Elektrischer Aufzug

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Elbtunnel Aufzüge

Ein Elektrischer Aufzug ist eine Anlage, mit der Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, dem Fahrkorb, senkrecht zwischen mehreren Ebenen transportiert werden können und dessen Antrieb elektrisch erfolgt und sich dadurch von Handaufzügen, Dampfaufzügen, Hydraulikaufzügen, Pneumatikaufzügen oder Aufzügen mit Verbrennungsmotor unterscheidet. Die elektrisch gehobene und gesenkte Kabine für Personen oder Lasten wird meistens von einer Bedienungstafel in der Fahrstuhlkabine aus gesteuert. Sie hängt an Drahtseilen, die über eine Scheibe oder eine Trommel geführt sind und am Ende ein Gegengewicht haben. Die Geschwindigkeiten betragen: beim Personenaufzug 0,5-8 m/s, beim Lastenaufzug 0,25-1 m/s. Der Umlaufaufzug (Paternoster) fährt, an einer umlaufenden Kette hängend, dauernd mit 0,3-0,45 m/s in einer Richtung.

Geschichte

Erster elektrischer Aufzug 1880

Im Jahre 1880 wurde von Werner von Siemens der erste Elektrische Aufzug in Mannheim vorgestellt. Beschreibung einer historischen (Zahnstangen-)Aufzugsanlage von Siemens: Die Windevorrichtung befindet sich unten an dem Fördergestell selbst in einem Kasten eingeschlossen in Form einer sekundären elektrischen Maschine, welche mittels Schnecke und Schneckenrad die Räder in Bewegung setzt. Diese greifen in die Sprossen einer leiterförmigen Zahnstange ein und klettern so, das Fördergestell mitnehmend, an derselben auf und ab. Die Elektrizität wird von einer primären elektrischen Maschine (Induktionsmaschine) durch die Leiter und Leiterrollen einerseits und die Bandseile andererseits geleitet, welche zugleich auch zur Ausbalanzierung des Gewichts des Fördergestells mittels Gegengewicht dienen.[1]

Siehe auch

Literatur

  • Andreas Bernard: Die Geschichte des Fahrstuhls. Fischer (Tb.), Frankfurt; Auflage: 1 (1. November 2006), ISBN 3596173485
  • Kerstin Englert, Alfred Englert: Jovis; Auflage: 1 (September 1999), ISBN 3931321967

Verweise

Fußnoten