Deutsches Beamtengesetz (1937)

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Durch das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 wurde sichergestellt, daß Beamte zukünftig im Sinne des nationalsozialistischen Staates handeln. In Verbindung mit dem zuvor erlassenen Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums sollte ebenso sichergestellt werden, daß in Deutschland als Beamte nur Deutsche tätig sein durften.

Verweise

Literatur