Ehrenblattspange

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Ehrentafelspange der Kriegsmarine / Ehrenblattspange des Heeres / Ehrenblattspange der Luftwaffe

Die Ehrenblattspange war eine deutsche Kriegsauszeichnung während des Zweiten Weltkriegs und wurde jeweils für das Heer (einschließlich Waffen-SS), die Luftwaffe und die Kriegsmarine gestiftet.

Ritterkreuzträger Dr. rer. pol. Hermann Hohn als Träger der Ehrenblattspange des Heeres

Ehrenblattspange des Heeres und Waffen-SS

Ritterkreuzträger Karl-Heinrich Plöger als Träger der Ehrenblattspange des Heeres

Bereits ab 22. Juli 1941 wurden die zu ehrenden Soldaten des Heeres der Wehrmacht und Angehörigen der Waffen-SS im „Ehrenblatt des Deutschen Heeres“ – einer Anlage des Heeresverordnungsblattes, Teil C – aufgeführt bzw. genannt (Nennung im Ehrenblatt), die auch nach Verleihung des Eisernen Kreuzes 1. Klasse weiterhin außergewöhnliche persönliche Tapferkeit bewiesen hätten, ohne jedoch die strengen Voraussetzungen zur Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes zu erfüllen.

Die Verleihungsmerkmale sahen vor, daß sich die Soldaten einmalig in außergewöhnlicher Weise im Kampf hervorgetan haben mußten. Mannschaften und Unteroffiziere wurden mit der Verleihung der Ehrenblattspange auch zur Beförderung vorgesehen.

Die am 30. Januar 1944 von Adolf Hitler als Oberbefehlshaber des Heeres durch Verordnung gestiftete Ehrenblattspange diente dazu, die im Ehrenblatt Genannten äußerlich kenntlich zu machen. Das vergoldete Abzeichen zeigt ein Hakenkreuz, das von einem Eichenlaubkranz umschlossen ist. Es sind ca. 4.547 Verleihungen bekannt – davon 167 an die Waffen-SS.

Letzte Verleihungen

Die letzte veröffentlichte Verleihung fand am 15. Februar 1945 statt. Nicht veröffentlichte Verleihungen fanden im März und April 1945 statt.

Ehrenblattspange der Luftwaffe

Die Ehrenblattspange der Luftwaffe wurde am 5. Juli 1944 durch Verordnung vom Oberbefehlshaber der Luftwaffe Reichsmarschall Hermann Göring gestiftet und nach denselben Grundsätzen wie die Ehrenblattspange des Heeres an Angehörige der Luftwaffe verliehen. Der Name des Beliehenen wurde in die Ehrenliste der Deutschen Luftwaffe aufgenommen. Die vergoldete Auszeichnung zeigt mittig das Hoheitsabzeichen der Luftwaffe, einen nach rechts fliegenden Adler mit dem Hakenkreuz in den Fängen, innerhalb eines Eichenkranzes. Es sind ungefähr 180 Verleihungen bekannt.

Ehrenliste der Deutschen Luftwaffe

„Für außergewöhnliche Tapferkeitstaten bei Kampfhandlungen, die für die Auszeichnung mit dem Ritterkreuz oder dem Deutschen Kreuz in Gold nicht ausreichten, wurden seit 30. Januar 1941 Ehrenblattspangen im Heer und seit 23. Februar 1943 in der Kriegsmarine verliehen. Die Luftwaffe folgte erst am 5. Juli 1944 mit der Einführung des ‚Ehrenblattes der Deutschen Luftwaffe‘. Die Luftwaffe hatte bis dahin eine gesonderte ‚Ehrenliste der Deutschen Luftwaffe‘. Dort waren alle Träger des Deutschen Kreuzes, des Ehrenpokals für besondere Leistungen im Luftkrieg, der Ehrenschale für hervorragende Kampfleistungen sowie die Inhaber des Silberrahmens mit dem Bild des Reichsmarschalls Göring. Die durch Göring privat gestifteten Auszeichnungen wurden noch bis 10. Dezember 1944 weiter verliehen. Nach der Einstellung der Verleihungen fand im Januar 1945 die Angleichung an Heer und Kriegsmarine statt. Verleihungszahlen sind nicht bekannt. Eine postume Verleihung der Spange oder Aushändigung an Hinterbliebene war nicht gewollt, wurde aber vereinzelt durchgeführt.“[1]

Ehrentafelspange der Kriegsmarine

Die Stiftung erfolgte am 15. Juli 1944 per Verordnung durch den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Großadmiral Karl Dönitz nach den bereits beschriebenen Kriterien für Angehörige der Deutschen Kriegsmarine. Der Name des Beliehenen wurde in die Ehrentafel der Deutschen Kriegsmarine aufgenommen. Das vergoldete Abzeichen zeigt innerhalb eines Eichenkranzes einen Anker, auf dem ein Hakenkreuz aufgelegt ist. Es sind 29 Verleihungen bekannt, darunter Ritterkreuzträger Rudolf Mühlbauer.

Trageweise

Getragen wurde die Ehrenblattspange nur auf dem Band des Eisernen Kreuzes II. Klasse in der Version von 1939 im zweiten Knopfloch. Gemäß den Durchführungsbestimmungen des Oberkommandos des Heeres, die am 21. Februar 1944 in den Allgemeinen Heeresmitteilungen veröffentlicht wurden, konnte die Ehrenblattspange nicht an der Bandschnalle und der Ordensschnalle getragen werden. Neben der Ehrenblattspange durfte zudem das Band des Eisernen Kreuzes II. Klasse in der Version von 1914 mit der Wiederholungsspange (1939) zum Eisernen Kreuz II. Klasse (1914) nicht zeitgleich im Knopfloch getragen werden.

Sonstiges

Laut dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 ist das Tragen der Auszeichnung in der BRD nur ohne Hakenkreuz gestattet.

Literatur

  • Horst Scheibert: Die Träger Ehrenblattspange des Heeres und der Waffen-SS; Die Träger der Ehrentafelspange der Kriegsmarine; Die Inhaber des Ehrenpokals für besondere Leistung im Luftkrieg
  • Volker A. Behr: Deutsche Auszeichnungen: Orden und Ehrenzeichen der Wehrmacht 1936-1945, Motorbuch (2012), ISBN 978-3613034839

Verweise

Fußnoten