Bilderverehrung

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Als Bilderverehrung oder teils in ähnlichem Sinne Ikonodulie (von altgr. εἰκών eikon, „Bild, Abbild“ und δούλος doulos, „Diener“, „Sklave“) bezeichnet die besondere religiöse Wertschätzung und Verehrung eines Bildes, welches als sinnliche Darstellung einer unsichtbaren Gottheit betrachtet wird. Sie ist nicht identisch mit dem reinen Bilderdienst (Ikonodulie), wobei aber der Übergang zwischen beiden fließend und oft schwer zu trennen ist.

In ihrer Frühzeit untersagte die christliche Kirche die als heidnisch angesehene Bilderverehrung und ließ nur Symbole (Kreuz, Anker, Palme etc.) zu. Seit dem 4. Jahrhundert aber drangen allmählich auch die Bilder ein, und seit dem 6. Jahrhundert begann ihre Verehrung. Der Bilderstreit im 8. und 9. Jahrhundert, während dessen mehrere byzantinische Kaiser die Bilderverehrung verboten, mehrere Päpste sie dagegen billigten, endete 842 in der durch die byzantinische Kaiserin Theodora II. einberufenen Synode von Konstantinopel unter Patriarch Methodius I. mit der Sanktionierung des Bilderverehrung und der Ausrottung der sie ablehnenden Paulikianer.

Auch in der abendländischen Kirche verbreitete sich allmählich die Bilderverehrung, und die zur religiös-zeremoniellen Nüchternheit aufrufende Reformation begann daher vielfach mit Bilderstürmen (so 1522 durch Johannes Carlstadt in Wittenberg und besonders eifrig in der Schweiz). Später jedoch hat die evangelisch-lutherische Kirche die Bilder als künstlerischen Schmuck und (so insbesondere das Kruzifix) zur Erbauung gestattet, während die Reformierten Kirchen sie streng verwerfen.

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