Monate lang eingesperrt. Bald darauf war Werner Best, der inzwischen Amtsanwalt in Allzey in Rheinhessen geworden war, Mitglied der NSDAP, Organisator und Träger. Best trat 1931 in die SS ein. Als die politischen Verhältnisse in Deutschland immer mehr einer Katastrophe zutreiben, verfasste er im Juli 1931 aus eigener Verantwortung und ohne Befragen der Parteileitung der NSDAP einen Entwurf der ersten Bekanntmachung „nach dem Wegfall der seitherigen Staatsbehörden und nach Überwindung der Kommune“, das sogenannte „Boxheimer Manifest“, das ihm – durch einen Parteispitzel der Regierung ausgehändigt – ein Strafverfahren wegen versuchten Hochverrates einbrachte. Im Oktober 1932 wurde dieses Verfahren vom Reichsgericht mangels Beweise eingestellt.

[bearbeiten] Drittes Reich

Im März 1933 wurde Best Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen und im Juli 1933 Landespolizeipräsident. Er wurde Amtsleiter unter Heydrich, oberster Rechtsberater der Gestapo. 1935 wurde er SS-Standartenführer und Abteilungsleiter im Geheimen Staatspolizeiamt und später SS-Obergruppenführer. Vom 27. September 1939 bis zum 12. Juni 1940 war er Leiter des Amtes 1 (Verwaltung und Recht) des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA). 1941 leitete Best die Abteilung Verwaltung beim Militärbefehlshaber in Frankreich. 1942 wurde er nach der Einsetzung eines Höheren SS- und Polizeiführers (HSSPF) abgelöst. Als Nachfolger von Cécil von Renthe-Fink bekleidete er dann den Posten des „Reichsbevollmächtigten für Dänemark“.

[bearbeiten] Nachkriegszeit

1946 sagte er als „Vertreter der Gestapo vor diesem Gerichtshof“ bei den Nürnberger Prozessen aus. 1948 wurde Best in Kopenhagen für seine in Dänemark angeblichen Verbrechen zunächst zum Tode verurteilt. Die Strafe wurde im Rechtsmittelverfahren zunächst auf fünf, 1950 vom Obersten Dänischen Gerichtshof auf zwölf Jahre Haft reduziert. 1951 wurde er auf Druck bundesdeutscher Behörden begnadigt und in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Aufgrund der Intervention von Bundesjustizminister Thomas Dehler (FDP) stellte die Staatsanwaltschaft München 1951 ein gegen Best angestrengtes Verfahren wegen dessen Rolle beim Röhm-Putsch ein. In den frühen 1950er Jahren war Best am Naumann-Kreis, einer Gruppe Nationalsozialisten um den ehemaligen Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Werner Naumann, die das Ziel hatte, den nordrhein-westfälischen Landesverband der FDP mit ehemaligen Nationalsozialisten zu unterwandern, beteiligt und fertigte ein Gutachten zur Generalamnestie von NS-Straftätern an. Zusammen mit dem nordrhein-westfälischen FDP-Abgeordneten Ernst Achenbach, seinerzeit Verteidiger im I.G.-Farben-Prozess, gründete er den Essener Generalamnestie-Ausschuß, der sich für die Belange von inhaftierten Nationalsozialisten einsetzte. Von 1951 bis 1953 war er in einer Essener Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt, seit 1953 arbeitet er als Rechtsberater des Stinnes-Konzerns in Mülheim an der Ruhr. 1958 verurteilt ihn eine West-Berliner Spruchkammer zur Zahlung von 70.000,-- DM. Im Berufungsverfahren 1962 erfolgte trotz Bests Einstufung als „Hauptschuldiger“ eine Reduzierung der Strafe auf 100,40 DM. 1969 wurde Best wegen seiner Verantwortung im Polenfeldzug verhaftet und 1972 in Berlin angeklagt. Im selben Jahr wurde er wegen Verhandlungsunfähigkeit aus der Haft entlassen, 1983 wurde das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Ein Antrag auf Haftentschädigung wurde abgelehnt, weil bei Prozessfähigkeit "mit annähernder Sicherheit" eine Verurteilung wegen Mordes zu erwarten wäre. Die der Entlassung zugrundeliegenden gesundheitlichen Probleme hinderten Best nicht, regelmäßig als Entlastungszeuge bei NS-Strafverfahren aufzutreten und einer Tätigkeit als Unternehmensberater nachzugehen. 1989 wurde aufgrund eines solchen Auftritts als Zeuge die Verhandlungsfähigkeit wieder festgestellt und das seit 17 Jahren ruhende Verfahren gegen Best wieder aufgenommen. Best starb kurz vor Eröffnung des Hauptverfahrens.

[bearbeiten] Veröffentlichungen

  • Zur Frage der „Gewollten Tarifunfähigkeit“. Heidelberg, Univ. Diss., 60 S., 1929
  • „... wird erschossen“: die Wahrheit über das Boxheimer Dokument. Mainz: Selbstverlag, 47 S., 1932
  • Die deutsche Polizei. Forschungen zum Staats- und Verwaltungsrecht; Bd. 5. Darmstadt : Wittich, 106 S., 1940
  • Grundfragen einer deutschen Grossraum-Verwaltung. Festgabe für Heinrich Himmler ...für den Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler zu seinem 40. Geburtstag verfasst und ihm am 5. Jahrestag der Übernahme der Deutschen Polizei am 17. Juni 1941 überreicht, 33 - 60, 1941
  • „Grossraumordnung und Grossraumverwaltung“, Zeitschrift für Politik 32, 406 - 412, 1942
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