Deutsche Familiennamen

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Deutsche Familiennamen sind signifikant durch die deutsche Sprache und -Kultur geprägte Nachnamen, aber auch die im deutschen Raum entstandenen bzw. ausgeprägten oder neu geformten bzw. eingedeutschten Nachnamen mit fremdsprachlicher Herkunft.

Erläuterung

Die Wurzeln der deutschen Familiennamen reichen in das Hochmittelalter zurück, denn noch bis zum Ende des 11. Jahrhunderts begnügte man sich mit einem Personen-/Rufnamen. Mit dem Anwachsen der Städte und der damit verbundenen Anhäufung gleicher Rufnamen fügte man zur Vermeidung von Verwechslungen seit dem 12. Jahrhundert zu dem vorhandenen Namen einen Beinamen hinzu, der die Grundlage für den späteren Familiennamen bildete. Von Oberitalien ausgehend, wo Beinamen bereits seit dem 8. Jahrhundert nachweisbar sind, kamen die ersten Doppelnamen im süd- und westdeutschen Raum auf und setzten sich dann im 13. und 14. Jahrhundert im gesamten Deutschland durch. Ein Vorreiter der Beinamen war der Adel, welcher häufig Wohnstätten- oder Besitznamen führte (zum Beispiel: Ritter Helfrich von Odernheim, 1311; Sigfrid von Oberstein, 1399), dessem Vorbild daraufhin die Bürger in den Städten folgten.

Obwohl sich bis zum 15. und 16.Jh. die Zweinamigkeit weitgehend durchgesetzt hatte, galt noch lange Zeit der Rufname als der eigentlicher Name. Wenn es zur Zeit des Humanismus in gebildeten Kreisen beliebt wurde, deutsche Namen ins Lateinische oder Griechische zu übersetzen bzw. sie mit einer lateinischen Endung zu versehen, so ist dies ein weiteres Indiz für die damals noch bestehende Unfestigkeit der Familiennamen.

Von dieser Modeerscheinung zeugen noch viele heutige Familiennamen. Umbenennungen waren zu Beginn der Neuzeit jederzeit möglich. Erst vom ausgehenden 17.Jahrhundert an, setzten sich die Behörden für die Beständigkeit der Familiennamen und die Unterbindung des Namenwechsels ein. Entsprechende Verordnungen wurden 1677 in Bayern, 1776 in Österreich, 1794 in Preußen erlassen, feste Familiennamen wurden in Friesland durch ein Dekret Napoleons im Jahr 1811 eingeführt.

In Deutschland kam mit der Einführung des Standesamtes im Jahr 1874 der Jahrhunderte andauernde Prozess der Ausbildung erblicher, fester Familiennamen zu seinem Abschluß. Dieb Schreibweise der Familiennamen wurde verbindlich festgelegt, jegliche Familiennamenänderungen bedürfen von nun ab behördlichen Genehmigungen. Seitdem sind Veränderungen des Familiennamenbestandes nur noch durch Aussterben von Familiennamen, Einbürgerungen und Änderungen von anstößigen Familiennamen möglich. Im Jahre 1900 sah das Bürgerliche Gesetzbuch vor, daß die Frau bei der Eheschließung den Familiennamen des Mannes anzunehmen hatte.

Ursprünge

Berufsbezeichnungen

In den heutigen deutschen Familiennamen haben sich die Bezeichnungen für eine sehr große Anzahl von beruflichen Tätigkeiten erhalten, hierunter auch diejenigen, die schon lange nicht mehr existieren. Hierzu gehören u. a. heilkundige Berufe wie Lasser („Aderlasser“) und Schröpfer sowie die vielen Berufszweige, die sich der Herstellung mittelalterlicher Waffen und Rüstungen widmeten: Armbruster, Helmer, Helmschmidt, Pfeilschmidt, Plattner (Hersteller des Plattenpanzers), Schilder, Schildmacher, Schwertfeger, Schwertfirm (aus mittelhochdeutsch swërtvürbe), Sallwerk (aus mittelhochdeutsch sarwërke „Hersteller von Panzern, Rüstungen“).

Weitere Beispiele für deutsche Familiennamen, die sich von Berufsbezeichnungen ableiten, sind:

Eigenschaften

Auch dienten oft Eigenschaften einer Person (etwa Haar- oder Augenfarbe, Figur usw.) als Vorlage:

Vornamen

Insbesondere im norddeutschen Raum sind die Vornamen der Väter als Nachnamen verwendet worden, siehe:

Literatur