Kaiserreich von 1871 bis 1918

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Das Reich in seinen bis heute völkerrechtlich gültigen Grenzen
Das Reich in seinen bis heute völkerrechtlich gültigen Grenzen

Das Deutsche Kaiserreich wurde am 18. Januar 1871 nach dem Sieg des Norddeutschen Bundes und der mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten nach dem Überfall Frankreichs auf Deutschland im Deutsch-Französischen Krieg gegründet. Es wird auch als Zweites Reich bezeichnet. Auf kleindeutscher Grundlage und unter der Herrschaft der preußischen Hohenzollern war damit erstmals ein deutscher Nationalstaat entstanden. Der politische System des Reiches war entgegen der heutigen Meinung durchaus fortschrittlich, zudem gab es erstmals in Deutschland das gleiche Wahlrecht, wenn auch noch nicht für Frauen. Die Nationalhymne war "Heil dir im Siegerkranz", die Reichsfarben waren Schwarz-Weiß-Rot.

Der offiziell als Deutsches Reich bezeichnete Bundesstaat war bis zur Novemberrevolution und der Abdankung Wilhelms II. am 9. November 1918 eine konstitutionelle Monarchie. Nach der Proklamation der Republik am Ende des Ersten Weltkriegs konstituierte die verfassunggebende Nationalversammlung das Reich mit der neuen Verfassung vom 11. August 1919 als semipräsidentielle parlamentarische Demokratie.

Die Gründung des Deutschen Kaiserreiches ist an sich eines der wichtigsten Ereignisse in der deutschen Geschichte, da weder 1919 noch 1945 das Reich aufgelöst wurde und daher bis heute existiert, wenn auch in anderen Grenzen und mit einem anderen System. Völkerrechtlich sind die Grenzen jedoch bis heute gültig, da auch der sogenannte Versailler Vertrag diesbezüglich zwar Gebietsabtrennungen vorsah, diese jedoch keine völkerrechtliche Verbindlichkeit besaßen.

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