Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei

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Invasion der Türken, 1961.jpg

Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei wurde am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg unterzeichnet und führte – trotz gegenteiliger vertraglicher Ausgestaltung (Befristung der Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre, sogenanntes Rotationsprinzip) – zum Beginn einer türkischen Masseneinwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland durch zwei Dekaden hindurch stets als „Gastarbeiter“ bezeichnet.

Ähnliche Anwerbeabkommen schloß die Bundesrepublik Deutschland auch mit anderen Staaten: Griechenland, Italien, Jugoslawien, Marokko, Portugal, Spanien und Tunesien.

Geschichte der türkischen Masseneinwanderung

Türkische Mütter mit ihren Kindern auf der Straße. Die türkische Regierung war zunächst mit der zeitlichen Befristung einverstanden. Dadurch sollten die in der BRD erworbenen Erfahrungen schon bald wieder im Heimatland eingesetzt werden. Das Verbot eines Familiennachzugs sah Ankara, seiner eigenen Agenda folgend, dagegen weitaus kritischer. Beide Punkte wurden zum Nachteil des Deutschen Volkes schließlich in einer Neufassung der Anwerbevereinbarungen vom 19. Mai 1964 abgeändert und damit das angedachte Rotationsprinzip von der sich nötigen lassenden BRD-Herrschaft außer Kraft gesetzt.

Daß die Anwerbevereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland auf Initiative und Druck der türkischen Regierung zustande kam, bleibt in der Literatur zumeist unerwähnt. Als Grund für die Arbeitsmigration wird, in der gängigen Lesart, vielmehr auf den Arbeitskräftebedarf der westdeutschen Wirtschaft verwiesen. Die Türkei hatte jedoch ein erhebliches Interesse daran, einen Teil ihrer rasch anwachsenden Bevölkerung als Gastarbeiter ins Ausland zu schicken. Neben der Entlastung des eigenen Arbeitsmarktes versprach man sich dringend benötigte Deviseneinnahmen sowie einen Modernisierungsschub durch zurückkehrende Gastarbeiter, die sich entsprechende Qualifikationen angeeignet haben würden.

Rund 77 Prozent der türkischen Erwerbstätigen waren damals in der Landwirtschaft tätig, nur etwa zehn Prozent in der Industrie. Die deutsche Bundesregierung hatte zunächst keine Notwendigkeit gesehen, auch noch mit der Türkei oder anderen außereuropäischen Ländern ein Abkommen zu schließen, man wollte sich statt dessen auf Arbeitskräfte aus Europa beschränken. Man wolle als NATO-Mitglied insbesondere gegenüber Griechenland – mit dem ein Anwerbeabkommen im März 1960 geschlossen worden war – nicht benachteiligt werden, ließ daraufhin der Vertreter der türkischen Botschaft in Bonn im Dezember 1960 wissen. Aus außenpolitischen Rücksichten – die Türkei sicherte die Südost-Flanke der NATO – entschied man sich allerdings anders. Noch vor Abschluß des Anwerbeabkommens wurde eine deutsche Verbindungsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Juli 1961 im Gebäude des türkischen Arbeitsamtes in Istanbul bezogen.

Der Ansturm war sofort erheblich, berichtete die deutsche Botschaft, das Generalkonsulat werde von türkischen Arbeits- und Auskunftssuchenden geradezu überschwemmt und belagert. Hatte die offizielle Anwerbung schon begonnen, so waren hingegen die internen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung noch keineswegs abgeschlossen. Das Bundesinnenministerium legte – in weiser Voraussicht – Wert darauf, in der Anwerbevereinbarung die Aufenthaltsgenehmigungen jeweils auf maximal zwei Jahre zu beschränken. Es sollte deutlich gemacht werden, daß eine Dauerbeschäftigung türkischer Arbeitnehmer im Bundesgebiet und eine Einwanderung, auf die auch seitens der Türkei kein Wert gelegt werde, nicht vorgesehen sind. Weiter verlangte das Innenministerium, alle Verweise auf einen möglichen Familiennachzug (wie er u. a. in der Anwerbevereinbarung mit Griechenland ausdrücklich enthalten war) zu streichen. Beiden Forderungen wurde – zunächst – entsprochen. So hieß es in der Fassung des Jahres 1961: „Die Aufenthaltserlaubnis wird über eine Gesamtaufenthaltsdauer von 2 Jahren hinaus nicht erteilt.“ Zudem fehlte im Übereinkommen mit der Türkei jeglicher Hinweis auf möglichen Familiennachzug.

Sowohl Anfang der sechziger Jahre als auch zu Beginn der siebziger Jahre war die Türkei darauf angewiesen, Arbeitskräfte ins Ausland zu schicken, da sie nur auf diese Weise die Arbeitslosigkeit im Lande reduzieren und mit Hilfe der regelmäßigen Gastarbeiterüberweisungen ihr hohes Außenhandelsdefizit ausgleichen konnte. Das Interesse in der Türkei an einer Zuwanderung war seit Beginn der 1960er Jahre groß und blieb es über die Jahrzehnte. Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums überstieg das Arbeitskräfteangebot den Bedarf der einheimischen Wirtschaft erheblich. Die Förderung des Exports von Arbeitskräften wurde von der türkischen Politik seit den 1960er Jahren als eine wesentliche beschäftigungspolitische Maßnahme eingesetzt. Das Ventil der Arbeitsmigration war für die Türkei von existentieller Bedeutung. So ließen sich von 1961 bis 1973 viermal so viele Bewerber bei der „Deutschen Verbindungsstelle“ der Bundesanstalt für Arbeit registrieren, wie tatsächlich vermittelt wurden.

Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Anton Sabel, berichtete 1966:

Türkische Gastarbeiter in den 1980er Jahre. Aus einst deutschen Straßenzügen wurden fremdrassische Ghettos.
„In der Türkei ist das Angebot gewaltig. Und bei jedem Besuch dort wird versucht, uns plausibel zu machen, wir sollten in der Türkei noch mehr Arbeitskräfte anwerben. Ich muß immer wieder deutlich machen, daß unsere Anwerbungen sich nach dem Bedarf richten. Das heißt, wir werben nur an, wo eben Kräfte angeboten sind. Aber es sind gewaltige Zahlen, die uns genannt werden. 400.000 Türken warten darauf, bei uns Beschäftigung zu finden.”

Bis 1971 war die Zahl jener, die bei den türkischen Behörden für eine Arbeitsaufnahme im Ausland (insbesondere in der BRD) gemeldet waren, auf über 1,2 Millionen angestiegen. Im „Erfahrungsbericht 1971” der Bundesanstalt für Arbeit hieß es:

„Das Gros der Bewerber sind Hilfsarbeiter, jedoch können auch beruflich qualifizierte bzw. teilqualifizierte Bewerber in größerem Umfange gewonnen werden […] Die Wartezeit bis zur Berücksichtigung einer Bewerbung um eine Arbeitsplatzvermittlung im Ausland beträgt derzeit für Hilfsarbeiter bereits sechs bis sieben Jahre. Bei den starken Geburtsjahrgängen in der Türkei, die in den nächsten Jahren neu in das Erwerbsleben eintreten, ist – selbst bei einer intensiveren Zunahme des Arbeitsplatzangebots in der Türkei – mit einem grundlegenden Wandel auf dem dortigen Arbeitsmarkt nicht zu rechnen. Insofern werden türkische Arbeitskräfte in größerer Zahl – auch langfristig gesehen – an einer Beschäftigung im Ausland interessiert sein.”

Der Andrang blieb auch nach dem Anwerbestop sehr groß. So berichtet „Die Zeit“ im April 1976:

„Als das deutsche Anwerbebüro vor einigen Monaten vorübergehend geschlossen wurde, standen noch eine Million Türken auf der Liste, Fachkräfte unter 45, Hilfsarbeiter unter 35 Jahren. Ohne dieses Alterslimit […] wären es drei Millionen, die sofort in die Bundesrepublik aufbrechen wollten.”

Der Überschuß an Arbeitskräften in der Türkei belief sich 1972 auf 1,6 Millionen, 1977 lag er bei 2,2 Millionen.[1]

Das besondere bei den türkischen Gastarbeitern war, daß sie zunächst über private türkische „Übersetzerbüros“ angeworben wurden [Knortz, S. 111ff.]:

„Mit dem Erreichen der Vollbeschäftigung stiegen die Zahlen der in der Bundesrepublik beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte stark an, darunter auch solche, mit deren Herkunftsländern noch keine Anwerbevereinbarung geschlossen worden war. Entsprechend hatten die Einreisegesuche türkischer Staatsangehöriger beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Istanbul zugenommen, konkret von ehemals 10 bis 15 pro Monat auf ca. 500 im April 1960. Bis Ende Mai 1960 waren Personen, denen das Arbeitsangebot eines deutschen Unternehmens vorlag, türkischerseits ‚ohne weiteres‘ mit Reisepässen sowie den für die Reise notwendigen Devisen versorgt worden. Anschließend hatte die neu im Amt befindliche Militärregierung in Ankara die Ausreise türkischer Staatsangehöriger zunächst gesperrt, schließlich den Pass nur ausgestellt, wenn für die gesamten Fahrtkosten keine in der Türkei vorhandenen Devisen benötigt wurden, was die monatlichen Einreisegesuche erneut auf 150 bis 200 ansteigen ließ.
Das besondere im Fall der Türkei war die regelmäßig durch private Übersetzungsbüros erfolgende Arbeitsvermittlung, die zudem öffentlich mit Anzeigen annoncierten wie: ‚Es wird mitgeteilt, daß Deutschland und Schweden Bedarf an Arbeitern haben. Die Korrespondenz von Monteuren, Meistern und sonstigen technischen Kräften für die verschiedenen Arbeitsgebiete wird übernommen: Acara Sokak, Kirehir Han, Stock 2, Nr. 8, Galatasaray.‘ Diese Übersetzungsbüros informierten die Arbeitsuchenden über die notwendigen Bewerbungsformalitäten und verwiesen sie an die für ausländische Bewerber zuständige, in Frankfurt am Main ansässige Zentralstelle für Arbeitsvermittlung bzw. an einzelne ausgewählte Arbeitsämter. Die schließlich i. d. R. auch von ihnen übersetzten Bewerbungsunterlagen gingen nach Prüfung und Beglaubigung durch das bundesdeutsche Generalkonsulat über die amtlichen Arbeitsvermittlungen an die interessierten westdeutschen Unternehmen, die den Bewerbern wiederum ihre Arbeitsangebote zusandten. War durch die Firma nicht bereits eine Aufenthaltsgenehmigung beschafft worden, mußte die Zusicherung derselben vom Bewerber über das Generalkonsulat bei der zuständigen Polizeibehörde in der Bundesrepublik beantragt werden. Erst nach deren Vorliegen erteilte das Generalkonsulat ein Visum, sofern der Bewerber einen türkischen Paß erhalten hatte.119 Auf die in Frankfurt ansässige Zentralstelle, an die jeder Ausländer ein Vermittlungsgesuch richten konnte, hat übrigens auch die Bundesregierung selbst immer wieder solche Staaten verwiesen, mit denen sie keine Anwerbeabkommen zu schließen beabsichtigte.
Da die türkische Militärregierung Anfang August 1960 verlauten ließ, die Vermittlung von Arbeitskräften stärker durch amtliche Stellen regeln zu lassen, empfahl das bundesdeutsche Generalkonsulat Istanbul in Anbetracht des Arbeitskräftebedarfes der deutschen Industrie, ein Anwerbeabkommen auch mit der Türkei in Erwägung zu ziehen. Das in die Diskussion hierüber rechtzeitig involvierte BMA war ‚nicht unbedingt‘ von den Vorteilen einer solchen Vereinbarung überzeugt, da ein nicht unerheblicher Teil der in die Bundesrepublik eingereisten Arbeitnehmer die Dienste der mit den Anwerbevereinbarungen institutionalisierten Kommissionen erfahrungsgemäß gar nicht in Anspruch nehme. ‚Auch sollte man grundsätzlich‘, und hierauf hatte das Bundesarbeitsministerium intern immer insistiert, wie in allen bisherigen Fällen ‚die Initiative zum Abschluß einer Vereinbarung der türkischen Regierung überlassen.‘ Zudem, so das BMA weiter, ‚könnten sich mit gutem Grunde einige andere Staaten, deren dahingehende Wünsche zurückgewiesen wurden, auf dieses neue Beispiel berufen und die erhaltenen Absagen als Diskriminierung auffassen.‘
Arbeitsmarktpolitisch sah auch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung trotz des inzwischen spürbaren Arbeitskräftemangels keine Notwendigkeit für eine Anwerbevereinbarung mit der Türkei, da der Kräftebedarf in den anderen Anwerbeländern ‚hinreichend gedeckt‘ werden könne. Allerdings meinte der bis dahin immer und ausschließlich mit Blick auf den Arbeitsmarkt argumentierende Präsident der BA, Anton Sabel, nicht beurteilen zu können, ‚wie weit sich die Bundesrepublik einem etwaigen solchen Vorschlag der türkischen Regierung verschließen kann, da die Türkei ihre Aufnahme in die EWG beantragt hat und als NATO-Partner eine nicht unbedeutende politische Stellung einnimmt.‘ Ihre Mitgliedschaft in der NATO hatte auch die Türkei selbst neben dem ‚lebhaften‘ Wirtschaftsaustausch mit der Bundesrepublik immer wieder zur Untermauerung ihres Wunsches nach Abschluß einer Vermittlungsvereinbarung vorgebracht. In welchem Grad sich die außenpolitische Raison nun bereits allgemein durchgesetzt hatte, damit Arbeitsmarkt- zu Außenpolitik – und vice versa! – geworden war, zeigen die Schlüsse Sabels, der es vorerst für ausreichend hielt, ‚wenn zur Ordnung der Beziehungen in der Anwerbung und Vermittlung ein Notenwechsel zwischen der türkischen […] und der deutschen Regierung stattfände, in dem die jetzige Rechtslage und die Zuständigkeiten klargestellt, aber keine neuen Rechtsbeziehungen und -ansprüche begründet werden, da die Gefahr besteht, daß beim Abschluß einer Regierungsvereinbarung auch andere Länder, wie Cypern, Tunis und Marokko das gleiche Ansinnen an die Bundesrepublik Deutschland stellen würden.“

Fabian Schmidt-Ahmad resümiert in der Jungen Freiheit:

„Es gab nicht einen einzigen Zeitpunkt in der deutschen Politik, an dem man irgendein Interesse daran gehabt hätte, den hohen, ländlichen Bevölkerungsüberschuß der Türkei in Deutschland aufzunehmen. Es war einzig und allein das Ausland, welches hier überaus starken Druck auf Deutschland ausgeübt hatte und noch ausübt. Von deutscher Seite bestand dazu niemals eine Veranlassung. Ganz im Gegenteil sperrte sich die deutsche Politik, wo sie nur konnte. Man schaue sich nur das deutsch-türkische Anwerbeabkommen von 1961 an. Was hat man da nicht alles hineingeschrieben. Nur Türken aus dem europäischen Zipfel des türkischen Staatsgebietes sollten einreisen dürfen und auch nur für zwei Jahre. Eine Familienzusammenführung wurde ausdrücklich ausgeschlossen und so weiter. Und was wurde davon eingehalten? [...] Es war nicht das deutsche Großkapital, welches einen Strom billiger Arbeitskräfte in den Industriestandort Deutschland einleitete. Denn so lautet häufig ein Vorwurf der politischen Linken mit dem üblichen Klassenkampf-Vokabular. Zugegeben, wo sie nun einmal hier waren, nahmen Unternehmer gerne die Möglichkeit an, mit diesen Menschenmassen Druck auf die deutsche Arbeiterschaft auszuüben.“[2]

Statistik

BRD

In der BRD lebten 2011 etwa 2,5 Millionen Türken.[3]

Berlin

Als 1961 das Anwerbeabkommen unterzeichnet wurde, lebten 281 türkische Staatsangehörige als Gastarbeiter in Berlin, beim Anwerbestop 1973 waren es schon 79.468 und 2011 waren es 180.000 (das entspricht rund fünf Prozent der Berliner).

Migrationsindustrie

Die SPD möchte die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft für in BRD lebende Ausländer.[4]

Differenzen

2011 kam es in Berlin zur geplante Feier „50 Jahre Anwerbeabkommen Deutschland-Türkei“ zu einen diplomatischen Streit. Ein großformatiges Foto von 1964 verursachte Verstimmungen. Es zeigte den damaligen türkische Arbeitsminister und späteren Ministerpräsidenten Bülent Ecevit zusammen mit Gastarbeitern bei Ford. Der türkische Ministerpräsident Erdoğan, der zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) teilnehmen sollte, ließ das Foto seines 2006 verstorbenen politischen Widersachers austauschen. Zudem drängte Ankara darauf, die türkische BRD-Autorin Hatice Akyün, die als islamkritisch gilt, als Teilnehmerin der Podiumsdiskussion wieder auszuladen.[5]

Filmbeitrag

Nikolai Starikov – Deutschland wird zur Einwanderung gezwungen

Siehe auch

Fußnoten

  1. Stefan Luft: Abschied von Multikulti. 2006, S. 101ff.
  2. Fabian Schmidt-Ahmad: Wir machen uns ein neues Volk – Teil I
  3. ZDF, 30. Oktober 2011
  4. „Wir brauchen endlich ein Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft“, sagte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel der „Bild am Sonntag“ am 30. Oktober 2011. „50 Jahre nach dem Anwerbeabkommen wäre das ein ganz starkes Signal an die seit Jahrzehnten hier lebenden Türkinnen und Türken.“ Die SPD werde dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.
  5. Focus, 29. Oktober 2011