Bier

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Pfeil 1 start metapedia.png Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Bier (Auswahlseite) aufgeführt.
Hopfenpflanze

Bier ist ein alkohol- und kohlensäurehaltiges Getränk, das durch Gärung, meist aus den Grundzutaten Wasser, Malz und Hopfen gewonnen wird. Für ein kontrolliertes Auslösen des Gärvorganges wird meistens Hefe, selten auch Milchsäurebakterien zugesetzt. Weitere Zutaten sind z. B. Früchte, Kräuter oder Gewürze. Der Alkoholgehalt von normalen Biersorten liegt in Deutschland in der Regel zwischen 4,5 und 6 Prozent.

Erläuterung

Der durchschnittliche Bierpreis weltweit in US-Dollar im Jahr 2021 – am günstigsten ist der Preis für 0,33 l in Südafrika, am teuersten in Katar.
„Saarlouiser Neger
Dunkles Bier wird zuweilen scherzhaft, insbesondere beim Militär, „Negerschweiß“ genannt.

Im weiteren Sinne versteht man unter Bier jedes alkoholhaltige Getränk, das auf Basis von verzuckerter Stärke hergestellt wurde, ohne daß dabei ein Destillationsverfahren angewandt wurde (z. B. Chicha). Die Abgrenzung zu Wein besteht darin, daß für Weine Zucker aus pflanzlichen (Fruchtzucker) oder tierischen Quellen (zum Beispiel Honig) vergärt werden, während der Ausgangsstoff für die Gärung bei Bier immer Stärke ist.

In der Regel wird der Zucker aus der Stärke von Getreide (Gerste, Roggen, Reis, Weizen, Mais) gewonnen, seltener wird Stärke aus Kartoffeln oder anderem Gemüse wie Erbsen herangezogen. Der japanische Sake, obwohl oft als „Reiswein“ bezeichnet, fällt daher ebenfalls unter die Definition der bierartigen Getränke.

Wortherkunft

Über den Ursprung des Wortes Bier gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Vermutlich stammt es von biber (lat. „Getränk“) ab. Ein nicht mehr gebräuchliches Wort für Bier ist das germanische Äl (vgl. engl. Ale, dänisch øl, schwedisch öl oder finnisch olut), wobei es sich um das noch ungehopfte Gebräu handelte. In den Liedern der Edda ist mit Äl, Bier und Met das gleiche Getränk gemeint:

Donar (bzw. nordgerm. Thor):
„Sage mir, Alwis, da alle Wesen,
Kluger Zwerg, du erkennst,
Wie heißt das Ael, das alle trinken,
In den Welten allen?“
Alwis:
„Bei Menschen Ael, bei Asen Bier,
Wanen sagen Saft,
Bei Hel heißt es Met, bei Riesen helle Flut,
Geschlürf bei Suttungs Söhnen.”
– Edda: Alwislied, 35 f. (nach Simrock)

Deutsches Reinheitsgebot

Pech, Ochsengalle und Schlangenkraut: Die Zutaten, die im Mittelalter das Bier „verfeinerten“, machten den Genuß zu einem gefährlichen Abenteuer. Gründe für den Einsatz dubioser Zusatzstoffe gab es viele: Mal sollte die Haltbarkeit verlängert, mal die Rauschwirkung gesteigert werden. Auch ließ sich angesäuertes Bier unter Verwendung aromatischer Zusätze leichter verkaufen.

Am 23. April 1516 setzte das herzogliche Brüderpaar Wilhelm IV. und Ludwig X. mit einem Erlaß der Bierpanscherei ein Ende. Allein Gerste (und das daraus gewonnene Malz), Hopfen und Wasser sollten fortan zur Bierherstellung verwendet werden. Das Gesetz bot gleich zwei Vorteile: Es sicherte den Weizenbestand, der fürs Brotbacken bestimmt war, und versorgte Landesherrn und Bevölkerung zuverlässig mit bekömmlichem Bier – eine weise Entscheidung und die erste bis heute gültige Lebensmittelvorschrift der Welt.

Bedeutung

Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs dürfen seit 1987 alle in der Europäischen Union produzierten Biere in der BRD verkauft werden. Das deutsche Reinheitsgebot wurde für alle Welt zum Maßstab für höchste Bierqualität.

Aufweichung und faktische Abschaffung des Deutschen Reinheitsgebotes

Mit dem vorläufigen Biergesetz aus dem Jahr 1993, das 2005 in das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz überführt wurde, fand eine von der Öffentlichkeit unbemerkte Aushöhlung bzw. faktische Abschaffung des Reinheitsgebotes statt. Was in das deutsche Bier hineingehört und was nicht, bestimmte zunächst § 9 des vorläufigen Biergesetzes (In der Neufassung ist der § weggefallen).[1] Bereits in Absatz 2 des Gesetzes ist zu lesen, daß für obergärige Biere neben Gerstenmalz auch die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker zulässig ist. Um die Farbe des Bieres zu ändern, ist Zuckercouleur zulässig.

Absatz 5 gestattet die Zubereitung von Bier mittels Hopfenpulver oder Hopfenauszügen anstelle von echtem Hopfen. Chemisch gewonnener Hopfenextrakt, u. a. aus Kanada, den VSA oder China, verwässern gesetzeskonform den Biergeschmack. Zugelassen sind mittlerweile Zusätze wie das Bindemittel Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP), Asbest, Formaldehyd und Zink. Eine Vielzahl ehemaliger deutscher Privatbrauereien, die sich mittlerweile in den Händen von internationalen Großkonzernen (z. B. Anheuser-Busch) befinden, haben ihre Brautradition aufgegeben und werben bereits auf dem Etikett nicht mehr mit dem Reinheitsgebot. Der Kunde erhält dort, vielfach unbemerkt, ein totfiltriertes, turbogereiftes und gleichförmiges Einheitsbier – dank billiger Zusatzstoffe billig im Verkauf und schlank im Geschmack.

Kleinere, regionale Brauereien in der BRD verzichten nach wie vor auf schädliche Zusätze und halten am ursprünglichen Reinheitsgebot fest.[2]

Siehe auch


Literatur

  • 96-book.png PDF Theodor Grässe: Bierstudien, Ernst und Scherz – Geschichte des Bieres und seiner Verbreitung Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
  • Heinrich Lüers: Chemie des Brauwesens, 1929
  • F. Schönfeld: Handbuch der Brauerei und Mälzerei, 1930

Verweise

Fußnoten

  1. Neufassung des vorläufigen Biergesetzes
  2. Deutsches Bier: Zurück zum Original, Compact-Magazin, Mai 2016, Seite 56 ff.