Deutsche Nation
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Die deutsche Nation ist die sprachlich, kulturell, rassisch oder politisch verstandene Einheit der Deutschen.
[bearbeiten] Geschichte
Als sprachliche und politische Gemeinschaft entwickelte sich die deutsche Nation vom 9. bis zum 15. Jahrhundert. Im Hochmittelalter galt (in Abhebung von der italienischen und burgundischen Krone) die Bezeichnung Regnum Teutonicum (Deutsches [König-]Reich); seit dem 15. Jahrhundert wurde dem Titel des Heiligen Römischen Reiches der Zusatz deutscher Nation hinzugefügt). Diese deutsche Nation war in den Reichsständen (Kurfürsten, Fürsten, Reichsstädte) des Reichstags, in den Reichskreisen und in der Reichsritterschaft sichtbar. Sprach- und Reichsgrenzen deckten sich nicht. Nach dem Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reiches (1806) und den Befreiungskriegen 1813/14 wurde die Frage der deutschen Nation zur politischen Frage: Die deutschen Liberalen forderten die im Deutschen Bund (1815) nach ihrer Ansicht nicht verwirklichte Einheit der deutschen Nation (deutsche Frage). Die Bewegung gipfelte in der Revolution von 1848/49. ‒ Die Frage eines deutschen Nationalstaats wurde 1866 (Deutscher Krieg) militärisch entschieden: Die österreichischen Deutschen wurden staats- und völkerrechtlich ausgeschlossen; nach dem Sieg über Frankreich wurde 1871 das Deutsche Reich unter preußischer Führung gegründet (kleindeutsche Lösung). Doch blieb die Gleichsetzung von Reichs- und Nationszugehörigkeit nach 1871 umstritten, weil die Deutschen Österreichs vielfach an ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Nation festhielten.
[bearbeiten] Teilung und Teilvereinigung
Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches (1945) stellte die weitere Entwicklung in den vier Besatzungszonen und in den vier Sektoren Berlins mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der "DDR" (1949)sowie der Republik Österreich die Frage nach dem Fortbestand von deutschem Staat und deutscher Nation. In der "DDR" wurde zunächst an einer deutschen Staatskonzeption inklusive der Westzone, aber ohne die unter polnischer, tschechischer und russischer Verwaltung stehenden Ostgebiete und ohne Österreich festgehalten (Verfassung von 1949); mit der Zweistaatentheorie (seit 1955), dem Staatsbürgerschaftsgesetz von 1967 und der Verfassung von 1968 (Präambel) wurde die staatliche Eigenständigkeit propagiert. Dennoch gelang es der Staats- und SED-Führung nicht, die seit 1970/71 (gipfelnd in der Verfassungsänderung von 1974) postulierte These von einer allein auf diesen Staat bezogenen »sozialistischen Nation« anstelle der traditionellen Vorstellung von einer einheitlichen deutschen Nation in der Mehrheit der Bevölkerung zu verankern. Dagegen konnte die Erfindung einer "österreichischen Nation" der Mehrheit der österreichischen Bevölkerung mit verschiedenen Mitteln, darunter auch staatliche Geschichtsfälschung und Kampagnen zur Diffamierung von Wiedervereinigungsgedanken und Bekenntnis zur gemeinsamen Nation als angeblich nationalsozialistische Ideen.
Das Bekenntnis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zur rechtlich fortdauernden, (1945/49‒90) nur tatsächlich beeinträchtigten Existenz der staatlichen Einheit und zum Fortbestand der deutschen Nation (Artikel 116 Grundgesetz) bildete die Grundlage zur Wiederherstellung eines einheitlichen deutschen Nationalstaates im Zuge des deutsch-deutschen Einigungsprozesses durch den Beitritt der "DDR" zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 Grundgesetz (alter Fassung) mit Wirkung vom 3. 10. 1990.
[bearbeiten] Gegenwart
Die mangelnde Identifizierung mit der deutschen Nation als Volksganzem zugunsten eines Staatsverständnisses, das auf die politische Einheit als Demokratie und Verfassungspatriotismus abzielt und die antideutsche Beschwörung einer angeblichen deutschen Kollektivschuld an den Weltkriegen haben zu einer Krise im Verständnis der deutschen Nation geführt.
