Reichsland Elsaß-Lothringen

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Reichsland Elsaß-Lothringen
Landesflagge
Flagge
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Wappen
Wappen
Basisdaten
Hauptstadt: Straßburg
Fläche:
Einwohner:
Bestehen:
Lage im Reich

Reichsland Elsaß-Lothringen ist die Bezeichnung für ein Gebiet des Deutschen Reiches, bestehend aus Elsass und Lothringen, das derzeit durch Frankreich verwaltet wird.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geographie

  • Fläche: 14.522 km²,
  • Einwohnerzahl (1905): 1.815.000,
  • Hauptstadt: Straßburg im Elsass,
  • Größte Städte:
    • Straßburg (Landeshauptstadt),
    • Kolmar (Colmar) (Sitz des Oberlandesgerichtes),
    • Metz

[Bearbeiten] Bevölkerung

Die Volkszählung von 1900[1] ergab folgendes Ergebnis:

Muttersprache:

  • Deutsch: 1.492.347 (86,8 %)
  • Eine andere Sprache: 219.638 (12,8 %)
    • Französisch: 198.318 (11,5 %)
    • Italienisch: 18.750 (1,1 %)
    • Polnisch: 1.410 (0,1 %)
  • Deutsch und eine andere Sprache: 7.485 (0,4 %)

Religiöse/konfessionelle Zugehörigkeit:

  • Katholisch: 762.200
  • Evangelisch: 217.800
  • Andere Christen: 2.100
  • Jüdisch: 16.300
  • Ohne Angabe: 1.200

[Bearbeiten] Geschichte

[Bearbeiten] Vorgeschichte bis zur Gründung des Reichslandes

Die heutigen Regionen Elsass und Lothringen gehörten seit dem Vertrag von Mersen im Jahr 870 zum Ostfränkischen Reich (später Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation). Wie überall bestanden auch hier verschiedene reichsstädtische, geistliche und reichsständische Territorien.

Der größte Teil des späteren Reichslandes wurde durch Frankreich unter Ludwig XIV. im Zuge der Reunionspolitik in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nach und nach annektiert. Straßburg wurde 1681 von Truppen Ludwigs XIV. besetzt. Das Elsass spielte jedoch noch lange Zeit eine Sonderrolle im französischen Königreich und blieb kulturell deutsch geprägt. Es herrschte auch im Gegensatz zum übrigen Frankreich eine weitgehende Toleranz gegenüber den Protestanten und wirtschaftlich war das Elsass durch eine Zollgrenze vom übrigen Frankreich getrennt.

In der französischen Revolutionszeit wurde die Region vollständig Teil der französischen I. Republik und blieb auch während des I. Kaiserreiches, der Restaurationszeit, der Julimonarchie, der II. Republik und des II. Kaiserreiches ein Teil Frankreichs. Es war – wie das übrige französische Staatsgebiet – in Départements unterteilt, deren Grenzen sich nicht mit den späteren Grenzen des Reichslandes deckten.

[Bearbeiten] Elsaß-Lothringen im Deutschen Reich

Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 wurde das Gebiet mit dem Frieden von Frankfurt wieder dem deutschen Hoheitsbereich, dem neu gegründeten Deutschen Kaiserreich angegliedert. Der Vertrag mit Frankreich besagte, daß das Gebiet "für alle Zeiten" von nun ab zum Deutschen Reich gehören sollte. Die Grenzziehung im Bereich des Elsaß folgte im Wesentlichen der Sprachgrenze entlang dem Hauptkamm der Vogesen. Die historisch zum südlichen Elsass (d.h. zum Sundgau) gehörige, aber seit Alters her französischsprachige Stadt Belfort mit ihrem Umland (Terre de Belfort) an der Burgundischen Pforte verblieb bei Frankreich.

Auch der größte Teil des alten Gesamt-Lothringens (Lorraine) mit der Hauptstadt Nancy (Nanzig) blieb bei Frankreich, die ehemals Freie Deutsche Reichsstadt Metz mitsamt Festung und Umland wurde allerdings – aus strategisch-militärischen und nicht zuletzt auch aus diesen traditionellen Beweggründen – dem Deutschen Reich zugeschlagen. Der deutschsprachige Bevölkerungsanteil der Stadt selbst lag zum Zeitpunkt der Reichsgründung bei etwa 78 %, Metz war aber eine deutsche Sprachinsel ohne Sprachkorridor zum Mutterland, es lagen ca. 20km geschlossenes französischsprachiges Gebiet dazwischen.

Bismarck selbst hatte zwar nicht die Absicht, das Elsaß als auch Teile Lothringens als altes deutsches Siedlungsgebiet, das erst vor 200 Jahren von den Franzosen annektiert worden war, dem Reich wieder anzuschließen, denn er hatte das neue Deutsche Reich nie mit dem Alten Reich in Verbindung gesetzt. [2] Stärker als die deutsche Siedlunggeschichte war hierbei „das militärische Argument. Die Festungen Straßburg und Metz waren für die Militärs die Schlüssel zu dem neuen süddeutschen Gebiet des Deutschen Reiches.“ Bismarck fürchtete - zurecht, wie man später in der deutschen Geschichte sah - daß durch den deutschen Sieg über Frankreich die Franzosen auf Revanche hinarbeiten würden und das Reich in der Lage sein müßte, notfalls einen Präventivschlag gegen das wiederstarkte Frankreich zu führen. Diese Furcht war auch berechtigt, da bereits 1875 die französische Armee drastisch vergrößert worden war. [3]

Schon 1871 gab es Pläne für eine strategische Eisenbahnlinie von Berlin über Wetzlar und Koblenz nach Metz, um das neue Reichsland auch militärstrategisch einzubinden. Die Kanonenbahn wurde dann in den 1870er Jahren realisiert.

Die dortigen Eisenbahnen der privaten Französischen Ostbahn-Gesellschaft (Compagnie des chemins de fer de l'Est) – insgesamt 740 Kilometer Strecken – wurden von Frankreich formal käuflich erworben und dann wieder dem Deutschen Reich verkauft. Der Kaufpreis von 260 Mio. Goldmark wurde auf die Kriegskostenentschädigung angerechnet. Daraus wurden die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen gebildet, die erste im Eigentum des Deutschen Reiches befindliche Eisenbahn.

[Bearbeiten] Der Status „Reichsland“

Da das neue Reich ein Bundesstaat aus verschiedenen Ländern war, aber man dem Neugewinn zunächst keine Eigenständigkeit zugestehen wollte, wurden verschiedene Möglichkeiten der Eingliederung diskutiert:

  • Angliederung als preußische Provinz
  • Eingliederung nach Bayern (die damals noch bayerische Pfalz wäre mit Lothringen verschmolzen worden, das Elsass wäre zu Baden gekommen)
  • Neuschaffung eines „Reichslandes“, das dem Reich (also keinem bestimmten Bundesstaat) zugeordnet ist und das vom Kaiser direkt verwaltet wird.

Vor allem die „preußische Lösung“ wurde anfangs von verschiedenen Seiten sehr lebhaft vertreten. Der Historiker Heinrich von Treitschke plädierte 1871 im Reichstag für diese Lösung mit folgender Begründung: „Die Aufgabe, diese entfremdeten Stämme deutscher Nation unserem Lande wieder einzufügen, ist so groß und schwer, daß man sie nur erprobten Händen anvertrauen darf, und wo ist eine politische Kraft im Deutschen Reiche, die die Gabe, zu germanisieren, erprobt hat, wie das alte glorreiche Preußen.“ Angesicht des bevorstehenden Kulturkampfes gegen den Katholizismus machte auch der hohe katholische Anteil unter den Neubürgern Sorgen.

Bismarck setzte sich im Reichstag für die Lösung ein, dass Elsaß-Lothringen an den Gemeinschaftsstaat überging, nicht zuletzt, weil er vor allem auf die Interessen der süddeutschen Bundesstaaten Rücksicht nehmen musste.

[Bearbeiten] Ergebnisse der Reichstagswahlen 1874–1912

Die Einwohner erhielten das Wahlrecht zum deutschen Reichstag, in dem das Reichsland ab 1874 mit 15 Abgeordneten (von 397) fortan vertreten war. 1911 wurde der erste und einzige Landtag des Reichslandes Elsaß-Lothringen gewählt.

[Bearbeiten] Sprachenfrage

Im neugegründeten Reichsland sprach die Bevölkerung zu 90% Deutsch als Muttersprache. Die Sprachenfrage wurde in einem Gesetz vom März 1872 geregelt: Deutsch wurde grundsätzlich die amtliche Geschäftssprache, in den Landesteilen mit überwiegend französischsprechender Bevölkerung jedoch sollte den öffentlichen Bekanntmachungen und Erlassen eine französische Übersetzung beigefügt werden. In einem weiteren Gesetz von 1873 wurde für die Bezirksverwaltungen von Lothringen und die Kreisverwaltungen derjenigen Kreise, in denen die französische Sprache ganz oder teilweise Volkssprache war, der Gebrauch des Französischen als Geschäftssprache zugelassen.

In einem Gesetz über das Unterrichtswesen von 1873 wurde geregelt, dass in den Gebieten mit Deutsch als Volkssprache diese auch die ausschließliche Schulsprache war, während in den Gebieten mit überwiegend französischsprechender Bevölkerung der Unterricht ausschließlich in französischer Sprache gehalten wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Schulpflicht eingeführt (in Frankreich erst 1882).

[Bearbeiten] Politische Eigenständigkeit

1874 wurde hier die reichsdeutsche Verfassung eingeführt. Das Land erhielt im Deutschen Reich ab 1877 das Recht, Gesetze vorzuschlagen.

Es besaß nunmehr eine gewisse Eigenständigkeit. Ein beratender Landesausschuss wurde eingerichtet. 1879 wurde das Amt des Statthalters eingeführt, der als Oberhaupt das Reichsland Elsaß-Lothringen repräsentierte.

Ein Staatssekretär im Ministerium für Elsaß-Lothringen leitete die Regierung des Reichslandes. 1884 wurde die Universität Straßburg zur Reichsuniversität.

Während dieser Zeit erlebte das Elsass eine wirtschaftliche Blütezeit, viele neue Errungenschaften wie die Sozialversicherung und Krankenversicherung wurden entsprechend der Entwicklung in den übrigen Teilen des deutschen Kaiserreichs eingeführt.

Erst im Jahre 1911 wurde Elsaß-Lothringen den übrigen deutschen Bundesstaaten gleichgestellt und erhielt eine eigene Verfassung und ein eigenes, frei gewähltes Parlament, eine eigene rot-weiße Fahne und drei Vertreter im deutschen Bundesrat. Das Parlament bestand aus zwei Kammern: die erste Kammer bestand aus Abgeordneten der Handels- und Landwirtschaftskammern, der Städte und Religionsgemeinschaften, der Universität und des Oberlandesgerichts, während die 60 Abgeordneten der zweiten Kammer in freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt wurden. Dennoch gab es auch Probleme, insbesondere mit den nicht gerne gesehenen preußischen Verwaltungsbeamten und Militärs, wie die Vorgänge um die Zabern-Affäre zeigten.

Oberpräsidenten und Reichsstatthalter 1871–1918

Oberpräsident des Reichslandes Elsaß-Lothringen
Nr. Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
1 Eduard von Moeller 1871 1879
Reichsstatthalter des Reichslandes Elsaß-Lothringen
Nr. Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
1 Edwin von Manteuffel 1879 1885
2 Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst 1885 1894
3 Hermann Fürst zu Hohenlohe-Langenburg 1894 1907
4 Karl Graf von Wedel 1907 1914
5 Nikolaus Michael Louis Hans von Dallwitz 1914 1918
6 Rudolf Schwander 1918 1918

[Bearbeiten] Annexion durch Frankreich

Nach dem Ersten Weltkrieg erklärte sich das Elsass unter Eugen Ricklin im November 1918 zunächst für unabhängig. Nach etwa einer Woche rückten französische Truppen ein und beendeten die Unabhängigkeit und setzten ihre Assimilationspolitik durch.

Das Reichsland Elsaß-Lothringen wurde am 17. Oktober 1919 im Zuge des sogenannten Versailler Vertrages aufgelöst und fortan von einer Generaldirektion in Paris verwaltet.

[Bearbeiten] Vertreibungen

Die Bewohner des Elsass wurden nach dem Ende dieser Zeit des „Reichslands Elsaß-Lothringen“ ab 14. Dezember in vier Gruppen eingeteilt, je nach Abstammung:

  1. A Vollfranzosen: d.h. Einwohner, die oder deren Eltern/Großeltern in Frankreich oder in Elsaß-Lothringen vor 1870 geboren wurden
  2. B Teilfranzosen: ein Eltern/Großelternteil nicht aus Frankreich oder dem Elsaß-Lothringen vor 1870
  3. C Ausländer: Einwohner bzw. deren Eltern/Großeltern aus einem mit Frankreich verbündeten oder neutralen Staat
  4. D Deutsche: Einwohner bzw. deren Eltern/Großeltern aus dem übrigen Deutschen Reich oder aus Österreich-Ungarn stammen.

Personen der Klasse D, nach 1870 eingewanderte Personen deutscher Abstammung und deren Nachkommen, etwa 200.000 Personen, wurden Opfer einer Vertreibung, mussten den Rhein überqueren bzw. ins Rheinland. Etwa die Hälfte davon konnte in den folgenden Monaten wieder nach Elsaß-Lothringen zurückkehren nachdem US-Präsident Woodrow Wilson auf die Regierung in Paris eingewirkt haben soll.

[Bearbeiten] Nachwirkungen

Aufgrund der Assimilierungspolitik wuchs innerhalb der elsässischen Bevölkerung der Missmut. Dies hatte eine starke autonomistische Bewegung zur Folge. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung erzielten die elsässischen Autonomisten, die mit der kommunistischen Partei sowie den bretonischen und korsischen Nationalisten kooperierten, in allen elsässischen Wahlkreisen die absolute Mehrheit der Stimmen. Die Abgeordneten und Politiker, die sich für Autonomie aussprachen, wurden vom französischen Staat oft zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, der Führer der Autonomistenpartei, Karl Roos, am 7. Februar 1940 in Nancy wegen angeblicher Spionage hingerichtet.

[Bearbeiten] Zweiter Weltkrieg

Ab dem 19. Juni 1940 gewann die Wehrmacht das Elsass zurück. Unter den Nationalsozialisten wurde Elsaß-Lothringen zwar faktisch aber nicht offiziell dem Großdeutschen Reich eingegliedert. Nach dem Sieg über Frankreich hoffte man auf einen Frieden im Westen, der durch eine direkte Annexion Elsaß-Lothringens zusätzlich erschwert worden wäre. Adolf Hitler war bereit, das Reichsland als Konzession für einen Frieden Frankreich zu überlassen.


[Bearbeiten] Nachkriegszeit unter französischer Besatzung

Nach dem Zweiten Weltkrieg betrieb die französische Regierung sprachlich eine Assimilierungspolitik. Dadurch kam die deutsche Muttersprache (Elsässerdeutsch und insbesondere das Lothringische) so ins Hintertreffen, dass die Mehrheit der jungen Leute (die nach etwa 1970 Geborenen) sie heute nicht mehr sprechen können (Quelle: Sondages de 2001 des DNA Dernières Nouvelles d’Alsace).

Seit 1972 gibt es in Elsass und Lothringen wieder regionale Parlamente. Autonomistisch orientierte Parteien, beispielsweise Alsace d’abord, erhalten derzeit unter 10 % der Wählerstimmen.

Das Gebiet des Reichslands hat innerhalb Frankreichs einige Besonderheiten aus der Zeit vor 1918 bewahrt. Dazu gehören zusätzliche Feiertage (Karfreitag, zweiter Weihnachtsfeiertag), einige Eigenheiten im Rechtswesen, sowie die Nichtanwendung des französischen Laizitätsgesetzes von 1905 auf bestehende Religionsgemeinschaften – Priester, Pastoren und Rabbiner sind infolge des Konkordats von 1801 staatliche Gehaltsempfänger, in der Schule wird Religionsunterricht erteilt, es gibt staatliche theologische Fakultäten an der Universität Straßburg und staatlich refinanzierte konfessionelle Schulen. Für nach 1918 entstandene Religionsgemeinschaften, wie Muslime und orthodoxe Christen, gilt allerdings auch hier das Laizitätsgesetz. Der Eisenbahnverkehr verläuft nach wie vor rechts (im Besatzerstaat Frankreich Linksverkehr).


[Bearbeiten] Kreise im Reichsland Elsaß-Lothringen 1918

[Bearbeiten] Bezirk Lothringen

Stadtkreis

1. Metz

 
Übrige Kreise

1. Bolchen
4. Diedenhofen-West
7. Saarburg

2. Château-Salins
5. Forbach
8. Saargemünd

3. Diedenhofen-Ost
6. Metz, Land

[Bearbeiten] Bezirk Oberelsaß

Kreise

1. Altkirch
4. Mülhausen

2. Colmar
5. Rappoltsweiler

3. Gebweiler
6. Thann

[Bearbeiten] Bezirk Unterelsaß

Stadtkreis

1. Straßburg

 
Übrige Kreise

1. Erstein
4. Schlettstadt
7. Zabern

2. Hagenau
5. Straßburg, Land

3. Molsheim
6. Weißenburg

[Bearbeiten] Literatur

  • Ernst Bruck: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht von Elsass-Lothringen. 3 Bände. Trübner, Straßburg 1908–1910 (Netzbuch)
  • Stefan Fisch: Das Elsass im deutschen Kaiserreich (1870/71–1918). In: Michael Erbe (Hg.): Das Elsass. Historische Landschaft im Wandel der Zeit. Stuttgart 2003, S. 123–146.
  • Ernst Moritz Mungenast: Der Zauberer Muzot. Roman. Heyne, Dresden 1939; später Schneekluth, Darmstadt (5. Auflage), zuletzt Schneekluth, München 1971, ISBN 3-7951-0220-0.
  • Hans-Ulrich Wehler: Elsaß-Lothringen von 1870 bis 1918. Das „Reichsland“ als politisch-staatsrechtliches Problem des zweiten deutschen Kaiserreichs. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Band 109, 1961, S. 133 ff.
  • Wilcken, Niels: Architektur im Grenzraum. Das öffentliche Bauwesen in Elsaß-Lothringen (1871-1918). (=Veröffentlichungen des Instituts für Landeskunde im Saarland, Bd. 38), Saarbrücken 2000, 384 Seiten, ISBN 978-3-923877-38-6

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. http://www.verwaltungsgeschichte.de/elsasslothringen.html#bevoelkerung
  2. Sebastian Haffner, Von Bismarck zu Hitler, Hamburg 2009, S. 62-63
  3. Sebastian Haffner, Von Bismarck zu Hitler, Hamburg 2009, S. 63

[Bearbeiten] Verweise

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