Ehrenzeichen der Bundeswehr

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Ehrenzeichen von links: Ehrenkreuz für Tapferkeit („für außergewöhnlich tapfere Taten“; höchste Auszeichnung der Bundeswehr), Ehrenkreuz in Gold (mit rotem Rand) durch hervorragende Einzeltat („für besonders herausragende Leistungen, insbesondere Einzeltaten ohne bzw. unter [Silber bzw. Gold] Gefahr für Leib und Leben, ohne Mindestdienstzeit“)[1] und Einsatzmedaille der Bundeswehr „Gefecht“ (am 9. November 2010 von Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg durch Erlaß gestiftet).

Die Ehrenzeichen der Bundeswehr gibt es in fünf Stufen: als Ehrenmedaille, als Ehrenkreuz in Bronze, als Ehrenkreuz in Silber, als Ehrenkreuz in Gold und als Ehrenkreuz für Tapferkeit.

Die Ehrenmedaille und das Ehrenkreuz werden an einem schwarz-rot-goldenen Band zusammen mit einer Urkunde verliehen. Am Tag der Aushändigung wird das Ehrenzeichen in Originalgröße an Feldanzug, Dienstanzug und Gesellschaftsanzug getragen. Ansonsten wird es, da es mit Band verliehen wird, nur am Dienstanzug an der Bandschnalle getragen. Bei besonderen dienstlichen Anlässen, Staatsempfängen/Staatsakten oder aus privaten Gründen bei besonderen gesellschaftlichen Veranstaltungen kann es in Originalgröße am Dienst- (Große Ordensschnalle) und (in Miniaturgröße) am Gesellschaftsanzug getragen werden. Im Gegensatz zum Eisernen Kreuz gibt es beim Ehrenzeichen kein Steckkreuz.

Erläuterung

Es gibt bei der Bundeswehr keine Dekorationen, die am Halse getragen werden. Bei der Farbgebung der Tragebänder und Bandspangen ist hervorzuheben, daß es sich um eine goldfarbene Streifenführung handelt, statt der bekannten und sonst im Flaggenbereich üblichen genutzten Farbe Gelb.

„Das Ehrenzeichen der Bundeswehr ist der Dank der Demokratie an Demokraten, an Staatsbürger, die durch besonderen Einsatz für unser Land mehr getan haben als ihre Pflicht.“ Mit diesen Worten händigte der Bundesminister der Verteidigung, Hans Apel, am 12. November 1980 die ersten 34 Ehrenzeichen an Soldaten und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr aus. Der 12. November 1980 ist der 225. Geburtstag des preußischen Militärreformers Gerhard Johann David von Scharnhorst. Diese Erstauszeichnung stand am Ende einer langen Entstehungsgeschichte. Seit dem „Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen“ von 1957 wurde mehrmals versucht, ein Treuedienst-Ehrenzeichen – zunächst nicht nur für Soldaten, sondern für alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes –, eine Dienstauszeichnung oder eine Wehrdienstmedaille zu schaffen. Anfang 1980 signalisierte das Bundespräsidialamt, dass der Bundespräsident die Stiftung eines Bundeswehr-Ehrenzeichens billigen würde. Dabei wurde auf die Parallelen zu Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes, der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerkes hingewiesen. Es wurde festgelegt, dass ein Bundeswehr-Ehrenzeichen auch einen verdienstwürdigenden Charakter haben sollte. Mit der Auszeichnung sollten einerseits die bundeswehrspezifischen Verdienste und die über die Norm hinausgehende Pflichterfüllung gewürdigt werden. Die Verdienste sollten also über solchen Leistungen liegen, die nach der Wehrdisziplinarordnung mit einer Förmlichen Anerkennung gewürdigt werden können. Andererseits sollten sie hinter den Anforderungen zurückbleiben, die bei einer Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland zu stellen sind.[2]

Das Ehrenzeichen der Bundeswehr wurde 1980 anläßlich des 25jährigen Bestehens der Bundeswehr vom Bundesminister der Verteidigung Hans Apel gestiftet und am 29. Oktober 1980 im Sechsten Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom Bundespräsidenten Karl Carstens genehmigt. Erstmals wurde die Auszeichnung am 6. November 1980 verliehen. Am 13. August 2008 wurde von Verteidigungsminister Franz Josef Jung das neue Ehrenkreuz für Tapferkeit sowie Sonderformen der Ehrenkeuze in Gold und Silber für hervorragende Einzeltaten gestiftet. Sie wurden von Bundespräsident Horst Köhler am 18. September 2008 genehmigt. Anlaß waren die zunehmenden Auslandseinsätze der Bundeswehr, die „hohe Anforderungen stellen und Gefahren für Leib und Leben bergen“. Die ersten Ehrenkreuze für Tapferkeit wurden am 6. Juli 2009 von Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgehändigt.

Ausführungen

  • Ehrenmedaille der Bundeswehrfür treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen – nach einer Dienstzeit von 7 Monaten
  • Ehrenkreuz der Bundeswehr in Bronzefür treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen – nach einer Dienstzeit von 5 Jahren
  • Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber – in zwei Ausführungen:
    • (2. Klasse) – für treue Pflicherfüllung und überdurchschnittliche Leistungen – nach einer Dienstzeit von 10 Jahren
    • (1. Klasse) – für besonders herausragende Leistungen oder für insbesondere herausragende Einzelltaten – ohne Gefahr für Leib und Leben – ohne Dienstzeitbegrenzung
  • Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold – in zwei Ausführungen:
    • (2. Klasse) – für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen – nach einer Dienstzeit von 20 Jahren
    • (1. Klasse) – für besonders herausragende Leistungen oder für insbesondere herausragende Taten ohne Gefahr für Leib und Leben – ohne Dienstzeitbegrenzung
  • Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeitfür außergewöhnlich tapfere Taten – ohne Dienstzeitbegrenzung
    • „Noch strenger als bei den Sonderformen sind die Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenkreuzes für Tapferkeit. Sie erfordern bei außergewöhnlicher Gefährdung von Leib und Leben ein mutiges, standfestes und geduldiges Verhalten, mit dem der militärische Auftrag erfüllt wird. Dienstgrade, Dienstzeiten oder andere Fristen spielen dabei keine Rolle. Gemäß Paragraf 7 des Soldatengesetzes gehört Tapferkeit zu den Grundpflichten der Soldatinnen und Soldaten.“

Bildergalerie

Fußnoten

  1. Die Sonderform in Gold würdigt in der Regel hervorragende Einzeltaten im Auslandseinsatz. Die Sonderform in Silber wird überwiegend für Rettungstaten und Erste Hilfe in Deutschland verliehen.
  2. Die Ehrenzeichen der Bundeswehr, Bundesministerium der Verteidigung