Eichmann-Prozeß

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Adolf Eichmann vor seiner zweiten Deportation nach Jerusalem

Der sogenannte Eichmann-Prozeß war ein israelisches Schautribunal gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann, das vor dem Jerusalemer Bezirksgericht zwischen dem 11. April und dem 15. Dezember 1961 im UNO-Gründungsstaatsgebilde Israel stattfand. Der vorsitzende Richter war Moshe Landau,[1] der zuvor für die Terrororganisation Hagana tätig gewesen war[2] und später Folter als Verhörmethode im besetzten Palästina legalisierte.[3] Das Urteil lautete auf Tod durch den Strang.

Die Legitimation des Prozesses

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Oberstes Gericht in Jerusalem, Freimaurer-Pyramide als Signet der Stifterfamilie Rothschild

Zu Beginn des Prozesses brachte Eichmanns Anwalt einige prozeßhindernde Einwendungen vor. Unter anderem zweifelte er die Zuständigkeit des Gerichtes an, eine Frage, die, unabhängig von Eichmanns Schuld, bis heute in der öffentlichen Diskussion umstritten ist. Einige Kritiker des Prozesses warfen der israelischen Justiz vor, sie sei als Vertreterin des jüdischen Volkes zu befangen, um einen objektiven Prozeß zu gewährleisten. Folglich zweifeln sie bis heute an der Rechtsgrundlage des Eichmann-Prozesses. Das Gericht hingegen berief sich auf das sogenannte Weltrechtsprinzip als Grundlage für den Eichmann-Prozeß.

Religionskenner geben ausdrücklich zu bedenken, daß Eichmann aufgrund seiner jüdischen Abstammung gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Talmuds (Halacha, הלכה), die für Juden grundsätzlich [über alles weltliche Recht] verbindlich sind, korrekt nur von dem jüdischen zuständigen Obersten Gericht in Jerusalem hinsichtlich Nesikin (נזיקין, „Schäden”) [Regelungen zu Straf- und Schadensersatzrecht] sowie Kodaschim (קדשים, „Heiligtümer”) [anzuwendender ritueller Opferkult etc.] überhaupt belangt werden durfte.

Als formale Grundlage der Anklage und letztendlich der Verurteilung Eichmanns diente ein von Israel 1960 erlassenes „Nazi and Nazi Collaborators (Punishment) Law” (NNCL). Dieses orientierte sich am Londoner Statut von 1945, das zur Durchführung der Nürnberger Prozesse eingerichtet worden war, und am „Criminal Code Ordiance” (CCO) von 1936.

Hannah Arendt über den Prozeß

Die jüdische Publizistin Hannah Arendt vertrat die Ansicht, daß Eichmanns Bemerkung vor dem Jerusalemer Tribunal im Jahr 1960, er habe Hunderttausende von jüdischen Leben gerettet, durchaus den Tatsachen entspreche, wenn sie auch im Gerichtssaal mit Hohngelächter quittiert worden sei.[4]

Adolf Eichmann, Leiter des Wiener „Hauptamtes für jüdische Auswanderung”, hatte sich in der Tat persönlich für die Errichtung und Finanzierung von Umschulungslagern eingesetzt, in denen vor allem junge Juden dann auch reibungslos ablaufend auf das gegenüber Mitteleuropa völlig andere Leben in Palästina durch Ausbildung in praktischen und handwerklichen Tätigkeitsabläufen in eigenen Schulungsstätten vorbereitet wurden, bevor sie danach, wie im Ha'avara-Abkommen mit den Zionisten vertraglich vereinbart, dann emigrierten.

Er hat auch nach dem Kriegseintritt der USA 1941, als die legale Ausreise per deutscher Passagierschiffe erhebliche Schwierigkeiten zu bereiten begann, später die illegale Auswanderung von Juden nach Palästina über diverse Land- und Seewege (eine Route führte dabei über das Schwarze Meer) in enger Kooperation dazu mit der später im Geheimdienst Mossad aufgegangenen Vorläufergruppierung Irgun Tzwai Le’umi tatkräftig gefördert.

Gelegentlich eskortierten SS-Einheiten jüdische Auswanderergruppen und sorgten dafür, daß sie ungehindert vor allem die südlichen Reichsgrenzen ungehindert passieren konnten. Erhebliches Gewicht besaß dabei der Transfer ausreisewilliger Juden nach Palästina über die südlichen Grenzen, wobei vollbesetzte Personenzüge über den Badischen Bahnhof von Basel erfolgte.

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. Mit 99 Jahren: Eichmann-Richter Mosche Landau gestorbenSpiegel Online, 2. Mai 2011
  2. Internationales Biographisches Archiv 17/1961 vom 17. April 1961
  3. Interrogating OurselvesThe New York times, 12. Juni 2005
  4. Hannah Arendt, „Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen”, München 1965, S. 90, 91; Jon und David Kimche, Des Zornes und des Herzens wegen. Die illegale Wanderung eines Volkes, („The secret Roads”, dt.) Berlin 1956, S. 17, 30;
    für die von Kimche aufgestellte Behauptung eines Kopfgelds, das auswandernde Juden zu leisten gehabt hätten, gibt es keinen Beweis.