Deutscher Reichstag

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Der Reichstag war das Parlament der Deutschen aus allen Teilen des Reiches, der Träger der Reichsgewalt und Vertreter der Reichsmacht des germanisch-deutschen Volkes.

Erläuterung

Reichskanzler Otto von Bismarck im Reichstag (Mitte)

Nach der Überwindung der Kleinstaaterei verkörperte der Reichstag ab 1871 neben dem Kaiser die nationale Einheit des Reiches, wenn auch nur im Rahmen der kleindeutschen Lösung. Aufgrund der Animositäten des Deutschen Dualismus und der Auswirkungen der Revolution von 1848/49 eröffnete das Kaisertum Österreich am 22. Juli 1848 gegen die Verträge des Deutschen Bundes einen eigenen „Reichstag“ mit 383 Abgeordneten aus den deutschen Kronländern des Kaisertums. Er mußte jedoch im Zuge der Wiener Oktoberrevolution bereits nach Kremsier verlegt werden und wurde am 7. März 1849 wieder aufgelöst.

Auch die Schweden hatten seit dem 15. Jahrhundert einen „Reichstag“ (riksdag), der sich alle drei Jahre traf und vornehmlich den Reichsverweser ernannte und später den König wählte. Die Versammlung mit anfänglich Thing-Charakter bestand aus Vertreter der vier Stände (Adel, Priester, Bürger und Bauern). Sein Einfluß war jedoch nicht mit dem Einfluß des HRR oder mit dem des Immerwährenden Reichstages in Nürnberg (1663 bis 1806) vergleichbar. 1865 wurde ein Zweikammersystem beschlossen. Die neuen Kammern wurden erstmals 1867, im Jahr nach dem Deutschen Bruderkrieg, gewählt.

Deutsche Reichstage

Siehe auch

Literatur

  • Adolf Phillips: Die Reichstags-Wahlen von 1867 bis 1883. Statistik der Wahlen zum konstituierenden und norddeutschen Reichstage, zum Zollparlament, sowie zu den fünf ersten Legislatur-perioden des deutschen Reichstages, 1883 (PDF-Datei)