Heimatvertriebenenlied

Aus Metapedia

(Weitergeleitet von Das Heimatvertriebenenlied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Heimatvertriebenenlied ist ein Lied des deutschen Liedermachers Frank Rennicke, das auf dem Tonträger (CD, MC) "An Deutschland" erschienen ist. In diesem Lied geht es um das Schicksal der Vertreibung von Deutschen aus dem Sudetenland. Darüberhinaus setzt Rennicke die völkerrechtswidrige Vertreibung von mehr als 15 Millionen Ost- und Sudetendeutschen nach 1945 in Kontinuität mit der bis heute andauernden weiteren Verdrängung der Deutschen aus ihrer Heimat durch Nichtdeutsche.

Auf Grund des Textes wurde Frank Rennicke einige Jahre nach Erscheinen des Liedes wegen "Volksverhetzung" angeklagt. Das Amtsgericht Böblingen verurteilte Rennicke "im Namen des Volkes" im November 2000 daraufhin zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Computeranlagen sowie das Familienvermögen von über DM 70.000 wurden aufgrund der Verurteilung "im Namen des Volkes" eingezogen. Das Landgericht Stuttgart hob in zweiter Instanz dieses Urteil auf und verurteilte Rennicke am 15. Oktober 2002 wegen achtfacher "Volksverhetzung" und wegen angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (heute: Jugendschutzgesetz) "im Namen des Volkes" zu einer 17-monatigen Freiheitsstrafe. Diese wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde vom März 2008, die durch den Rechtsanwalt Horst Mahler verfasst worden war, wurde "im Namen des Volkes" ebenso abgewiesen, das gefällte Gerichtsurteil wurde jedoch aufgehoben und zurückverwiesen. Zitat aus dem Urteil: "Die Sache wird im Umfang der Aufhebung an das Landgericht zurückverwiesen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG). Es bleibt dessen einfachrechtlicher Beurteilung überlassen, ob der von den Beschwerdeführern nicht mit konkreten Rügen angegriffene Schuldspruch wegen einer mit Volksverhetzung tateinheitlich nach § 52 StGB zusammentreffenden Verbreitung indizierter Schriften (§ 21 Abs. 1 i.V.m. § 4 GjS)auch ohne eine Verurteilung nach § 130 Abs. 1 StGB bestehen bleiben kann."

[bearbeiten] Heimatvertriebenenlied

Das Lied beginnt mit den Zeilen:

Die junge Frau begrub ihr kleines Kind
eines von den vielen, die verhungert sind
am Fluchtweg aus dem Heimatland
wer sah dieses Leid dort am Straßenrand
Der Mann kam aus dem Kriege heim
mit einem Bein nur hinkt er hinein
Möge der Schmerz auch bitter sein
Ich lass Dich niemals mehr allein
Im Kinderwagen, den voran sie trieb
war all ihr Gut, das ihnen blieb
Ein Mädchen zart und nicht geraubt
der letzte Trost, an den sie glaubt

(usw.) ...

[bearbeiten] Verweise

Persönliche Werkzeuge