Deutscher Städtetag

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Der Deutsche Städtetag (DST) ist der kommunale Spitzenverband der kreisfreien sowie der meisten kreisangehörigen Städte in der Bundesrepublik Deutschland. Basierend auf Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vertritt der Städtetag als Solidargemeinschaft die Idee der kommunalen Selbstverwaltung gegenüber Bund, Ländern, Europäischer Union, staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie Verbänden. Der Städtetag ist der größte kommunale Spitzenverband der BRD; es finden sich dort rund 3400 Städte und Gemeinden mit fast 52 Millionen Einwohnern. 195 Städte sind unmittelbare Mitglieder, darunter alle 107 kreisfreien Städte, einschließlich der Stadtstaaten Berlin, Hamburg, Bremen.[1]

Geschichte des Städtetages

Der Deutsche Städtetag wurde 1905 in Berlin gegründet. Mit der Regierungsübernahme der Nationalsozialisten erfolgte die Vereinigung mit anderen kommunalen Interessenverbänden zum Deutschen Gemeindetag. Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht erfolgte die völkerrechtswidrige Auflösung des Deutschen Gemeindetages durch den Alliierten Kontrollrat und die Wiederbetätigung des DST. In der britischen Besatzungszone wurde der damalige Oberbürgermeister von Köln, Hermann Pünder, erster vorläufiger Vorsitzender des Städtetages.[2]

Aufgaben

Der Deutsche Städtetag vertritt die kommunale Selbstverwaltung und nimmt die Interessen der Städte gegenüber den Bundesorganen, der Europäischen Union und anderen Organisationen wahr. Er übernimmt eine Beratungsfunktion für seine Mitgliederstädte und informiert über wichtige kommunale Entwicklungen. Der DST nimmt durch Stellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit Einfluß auf die BRD-Gesetze.

Gremien des Städtetages

Präsidium

Der DST verfügt über ein Präsidium mit einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten sowie einem geschäftsführenden Präsidiumsmitglied. Es gibt sechs stellvertretende Präsidenten und weitere, einfache Mitglieder.

Hauptversammlung und Hauptausschuß

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des DST. Sie tagt alle zwei Jahre unter dem Vorsitz des Präsidenten. Die HV setzt sich aus 750 bis 800 Delegierten zusammen, die von den Mitgliedstädten entsandt werden. Hinzu kommen außerordentliche Mitglieder. Der Hauptausschuß des DST trifft drei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen. Er hat rund 135 Mitglieder, die von den Landesverbänden entsandt werden.

Fachausschüsse

Die Fachausschüsse haben gegenüber der Hauptgeschäftsstelle eine Beratungsfunktion. Sie bereiten Entscheidungen des Präsidiums und des Hauptausschusses vor. Ausschüsse bestehen für folgende Bereiche[3]:

  • Recht und Verfassung
  • Schule und Bildung
  • Kultur
  • Sport
  • Soziales, Jugend und Familie
  • Gesundheit
  • Bau und Verkehr
  • Wirtschaft und Europäischer Binnenmarkt
  • Umwelt
  • Finanzen
  • Personal und Organisation
  • Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Ausschuss für mittlere Städte

Hauptgeschäftsstelle

Die Hauptgeschäftsstelle wird durch das geschäftsführende Präsidiumsmitglied geleitet. Ihm stehen Beigeordnete, ein Pressesprecher und 35 Referenten zur Verfügung. In der Hauptgeschäftsstelle in Berlin und Köln werden rund 120 Personen in sieben Dezernaten beschäftigt. Zusätzlich wird in Brüssel ein Europabüro des DST betrieben.

Sonstiges

In der Vergangenheit wurden zahlreiche ehemalige Präsidenten des DST bekannte Politiker auf Bundesebene. Beispiele hierfür sind Herbert Frahm, Alfred Dregger, Hans-Jochen Vogel und Walter Wallmann. Auch Ernst Reuter war zeitweise DST-Präsident.

Verweise

Fußnoten