Denunzierungsfotograf – Rechtslage

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Dieser Denunzierungsfotograf beging am 1. Mai 2013 in Berlin-Schöneweide gleich zwei Rechtsverstöße: 1. Da er sich in der Polizeiabsperrung befand, störte er den Demonstrationsverlauf. 2. Sein Interesse, hier Portraitaufnahmen zu machen, ist unverkennbar, da er nur noch ein paar Meter von den Demonstranten entfernt war. – Der aufmerksame Ordner unterband jedoch seine rechtswidrigen Aktivitäten.

Die Rechtslage bei der Problematik Denunzierungsfotograf ist eine Gemengelage aus Demonstrations- und Presserecht.

Zur Rechtslage

Demonstrationsrecht

Aus der Sicht des Demonstranten

Der Demonstrant darf den Aufzug nicht verlassen und hat das Recht auf einen ungestörten Demonstrationsverlauf.

Aus der Sicht des Fotografen

Der Fotograf darf den Ablauf der Demonstration nicht behindern.

Presserecht

Aus der Sicht des Demonstranten

Mit seiner Demonstrationsteilnahme erklärt sich der Demonstrant dazu bereit, daß der Aufzug, in dem er sich befindet, von Medienvertretern zur Veröffentlichung gebracht wird.

Aus der Sicht des Fotografen

Der Fotograf darf den Aufzug ablichten, jedoch sind ihm Portraitaufnahmen strikt untersagt.

Zur Rechtspraxis

Dem Demonstrationsteilnehmer ist es nicht gestattet Medienvertreter anzugreifen. Stören die Medienvertreter den Aufzug, so ist der Ordnerdienst zu informieren. Der Fotograf darf den Aufzug oder Ausschnitte davon fotografieren. Das Anfertigen von Einzelaufnahmen der Demonstranten ist ihm strikt untersagt. Das heißt, er muß einen vermuteten und geschätzten Mindestabstand von fünf Metern zum Demonstrationszug einhalten. Diese Einzelaufnahmen werden meistens als Portraitaufnahmen bezeichnet. Macht ein Fotograf trotzdem Einzelaufnahmen, agiert er folglich als Denunzierungsfotograf und der betroffene Demonstrationsteilnehmer kann diesen Fotografen bei der Polizei anzeigen.

Wichtige Hinweise

  • Der Demonstrant sollte sich die Anzeige bei der Polizei reiflich überlegen. Denn hat er sie erst mal gestellt, so sind der Antifa sein Name und seine Meldeadresse bekannt.
  • Das Bedrohen und körperliche Züchtigen der Denunzierungsfotografen kann eine spätere Rache durch eine dann in übergroßer Mehrheit erscheinende Antifa zur Folge haben.

Siehe auch

Verweis

Vorgespielte Ahnungslosigkeit von Denunzierungsfotografen