Doktorarbeit

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Die Doktorarbeit, Dissertation (Diss.), aber auch Promotions- oder Doktorschrift[1], ist die wissenschaftliche Arbeit als Voraussetzung für die Promotion, d. h. die Erlangung eines Doktorgrades an einer Wissenschaftlichen Hochschule mit Promotionsrecht.

Erläuterung

  • Dissertation, lat.-deutsch, Abhandlung, kurze schriftliche Beleuchtung eines wissenschaftlichen Gegenstandes, gelehrte Gelegenheitsschrift; differiren, gelehrt schreiben, reden.[2]
  • Dissertation (lat.), wissenschaftliche Abhandlung; besonders auf Universitäten die zum Zweck der Habilitation oder der Erlangung der Doktorwürde verfaßte schriftliche Arbeit (dissertatio inauguralis). Die Drucklegung der D. wird nicht bei allen Universitäten und innerhalb der einzelnen Universitäten nicht bei allen Fakultäten beansprucht. Bis ins 18. Jahrh. wurde nicht selten die D. von dem die Promotion leitenden Dekan verfaßt. In Leipzig besteht seit 1884 eine Zentralstelle für Dissertationen (Buchhandlung Gustav Fock). Vgl. den dort seit 1889 erscheinenden »Bibliographischen Monatsbericht über neu erschienene Schul- und Universitätsschriften«.[3]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Offiziell wird die Doktorarbeit auch als „Inaugural-Dissertation“, „Antrittsdissertation“ oder „Einführungsdissertation“ bezeichnet
  2. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 407
  3. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 53