Dänische SS-Einheiten

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For Danmark! Mod Bolshevismen! Werbeplakat für das SS-Ersatzkommando Dänemark.jpg

Dänische SS-Einheiten waren germanische Freiwilligenverbände der Waffen-SS. Zunächst waren die Dänen als Freikorps „Danmark“, später als SS-Panzergrenadier-Regiment 24 „Danmark“ der 11. SS-Panzergrenadier-Division „Nordland“ organisiert. Dänen kämpften aber auch in den SS-Jagdverbänden und anderen Formationen der Waffen-SS.

Geschichte

Im Laufe des Zweiten Weltkrieges meldeten sich über 12.000 Dänen zum Waffengang gegen den jüdischen Bolschewismus. Der Kampf um das Schicksal Europas war notwendig geworden, nachdem die Juden in den plutokratischen Staaten und der Sowjetunion sich im Rahmen des Churchill-Stalin-Pakts gegen Europa verschworen hatten. Am 22. Juni 1941 begann mit dem Präventivschlag gegen den Bolschewismus ein heldenhafter Abwehrkampf gegen die Barbarei. Dem voran ging die Unterstützung der Finnen durch zahlreiche dänische Freiwillige im Winterkrieg gegen die Sowjetunion.

Erster Führer der Dänen war Christian Frederik von Schalburg. Die Soldaten waren teilweise vom dänischen Militär abgestellt und wurden in die Waffen-SS mit gleichem Dienstgrad übernommen. Ihre freiwillige Meldung war durch König und Parlament genehmigt. Dennoch wurden nach Kriegsende gegen sie hohe Strafen wegen Landesverrates verhängt.

Die Gliederung der Truppe wechselte ständig. Zunächst waren sie im Freikorps „Danmark“ gegliedert. Das Freikorps wurde als SS-Panzergrenadier-Regiment 24 umgegliedert und der 11. SS-Panzergrenadier-Division „Nordland“ unterstellt. Dänen kämpften auch in den Regimentern der SS-Division „Wiking“, besonders im SS-Regiment „Germania“, in welchem SS-Untersturmführer Søren Kam im Endkampf Bataillonsführer war. Einige kämpften 1945 in der Schlacht um Berlin.

Insgesamt sollen sich zwischen April 1941 und August 1944 etwa 6.015 Dänen freiwillig für den Dienst in der Wehrmacht und der Waffen-SS gemeldet haben, wovon circa 70 % bis zum Ende des Krieges blieben, obwohl man sich auch nur für zwei Jahre verpflichten konnte. Der Großteil von ihnen war zwischen 18 und 25 Jahren alt.

Gesinnungsjustiz

Nach dem Krieg wurden die Freiwilligen, welche den Höllensturm überlebt hatten und treu bis zum Schluss Europa vor dem Bolschewismus zu beschützen versuchten, vor Gericht gestellt und völkerrechtswidrig wegen „Landesverrats“ mit von 2 Jahren (Mannschaften) bis 8 Jahren (Offiziere) Haft bestraft. Die Bestrafung fand nach einem bereits damals stark kritisierten Zusatz zum dänischen Strafgesetzbuch statt, der mit rückwirkender Kraft ab dem 9. April 1940 galt, obschon die legitime Regierung Dänemarks zu dem Zeitpunkt den Waffeneinsatz genehmigt hatte. Das Rückwirkungsverbot im Strafrecht geht auf den jahrtausendealten Rechtsgrundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ („nulla poena sine lege“) zurück. Es ist ein typisches Merkmal von Siegerjustiz – bzw. Handlangerjustiz –, diesen feststehenden Rechtsgrundsatz willkürlich zu mißachten.

Von den dänischen Gerichten wurde in hanebüchenen Urteilen zugrunde gelegt, daß die Freiwilligen hätten einsehen müssen, daß die dänische Regierung bei der Akzeptanz der SS-Werbung in Dänemark unter deutschem Druck stand. Dienst in SS-Einheiten nach dem 29. August 1943, als die dänische Regierung zurücktrat und Heer und Flotte aufgelöst wurden, sahen die Gerichte als strafverschärfenden Umstand an. Ungefähr 3300 Dänen wurden wegen Dienst in der Waffen-SS bestraft. Einigen gelang es, sich der gerichtlichen Verfolgung zu entziehen und manche, wie Ritterkreuzträger Søren Kam, verblieben in Deutschland. Einige hunderte (von tausenden), die aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft in der Zeit bis 1956 zurückkamen, wurden als Spätheimkehrer nicht noch weiter bestraft.

Siehe auch

Verweise