De facto
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De facto ist der lateinische Ausdruck für „nach Tatsachen“, „tatsächlich“.
Mit de facto wird ein Umstand bezeichnet, wenn er als weit verbreitet und allgemein anerkannt gilt, auch wenn er nicht durch entsprechende Institutionen formal als de jure festgelegt ist. De jure bezeichnet den rechtlichen Soll-Zustand, de facto den tatsächlichen Ist-Zustand.
Diese beiden Bezeichnungen bilden ein Begriffspaar, das heißt, wenn ausschließlich einer der beiden Begriffe in einem Satz verwendet wird, hat die Aussage eine „zwar ..., aber ...“-Struktur.
Die Begriffe werden am häufigsten für völkerrechtliche Sachverhalte und in der Politik verwendet. Eine Regierung kann de jure im Amt sein, d. h. sie wurde nach geltendem Recht eingesetzt. Eine De-facto-Regierung (siehe auch De-facto-Regime) hingegen hat keine rechtliche Anerkennung.
