Deutschlandvertrag

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Der Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten[1], umgangssprachlich auch Deutschlandvertrag genannt, wurde am 26. Mai 1952 zwischen der BRD und den Westalliierten VSA, Großbritannien und Frankreich geschlossen wurde und trat erst 1955 in leicht abgeänderter Form in Kraft.

Das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin, das sogenannte Berlinübereinkommen, vom 25. September 1990 stellt im Wesentlichen eine Neuauflage des Deutschlandvertrages dar.

Fußnoten