Despotismus

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Mit dem Ausdruck Des­po­tis­mus (von altgr. δεσπότης despótes „Herr“) wird ein Regierungssystem bezeichnet, bei welchem ein absoluter Herrscher seine durch keine Gesetze gebundene Willkür auch nicht durch sittliche Motive, durch Rücksichten auf das Gemeinwohl und auf die Rechte anderer selbst beschränkt, vielmehr dieselbe schrankenlos, nach seiner Laune, wirken läßt. Dies entspricht schon der Definition des Aristoteles. Man bezeichnet damit also den höchsten Grad und die Ausartung eines autokratischen oder absolutistischen Regierungssystems (Tyrannis, Willkürherrschaft).

Jede despotische Herrschaft ist stets eine absolute (denn in der beschränkten Monarchie ist die Willkür des Regenten ausgeschlossen); nicht notwendig muss aber jeder absolute Herrscher ein Despot sein.

Im byzantinischen Kaiserreich war Despot (despótes „Herr“) ein Ehrentitel, der den Söhnen, den Brüdern und Schwiegersöhnen des Kaisers eigen war; seit dem 13. Jahrhundert auch der Titel des Beherrschers eines Despotats.

Siehe auch

Verweise