Deutscher Kaiser

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Wilhelm II., letzter König von Preußen und Deutscher Kaiser

Deutscher Kaiser war der Titel, welchen der an der Spitze des Zweiten Deutschen Reichs (Deutsches Kaiserreich von 1871 bis 1918) in Anlehnung an die Tradition der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation als Präsident des Bundes stehende König von Preußen führte.

Erläuterung

Wenngleich der Deutsche Kaiser nicht der Souverän des Deutschen Reichs war, so standen ihm doch sehr wichtige Regierungsrechte zu. Er hatte das Reich völkerrechtlich zu vertreten, Bundesrat und Reichstag zu eröffnen und zu schließen, den Reichskanzler und alle Reichsbeamten zu ernennen sowie die Reichsgesetze auszufertigen und zu verkündigen. Seine Anordnungen wurden im Namen des Reichs erlassen und bedurften zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Reichskanzlers.[1]

Das Deutsche Heer stand seit der Proklamation und Reichsgründung im Krieg unter dem Oberbefehl des Kaisers als Oberster Kriegsherr.

Die Deutschen Kaiser

Die drei Träger des Titels waren:

sowie dessen Sohn
und Enkel

Im weiteren Sinne werden unter der Bezeichnung Deutscher Kaiser auch sämtliche Herrscher des Heiligen Römischen Reichs (Deutscher Nation) verstanden, auch wenn jene offiziell römische Kaiser und deutsche Könige waren. Dennoch ist hier der Name Deutsche Kaiser üblich geworden selbst für solche, welche die römische Kaiserwürde nie erlangt hatten.

Bildergalerie

Siehe auch

Fußnoten

  1. Laut Reichsverfassung Art. 11–18