Erbsünde

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Erbsünde ist ein Begriff aus alten jüdischen Schriften. Nach der christlichen Lehre ist sie die durch den Sündenfall Adams und Evas verschuldete Sündhaftigkeit des Menschengeschlechts.

Das Neugeborene bringt sie mit in die Welt. Die Taufe tilgt nach katholischer Lehre die ganze Erbsünde, wenn auch Tod und Begehrlichkeit bleiben; nach protestantischer Auffassung löscht die Taufe die Schuld der Erbsünde, aber die Verderbtheit der Menschennatur wird erst allmählich durch den Heiligen Geist geheilt.

Zitate

  • „Die Zielsetzung der Erziehung wird durch den (…) angeborenen Rasseinstinkt gesetzt. Er muß zum Rassebewußtsein erhoben werden und im Rassestolz seine Krönung finden. (…) Der Erbsünde ist der Erbadel gegenüberzustellen und dem Motto ‚Ich kann allein nicht gehen ...‘ die Parole ‚Ist das Ziel auch noch so hoch...‘.“ — Ferdinand Roßner (1941)[1]

Fußnoten

  1. Ferdinand Roßner [auch „Rossner“ geschrieben]: Rasse als Lebensgesetz, in: Rassenpolitik im Kriege – Eine Gemeinschaftsarbeit aus Forschung und Praxis, hrsg. von Walter Kopp, Verlag M. & H. Schaper, Hannover 1941, S. 65–82 (79)