Dekret

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Als Dekret (mhd. decret von lat. decretum „Beschluß“) wird eine von der Staatsgewalt oder ihren Organen ausgehende Willensäußerung, zum Beispiel eine behördliche oder richterliche Verfügung (oder Beschluß, Verordnung), bezeichnet.

Antike

In der römischen Antike war das Dekret (decretum) das Gebot der römischen Oberbeamten, namentlich der Prätoren in Zivilprozeßsachen, welche sie selbst untersuchten und entschieden, ohne sie (was die Regel war) zur Entscheidung an einen für diesen Fall ernannten Richter zu verweisen. Die von dem Prätor selbst erteilte Entscheidung hieß decretum, das Urteil des Richters sententia res iudicata. Später urteilten die römischen Kaiser auf durch Bittschriften an sie erstinstanzlich gebrachte Sache, oder auf Appellation. Diese Entscheidungen hießen, wenn der Kaiser selbst untersucht hatte, decreta principis und hatten Gesetzeskraft für ähnliche Fälle.

Siehe auch