Deutsche Dienststelle (WASt)

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Blick auf den Eingang zur Deutschen Dienststelle (WASt) in Berlin-Reinickendorf.

Die Deutsche Dienststelle (WASt) für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht verwaltet ein umfangreiches Archiv, das personenbezogene Auskünfte über Kriegsgefangene und Verluste im Zweiten Weltkrieg ermöglicht. Die DD WASt ist der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nach geordnet. Seit 2019 ist die WASt eine Unterabteilung des Bundesarchives.

Definition

Die Deutsche Dienststelle ist die Nr. 1 in jeder Suche nach einem ehemaligen Soldaten. Egal ob vermisst, gefallen oder aus dem Kriege heimgekehrt. Auch wenn Sie nur den militärischen Werdegang eines Angehörigen in Erfahrung bringen möchten! Die WASt verwahrt etwa 3600 t Unterlagen über Angehörige der Deutschen Wehrmacht und der Reichswehr. Dazu kommen noch Unterlagen über Kriegsgefangene, Unterlagen über die Kriegsmarine (1.WK/ 2.WK) und vieles mehr. Sie ist zuständig für Auskünfte und Bescheinigungen über Kriegssterbefallanzeigen, Todeserklärungsverfahren, Kriegsgräber, Klärung von Vermißtenschicksalen, Erkennungsmarken, Feldpostnummern, Nachlässe, Dienstzeit, Kriegsgefangenschaft, Orden und Ehrenzeichen, Kriegsopferversorgung, Reichsarbeitsdienst, Wehrstrafsachen, Staatsangehörigkeit und vieles mehr.

Geschichte

Die Deutsche Dienststelle (WASt) blickt auf eine lange Geschichte zurück. Sie ist die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Wehrmachtauskunftsstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene. Entstehungsgeschichtliche Grundlage bildet unter anderem Artikel 77 der Genfer Konvention von 1929. Hiernach sind von jedem Krieg führenden Staat bei Beginn von Feindseligkeiten amtliche Auskunftsstellen über die auf ihrem Gebiet befindlichen Kriegsgefangenen einzurichten. Weiter heißt es in diesem Abkommen:

„Die Auskunftsstelle hat diese Angaben einerseits durch die Vermittlung der Schutzmächte, andererseits durch die in Artikel 79 vorgesehene Zentralauskunftsstelle schleunigst den in Betracht kommenden Mächten zu übermitteln… Den in Betracht kommenden Mächten sind wöchentlich Listen mit allen neuen Angaben zu übersenden, welche die Identifizierung jedes Kriegsgefangenen erleichtern.“[1]

Für jeden Kriegsgefangenen sollte ein umfangreiches Personalblatt erstellt und ständig aktualisiert, sowie nach Friedensschluß den betreffenden Ländern übergeben werden. Die Zentralauskunftsstelle über die Kriegsgefangenen war auf neutralem Gebiet einzurichten und sollte alle auf amtlichen und privaten Wegen eingehenden Meldungen über die Gefangenen sammeln und diese so schnell wie möglich dem betreffenden Heimatstaat der Gefangenen zukommen lassen. [2]

Während des Zweiten Weltkrieges wurden diese Aufgaben vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz in Genf (IKRK) ausgeführt. Dieses richtete eine Informationszentrale, die Agence Centrale des Prisonniers de Guerre (ASPG) ein, untergliedert unter anderem in Abteilungen für die betreffenden kriegsführenden Länder. So wurde am 26. August 1939 - gemäß Artikel 77 der vorgenannten Genfer Konvention - in Berlin eine nationale amtliche Auskunftsstelle zur Erfüllung der in dem Abkommen festgelegten Verpflichtungen unter der Bezeichnung

  • „Wehrmachtauskunftsstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene (WASt)“

eingerichtet. Die WASt war eine dem Oberkommando der Wehrmacht (OKW) unmittelbar nachgeordnete Dienststelle; die dienstlichen Anweisungen erhielt sie von der Abteilung Wehrmachtverlustwesen (WVW) des OKW, dem der Leiter der WASt als Gruppenleiter angehörte. [3]

Die Dienststelle war seinerzeit in Berlin-Schöneberg, Hohenstaufenstraße 47/49, untergebracht. Sie gliederte sich seinerzeit in acht Referate, deren Leitung Offizieren übertragen wurde. Darüber hinaus erfüllten Wehrmachtbeamte, Angestellte, Soldaten und Dienstverpflichtete die der Auskunftstelle übertragenen Aufgaben. In den einzelnen Referaten der WASt wurden die sich aus der Genfer Konvention von 1929 ergebenden Aufgaben erledigt. Dazu zählten unter anderem:

  • Auswertung der Listen der Kriegsgefangenenlager,
  • Aufstellung von Listen der in Lazarettbehandlung befindlichen Kriegsgefangenen und der tot aufgefundenen Angehörigen fremdländischer Verbände,
  • Übermittlung der Listen an die Schutzmächte und an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz,
  • Anlage von Kriegsgefangenenkarteien nach Feindstaaten,
  • Erstattung von Sterbefallanzeigen von verstorbenen bzw. gefallenen Angehörigen fremdländischer Verbände,
  • Auskunftserteilung an die Schutzmächte und an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz,
  • Sammlung, Registrierung und Weiterleitung von Nachlaßgegenständen,
  • Auswertung der von den Feindstaaten übermittelten Kriegsgefangenenlisten.

Der Aufgabenbereich, den die WASt zu bewältigen hatte, beschränkte sich aber nicht nur auf die Vorgaben der Genfer Konvention von 1929. Darüber hinaus war die Auskunft stelle zuständig für die Registrierung und Auswertung der eigenen Verluste. Dazu gehörten:

  • Erfassung und Auswertung der Verlustmeldungen der Truppe,
  • Vermißtennachforschung,
  • Erstattung von Sterbefallanzeigen von Wehrmachtangehörigen und die Mitwirkung bei gerichtlichen Todeserklärungsverfahren,
  • Bearbeitung der wöchentlichen Lazarettmeldungen,
  • Registrierung der Kriegsgräber sowie Auskunftserteilung über Grablagen,
  • Aufbewahrung und Zustellung von Nachlässen und Kriegstestamenten,
  • Führung der Erkennungsmarkenverzeichnisse und Bearbeitung der Personalveränderungsmeldungen.

Im August 1943 wurde die Wehrmachtauskunftsstelle nach Thüringen verlegt und teils in Saalfeld, teils in Meiningen untergebracht. Nach der Besetzung Thüringens arbeitete die WASt seit dem 12. April 1945 unter der Aufsicht der amerikanischen Militärkontrollkommission. Am 1. Juli 1945, unmittelbar vor der Besetzung Thüringens durch sowjetische Truppen, verlegten die Amerikaner die WASt nach Fürstenhagen bei Kassel. Ende Januar 1946 kehrte die WASt nach Berlin zurück und erhielt hier ihren jetzigen Namen, der aus der wörtlichen Übersetzung der amerikanischen Bezeichnung entstanden war. Mit Beschluß des Alliierten Kontrollrates vom 14. Juni 1946 wurde die WASt beauftragt, die aus den internationalen Verpflichtungen und reichsgesetzlichen Aufgaben entstehenden Arbeiten weiter fortzuführen. Sie wurde gleichzeitig der Aufsicht der französischen Gruppe des Kontrollrats unterstellt. In den ersten Nachkriegsjahren erhielt die Deutsche Dienststelle (WASt) zahlreiche und umfangreiche Unterlagen anderer militärischer und militärähnlicher Verbände, darunter die erhalten gebliebenen Bestände der Waffen-SS, der Polizei‑Verbände, des Reichsarbeitsdienstes usw., sodass sie mit ihrer Arbeit auch für den Kreis der in diesen Einheiten eingesetzten Personen zuständig wurde.

Nach einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Lande Berlin vom 9. Januar 1951 wird die Deutsche Dienststelle (WASt) als Behörde des Landes Berlin geführt. Sie gehört zur Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin und ist aufsichtsmäßig dem Präsidenten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unterstellt. Da die Dienststelle Bundesaufgaben erfüllt, werden ihre Haushaltsmittel vom Bund in voller Höhe erstattet. Die der WASt ursprünglich übertragenen Aufgaben haben sich durch eine umfangreiche Kriegsfolgengesetzgebung wesentlich erweitert. Die Dienststelle wird wegen ihres einmaligen Materials von Privatpersonen und Behörden in einer Vielzahl von Fällen in Anspruch genommen, die mit dem Dienst in der Wehrmacht und dessen Auswirkung auf unzählige Bereiche zusammenhängen. Durch die vermehrte Aufnahme von Aussiedlern aus Osteuropa in die Bundesrepublik Deutschland erhielt die Deutsche Dienststelle (WASt) eine für diesen Personenkreis bedeutungsvolle Aufgabe, da es hier in fast allen Fällen um den Nachweis der deutschen Staats‑ bzw. Volkszugehörigkeit und die damit verbundene Anerkennung als Heimatvertriebener geht. Darüber hinaus hat sie im Dezember 1990 Teile von erhalten gebliebenen Originalunterlagen des ehemaligen Heeresarchivs in Potsdam ‑ während des Krieges ausgelagert und zuletzt in einem Archiv in Dornburg, Kreis Zerbst (frühere DDR), untergebracht ‑ zur Auswertung und Bearbeitung übernommen. Im Zusammenhang mit der Deutschen Teilvereinigung wurden auch die Sozialgesetze der Bundesrepublik Deutschland für die Bürger der fünf neuen Bundesländer verbindlich. So sind 1,2 Millionen Anträge auf Ausstellung einer Wehrdienstbescheinigung für die Rentenversicherungsträger und 480.000 Anträge der Versorgungsämter bearbeitet worden. Hinzu kam eine große Anzahl von Verbleibs‑ und Grabnachforschungsanfragen. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen werden der Deutschen Dienststelle (WASt) aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) seit Januar 1993 Daten ehemaliger deutscher Soldaten übermittelt, die in sowjetischer Kriegsgefangenschaft verstorben sind. Dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. (VDK) konnten mehr als 113.000 Meldungen über Grablagen von gefallenen und verstorbenen Kriegsteilnehmern in Osteuropa übermittelt werden. Damit konnte sichergestellt werden, da? der VDK gezielt seine Arbeit in diesem Bereich fortsetzen kann. Dabei wurden zahlreiche Vermißtenschicksale geklärt, die Sterbefälle der amtlichen Beurkundung zugeführt und die Angehörigen benachrichtigt. [4]

Eine zusätzliche Aufgabenstellung resultierte aus dem am 10. Dezember 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Heimkehrerentschädigungsgesetz (Ost). Kriegsgefangene und internierte oder verschleppte Zivilpersonen, die nach dem 31. Dezember 1946 in das Gebiet der sowjetisch besetzten Zone (SBZ) bzw. in die spätere DDR entlassen wurden, konnten über das Bundesverwaltungsamt eine Einmalzahlung geltend machen. Diese betrug je nach dem Entlassungsdatum zwischen 500 und 1.500 Euro. Im Zeitraum Dezember 2007 bis zum Stichtag 30. Juni 2009 gingen rund 10.500 Anträge ehemaliger Kriegsteilnehmer zur Bescheinigung der Kriegsgefangenschaft in der Deutschen Dienststelle (WASt) ein.

Nach dem Inkrafttreten des „Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)“ ist die Deutsche Dienststelle zum 1. Januar 2019 in das Bundesarchiv überführt worden. Zu diesem Zweck wurde im Bundesarchiv eine eigene Abteilung am Standort Eichborndamm in Berlin-Reinickendorf eingerichtet.

Verweise

Fußnoten

  1. Artikel 77 des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen.
  2. Vgl. Artikel 79 des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen.
  3. Vgl. Geschäftsordnung für den inneren Dienst der Wehrmachtauskunftsstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene (WASt) vom 10.02.1942. Berlin 1942. S. 5.
  4. Näheres zum Themenkomplex "Entstehung und Aufgaben" in: Deutsche Dienststelle (WASt), 1939‑1999 ‑ 60 Jahre im Namen des Völkerrechts. Bearbeitet von Dipl. Pol. Wolfgang Remmers. Hrsg.: Deutsche Dienststelle (WASt), Berlin 1999.