Dachauer Prozesse

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Die Dachauer Prozesse waren 489 Militärgerichtsprozesse der USA in der amerikanischen Besatzungszone gegen Deutsche. Sie fanden in den Jahren 1945 bis 1948 hauptsächlich auf dem Gelände des US-KL Dachau statt, das den Alliierten als eines ihrer Internierungslager und Vernehmungsstelle diente. Den größten Anteil der Dachauer Prozesse bildeten mit rund 225 Fällen Verfahren von Mißhandlungen alliierter Kriegsgefangener, insbesondere ergriffener Terrorflieger.

Borkumer Fliegerprozeß

So wurde der „Borkum-Prozeß“ (Nr. 12-489) 1946 in Ludwigsburg durchgeführt, während als eines der ersten Verfahren der Fliegerfall von Rüsselsheim 1945 (Nr. 12-1497) gegen zehn Angeklagte in Darmstadt verhandelt wurde (→ Fliegerprozesse).

Malmedy-Prozeß

Hierbei ist der „Malmedy-Prozeß“ mit 73 Angeklagten (Nr. 6-24) hervorzuheben, von denen allein 43 zum Tode verurteilt wurden.

Prozeß gegen das Personal des KL Dachau / KL Mauthausen / KL Flossenbürg

Diesem folgen der Prozeß gegen das Personal des KL Dachau 1945/46 mit 40 Angeklagten (Nr. 000-50-2), von denen 36 zum Tode verurteilt wurden und jenes gegen Angehörige des KL Mauthausen 1946/47 mit 61 Beschuldigten (000-50-5), von denen 58 die Höchsstrafe zuerkannt bekamen. Der Prozeß gegen das SS-Personal und Funktionshäftlinge des KL Flossenbürg (000-50-46) mit 45 Beschuldigten endete mit 15 Todesurteilen.

Prozeß gegen das Personal des KL Mühldorf

Im Fall des KL Mühldorf wurde 1947 gegen 14 Beklagte verhandelt (000-50-136), wovon fünf, darunter der Arbeitseinsatzführer Franz Auer, sowie die OT-Ärztin Erika Flocken zum Tode verurteilt wurden.

Prozeß gegen das Personal des KL Mittelbau-Dora

Der Prozeß gegen 19 Angehörige des KL Mittelbau-Dora (000-50-37), durchgeführt von August bis Dezember 1947, endete u. a. mit sieben lebenslänglichen Haftstrafen; der Schutzhaftlagerführer SS-Obersturmführer Hans Möser wurde zum Tode verurteilt.

Allen KL-Prozessen folgten zahlreiche Nachfolgeverfahren

Insgesamt wurden 1.672 Personen in den Dachauer Prozessen angeklagt und 426 Todesurteile gegen das Personal verhängt. Die Zahlen der vollstreckten Höchststrafen und der „Begnadigungen“ bzw. Strafänderungen weichen in der Fachliteratur stark voneinander ab, so daß gesicherte Erkenntnisse nicht zu gewinnen sind. Auf dem Spöttinger Friedhof, wo nur ein geringer Bruchteil der Verurteilten bestattet wurde, finden sich rund 130 Gräber (weniger als die Hälfte der Anzahl der tatsächlichen Opfer).

Diese Zahlendifferenz zwischen vorhandenen Grabstätten (in Spötting) und verhängten Todesurteilen ist nicht etwa auf eine erhöhte Anzahl von Begnadigungen und Nicht-Vollstreckungen von Todesurteilen nach der ersten Welle von Massenexekutionen von 1945/46 zurückzuführen, sondern darauf, daß den Hinterbliebenen durch die US-Siegermacht erst zu einem späteren Zeitpunkt gestattet wurde, ihre Angehörigen auf selbst gewählte Begräbnisstätten zu überführen.

Belegt ist die Hinrichtung von allein 103 Dachauer Verurteilten zwischen Oktober 1948 bis Februar 1949, deren Leichen nur zu einem geringen Teil auf dem genannten Spöttinger Friedhof beerdigt wurden. Die letzten Dachauer Todesurteile ließ die US-Besatzungsmacht am 7. Juni 1951 an Georg Schallermair und Hans Theodor Schmidt vollstrecken.

Literatur

  • 96-book.png PDF Rudolf Aschenauer: Macht gegen Recht. Unbekanntes Material aus der amerikanischen und britischen Kriegsverbrecherpraxis
  • 96-book.png PDF Johann Neuhaeusler: Die Dachauer „Kriegsverbrecherprozesse“ nach eigener Beobachtung
  • 96-book.png HTML PDF Joseph Halow: Siegerjustiz in Dachau. Die US-Schauprozesse – Ein Amerikaner stellt richtig, Druffel-Verlag, 82328 Berg, 2. Auflage 1995, ISBN 3 8061 1090 5
  • Oskar Wilhelm Koch:
    • Dachau/Landsberg. Justizmord – oder Mord-Justiz? ReFO Druck + Verlag, Witten 1974
    • Dachau/Landsberg. Amerikas Schande. ReFO Druck + Verlag, Witten 1976

Verweise