Deutsche Farben

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Banner des Heiligen Römischen Reiches (ca. 11. Jh.–1806)
Flaggenentwurf der Verschwörer vom 20. Juli 1944 für ein Viertes Reich. Wurde 1948 von der CDU als Flagge vorgeschlagen.

Als deutsche Farben werden sowohl Schwarz-Weiß-Rot als auch Schwarz-Rot-Gold bezeichnet. Bis 1806 hatte der kaiserliche schwarze Adler auf goldenem Grunde auch als Banner des alten Deutschen Reiches gegolten.

Geschichte

Befreiungskriege und Deutsche Revolution

Zum geistigen Vater der schwarz-rot-goldenen Fahne wurde Friedrich Ludwig Jahn. Die Zusammenstellung dieser drei Farben des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation das Gegebene; Gold war anfangs nur Zierfarbe, wurde aber dann gleichwertig dem Schwarz-rot angereiht, wodurch die heraldisch inkorrekte Reihenfolge der deutschen Dreifarben zustande kam. Die schwarz-rot-goldene Fahne war zunächst als Fahne des Lützowschen Freikorps (1813) gedacht und ging dann auf die deutsche Burschenschaft über. Dadurch wurde Schwarz-rot-gold zum Sybol der deutschen Einheits- und Freiheitsbestrebungen; die Anhänger des Kaisergedankens fanden sich unter dieser Fahne mit den Vorkämpfern eines freien Volksstaates zusammen. Der Deutsche Bund verbot diese Farben 1832 und verfolgte ihre Träger mit Härte. Die Revolution von 1848 veranlaßte aber den Bundestag, Schwarz-rot-gold als Bundesfarben zu erklären. Die Frankfurter Nationalversammlung erkannte sie als deutsche Farben an und in dem Gesetz über die Flagge der deutsche Kriegs- und Handelsflagge wurde am 12. November 1848 die Farben bestimmt. Das Gelb des Flaggentuchs entspricht heraldisch dem Gold. Nach dem Zusammenbruch der Revolution wurde vergebens versucht, Schwarz-rot-gold als Bundesfarben beizubehalten. Da aber das Gesetz von 1848 niemals aufgehoben worden ist, wurden sie 1863 und auch im Kriege von 1866 von einzelnen Kontigenten der gegen Preußen kämpfenden deutschen Kleinstaaten geführt.

Nach dem Ausscheiden Österreichs aus dem Deutschen Bund wurde Schwarz-rot-gold für die Deutschen in Österreich das Sinnbild des großdeutschen Gedankens. Aber auch für alle Anhängern des republikanischen Gedankens im „Bismarckschen“ Reich blieben diese Farbe das Symbol Großdeutschlands.

Gründung des Deutschen Reiches

Der Norddeutsche Bund wählte 1867 Schwarz-weiß-rot als Farbe der Kriegs- und Handelsmarine. Diese war eine Verbindung der Farben der deutschen Seestaaten, Schwarz-weiß für Preußen und Weiß-rot für die Hansestädte. Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 wurden diese Farben zu den Deutschen Farben.

Weimarer Republik

Mit der Weimarer Verfassung 1919 entstanden als Reichsfarben für das Deutsche Reich wiederum Schwarz-rot-gold. Die Handelsflagge (Schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke) hielt eine Verbindung mit der Vergangenheit durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 11. April 1921 und 5. Mai 1925 aufrecht.

Nationalsozialismus

siehe auch: Nationalsozialistische Flaggen und Standarten

Infolge der nationalsozialistischen Revolution verfügte ein Erlaß des Reichspräsidenten vom 12. März 1933, daß künftig die schwarz-weiß-rote und die Hakenkreuzflagge gemeinsam gehißt werden sollten. Dementsprechend wurden in mehreren Verordnungen die Flaggenführung vorläufig geregelt: Privatleuten stand es frei, eine der beiden Flaggen oder beide nebeneinander zu zeigen; Behörden zeigten stets beide (die Hakenkreuzflagge mit Vorrang); Schiffe setzten die schwarz-weiß-rote Flagge an Stelle der Handelsflagge, die Hakenkreuzflagge am Bug, und zwar am Göschstock. Die Reichskriegsflagge trug das Eiserne Kreuz groß in der Mitte der schwarz-weiß-roten Flagge; sie diente in verkleinertem Maßstab auch als Gösch (Bugsprietflagge). Die Reichsdienstflagge und die Reichspostflagge lehnten sich an die entsprechenden Formen von 1892 an und zeigten in dem kreisförmig erweiterten weißen Streifen den Reichsadler (das gelbe Posthorn) mit schwarz-weiß-roten Schnur. Als Lotsenflagge wurde die Form von 1867 bis 1920 wiederhergestellt (die schwarz-weiß-rote Flagge, umgeben von einem weißen Streifen). Die Standarte des Reichspräsidenten, die durch den Tod des Generalfeldmarschalls von Hindenburg außer Gebrauch gekommen ist, bestand aus dem Reichsadler auf einem dem Reichswappen entsprechenden gelben Grunde, umzogen von einem schwarz-weiß-roten Rande; der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler führte eine Standarte mit dem Hakenkreuz in der Mitte sowie dem Hoheitszeichen der Bewegung und der Wehrmacht (Adler mit Hakenkreuz) abwechselnd in den Ecken (Verordnung vom 11. April 1935). Die Reichskokarde war schwarz-weiß-rot (schwarz außen); am Reichswehr-Stahlhelm wurden diese Farben in Schrägstreifen auf einem Schildchen rechts aufgemalt, während links der silberne Adler auf einem Hakenkreuz stehend im schwarzen Schildchen erschien.

Dann hat das Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935, beschlossen in der mit dem Reichsparteitag in Nürnberg verbundenen Reichstagssitzung, bestimmt, daß die Reichsfarben schwarz-weiß-rot sind (Art. 1) und daß die Hakenkreuzflagge die Reichs- und Nationalflagge und zugleich die Handelsflagge ist (Art. 2); laut Art. 3 bestimmte der Führer und Reichskanzler die Form der Reichskriegsflagge und der Reichsdienstflagge. Gleichzeitig wurde den Juden das Hissen der Hakenkreuzflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten, dagegen das Zeigen der jüdischen Farben gestattet worden.

BRD und DDR

siehe auch: Flagge der Bundesrepublik Deutschland

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 bestimmt in Art. 22 Abs. 2 Schwarz-rot-gold als Flagge, ebenso wurde die Flagge in der DDR (ab 1959 dazu Ährenkranz mit Hammer und Zirkel) verwendet. Die Hakenkreuzflagge wurde verboten.

Die Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland hatte die Flagge 1949 jedoch nicht vollständig angenommen. Die Wochenzeitung Die Zeit berichtete, daß ebenso viele Menschen Schwarz-weiß-rot wie Schwarz-rot-gold als Flagge annehmen – jeweils 25%.[1][2] Eine Umfrage vom Institut für Demoskopie Allensbach liefert andere Zahlen: 35 % der Befragten würden sich für Schwarz-Rot-Gold entscheiden. Die Hälfte der Befragten wollte keine Entscheidung treffen.[3] Trotz unterschiedlicher Ergebnisse zeigen die Umfragen ein höchst gespaltendes Meinungsbild in der Gesellschaft.

Auf dem zweiten Volkskongress 1948 in der SBZ entschied man sich erst für die schwarz-weiß-rote Flagge, wie sie auch vom Nationalkomitee Freies Deutschland benutzt wurde.

Fußnoten

  1. Reichel: Schwarz-Rot-Gold. S. 29.
  2. Ernst Friedlaender: Die Farben Schwarz-Weiß-Rot. In: Die Zeit. 32 (1949), S.1.
  3. Thomas Petersen: Zwischen Distanz und Akzeptanz. Nationalsymbole im Spiegel der öffentlichen Meinung. In: Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Flagge zeigen? Die Deutschen und ihre Nationalsymbole. Bonn 2008, S. 55.