Bierut-Dekrete

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14 Millionen Menschen wurden während und nach dem Zweiten Weltkrieg aus den deutschen Ostgebieten vertrieben, auch von Polen wurden viele Deutsche ermordet, erschlagen, deren Hab und Gut beschlagnahmt und die Erben enteignet – ein ungesühntes Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Bierut-Dekrete ist die Bezeichnung für die polnischen Dekrete, Verordnungen und Gesetze, die im Rahmen der völkerrechtswidrigen Vertreibung der Bevölkerung 1945/1946 aus den deutschen Provinzen Ostpreußen, Pommern, Schlesien und Ost-Brandenburg sowie der Volksdeutschen aus dem Gebiet Polens in den Grenzen von vor dem 1. September 1939 von der polnischen Regierung in der Zeit von 1945 bis 1946 erlassen wurden.

Die Polen, denen der Besitz der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie übergeben wurde, vertrieben die Bewohner mit äußerster Brutalität. Wenige Stunden nach dem Ausweisungsbefehl rissen sie Frauen und Kinder, Alte und Kranke aus ihren Wohnungen heraus und verschonten nicht einmal die Kranken- und Waisenhäuser.

Erläuterung

Kinder aus den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten kommen in einer der westalliierten Besatzungszonen an (August 1948).

Benannt wurden die Dekrete - wahrscheinlich in Anlehnung an die tschechischen Beneš-Dekrete - nach Bolesław Bierut, dem polnischen Kommunistenführer, getreuen Gefolgsmann des Massenmörders Stalin und Generalsekretär des Zentralkomitees der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PVAP). Bei den „Bierut-Dekreten“ ist zu unterschieden zwischen denjenigen Bestimmungen, welche die deutschen Ostgebiete betrafen, und denjenigen, bei denen es um die Vertreibung der Angehörigen der deutschen Minderheit in „Altpolen“ ging.

Polnischer Sonderbefehl zur Vertreibung der Deutschen, Bad Salzbrunn, 13. Juli 1945
„Die Kapitulation Deutschlands erfolgte schließlich am 8. Mai 1945. In den folgenden Wochen und Monaten versuchten viele der Geflohenen, wieder in ihre Heimat zu gelangen. Polnischen Milizen und die Armee begannen jedoch bald, an den Flüssen Oder und Neiße den Übertritt für Deutsche zu sperren, um die Rückkehr der Flüchtlinge zu verhindern. Nach der Eroberung der deutschen Ostgebiete und des besetzten Polens kam es an vielen Orten zu Ausschreitungen und Gewaltexzessen sowjetischer Soldaten und der polnischen Zivilbevölkerung an Deutschen. Es geschahen Plünderungen, Vergewaltigungen, Morde und Vertreibungen. Deutsche wurde zu Lagerhaft und Zwangsarbeit sowohl in Polen als auch in der Sowjetunion deportiert. Dabei entluden sich bei Polen und sowjetischen Soldaten nicht zuletzt auch der Haß und der Wunsch nach Vergeltung für die brutale deutsche Besatzungsherrschaft in ihren Ländern. Andererseits wurden viele Vertreibungs- und Gewaltaktionen auch gesteuert und systematisch durchgeführt, um für die Gestaltung der Nachkriegsordnung eine günstige Ausgangsposition zu schaffen. Da der Anspruch der Siegermacht Sowjetunion auf die polnischen Ostgebiete feststand, galt es, die so bezeichneten ‚wiedergewonnenen Gebieten‘ bis zu Oder und Neiße möglichst von der deutsche Bevölkerung zu räumen. Dorthin sollten Polen aus dem Osten umgesiedelt werden, die bereits im Sommer 1945 eintrafen. Mit der Sperrung der Grenze für Rückkehrer und den Vertreibungen wurden Fakten für die endgültige Festlegung der deutsch-polnischen Grenze geschaffen.“[1]

Bestimmungen zur Vertreibung der deutschen Minderheit

Dekret und Gesetz „über den Ausschluß feindlicher Elemente aus der polnischen Volksgemeinschaft“ von 1945 sowie das Dekret vom 13. September 1946 über den „Ausschluß von Personen deutscher Nationalität aus der polnischen Volksgemeinschaft“ betraf die deutsche Minderheit in „Altpolen“. Hiermit wurden Vertreibung und Enteignung der deutschen Teilbevölkerung straffrei gestellt.

Bestimmungen zur Vertreibung der Reichsdeutschen

Da die Bewohner der deutschen Gebiete nie polnische Staatsbürger gewesen waren, gab es keine Notwendigkeit für ein Ausbürgerungsgesetz. Das „Gesetz vom 6. Mai 1945 über das verlassene und aufgegebene Vermögen“ und das „Dekret vom 8. März 1946 über das verlassene und ehemals deutsche Vermögen“, welche die einverleibten deutschen Ostgebiete betrafen, gingen von der Fiktion aus, das Vermögen sei von der vormaligen Bevölkerung „verlassen“ bzw. „aufgegeben“ worden, bedeuteten aber de facto die Enteignung der dortigen vertriebenen Bevölkerung. Die Vertreibung der Reichsdeutschen als solche erfolgte nach Friebe (2004) dagegen ohne gesetzliche Grundlage.

Bei der Flucht und Vertreibung starben in den einzelnen Gebieten: Ostpreußen 511.000, Pommern 498.000, Ost-Brandenburg 209.000, Schlesien 389.000, Danzig 106.000, Staatsgebiet Polen 293.000, Baltikum und Memelland 66.000 Todesopfer.

Dekrete im einzelnen

  • Dekret des Ministerrats vom 28. Februar 1945 über den Ausschluß feindlicher Elemente aus der polnischen Volksgemeinschaft.
  • Gesetz vom 6. Mai 1945 über den Ausschluß feindlicher Elemente aus der polnischen Volksgemeinschaft.
  • Gesetz vom 6. Mai 1945 über das verlassene und aufgegebene Vermögen.
  • Gesetz vom 3. Januar 1946 betreffend der Übernahme der Grundzweige der nationalen Wirtschaft in das Eigentum des Staates.
  • Dekret vom 8. März 1946 über das verlassene und ehemals deutsche Vermögen.
  • Verordnung des Ministers für die wiedergewonnenen Gebiete vom 24. März 1946 über die Durchführung einer Erfassung des ehemals deutschen beweglichen Eigentums.
  • Dekret vom 13. September 1946 über den „Ausschluß von Personen deutscher Nationalität aus der polnischen Volksgemeinschaft“

Keine Wiedergutmachung im 21. Jahrhundert

„Die polnische Regierung plant offenbar, bei der Entschädigung von Opfern der kommunistischen und nationalsozialistischen Diktatur polnische Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit leer ausgehen zu lassen. Der stellvertretende Schatzminister Hubert Laszkiewicz sagte der Zeitung ‚Dziennik‘, das geplante Restitutionsgesetz der liberalkonservativen Regierung Tusk solle für Polen deutscher Abstammung nicht gelten. ‚Dziennik‘ zitierte ihn am Montag mit den Worten: ‚Die Deutschen bekommen nichts.‘“FAZ, 15. April 2008

Siehe auch

Literatur

  • Edwin Erich Dwinge: Der Tod in Polen – Die volksdeutsche Passion, Eugen Diederichs Verlag, Jena 1940
  • Rudolf Trenkel: Polens Kriegsschuld, Nordland-Verlag, Norderstedt 1981
  • Bolko Freiherr von Richthofen / Reinhold Robert Oheim: Die polnische Legende. Von den Vertreibungsverbrechen bis zum Kriegsrecht – Das Schicksal der Deutschen unter polnischer Besetzung, Arndt-Verlag, 1982
  • Hans Lemberg, Wlodzimierz Borodziej: Unsere Heimat ist uns ein fremdes Land geworden...
  • Die Deutschen östlich von Oder und Neiße 1945-1950. Dokumente aus polnischen Archiven Band 1: Zentrale Behörden, Wojewodschaft Allenstein
  • Arno Surminski: Flucht und Vertreibung. Europa zwischen 1939 und 1948
  • Niels von Redecker: Die polnischen Vertreibungsdekrete und die offenen Vermögensfragen zwischen Deutschland und Polen, (= Studien des Instituts für Ostrecht München; Bd. 44) Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 978-3-631-50624-0 [129 S.]
  • Friebe, Georg: Deutschlands Osten und sein östlicher Nachbar. Beiträge zur Geschichte und Zeitgeschichte Ostdeutschlands, Polens und der deutsch-polnischen Beziehungen. Eigenverlag, 2004.

Fußnoten