Ernst, Robert

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Friedrich Robert Ernst (Lebensrune.png 4. Februar 1897 in Hürtigheim; Todesrune.png 14. April 1980 in Rimsting) war ein deutscher Offizier, Rechts- und Staatswissenschaftler und elsässischer Volkstumspolitiker. Er wurde 1941 Oberbürgermeister von Straßburg. Von 1945 bis 1955 war er in Frankreich völkerrechtswidrig inhaftiert.

Leben

Dr. rer. pol. Friedrich Robert Ernst

Der alt-elsässische Vater August Ernst (1868–1958) war Pfarrer von St. Thomas in Straßburg (August Ernst war später noch Pfarrer an der Matthäuskirche in Stuttgart). Die Mutter entstammte der elsässischen städtischen Bourgeoisie. Nach dem Schulbesuch in Straßburg meldete sich Ernst 1914 als Kriegsfreiwilliger und wurde als Artillerist in Ypern und bei der Schlacht von Verdun eingesetzt, später wurde er Offizier und Jagdflieger der Fliegertruppe. Im November 1917 wurde er in Cambrai im Luftkampf abgeschossen. An der rumänisch-russischen Front war Robert Ernst Karl Haushofers Ordonnanzoffizier.

Nach Kriegsende und der Eroberung sowie Besetzung von Elsaß-Lothringen durch Frankreich wurden bis Anfang 1922 140.000 deutsche Staatsbürger größtenteils ausgewiesen, meist nach 1871 eingewanderte Altdeutsche sowie ihre Nachfahren und rund 10 % Alt-Elsaß-Lothringer. Seine vaterländischen Eltern und Ernst übersiedelten 1919 freiwillig vom Elsaß in die entstehende Weimarer Republik. Er studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg sowie Rechts- und Staatswissenschaften in Tübingen und promovierte im Februar 1921 mit einer Arbeit über das Thema „Die Wiedereingliederung der vertriebenen Elsaß-Lothringer in die deutsche Volkswirtschaft“. Die von ihm nach dem Krieg betriebene Sammlung der ins Reich abgewanderten Elsässer im „Hilfsbund der vertriebenen Elsaß-Lothringer im Reich“ sowie die Herausgabe der Zeitschrift „Elsaß-Lothringen – Heimatstimmen“ dienten vor allem der Wahrung der angestammten deutschen Art und Sprache.

Als Vorsitzender der elsaß-lothringischen Studentenbünde im Deutschen Reich knüpfte Ernst mit den Repräsentanten der Volkstumsverbände DSB und VDA erste Kontakte. Nach der Gründung des „Elsaß-Lothringischen Heimatbundes“ Pfingsten 1926 reagierten die Franzosen mit zwei Autonomistenprozessen in Colmar, bei denen 1928 Karl Roos zu 15 Jahren Zuchthaus und Ernst in Abwesenheit zu 15 Jahren Gefängnis sowie 20 Jahren Aufenthaltsverbot verurteilt wurden. Damit wurde verhindert, daß er noch ins Elsaß einreisen konnte. Ernst hatte im Rahmen seiner Verbandsarbeit für den Schutzbund auch Kontakt zu anderen Minderheiten und Autonomisten in Europa und nahm an Tagungen des Europäischen Nationalitätenkongresses und des Völkerbundes in Genf teil.

Dr. Ernst leitete in der Berliner Zentrale des DSB (Volksdeutscher Klub) die elsaß-lothringische Arbeitsstelle. Er übernahm dort die Leitung des „Volksdeutschen Arbeitskreises“, dem auch Gottfried R. Treviranus, Hans Erdmann von Lindener und Walter von Keudell angehörten.

Im September 1939 wurde Ernst bis Ende 1939 als Major der Reserve Stabsquartier-Kommandant der 1. Flieger-Division der Luftwaffe,[1] die im Polenfeldzug eingesetzt war. Bei seinem Beitritt zur SS unter der Mitgliedsnummer 365.141 erhielt er am 1. August 1940 den Rang eines SS-Standartenführers.

Nach der Befreiung des Elsaß durch die Wehrmacht im Jahre 1940 jagte Dr. Ernst, nun als kommissarischer Oberbürgermeister bzw. „Stadtkommissar“ von Straßburg (ab dem 5. März 1941 dann offiziell „Chef der Stadtverwaltung von Straßburg“), von Gefängnis zu Gefängnis, um die patriotischen Kolmar-Verurteilten zu befreien. Im Juni 1940 wurde mit Ernsts Unterstützung die Reichsuniversität Straßburg gegründet, Ernst holte dafür den Straßburger Ernst Anrich. Ernst wurde Ehrensenator der Universität. Gauleiter Robert Wagner war dagegen Chef der deutschen Zivilverwaltung. Am 28. Januar 1942 übernahm Dr. Ernst auch die Geschäfte in Kehl, dessen Bürgermeister Alfred Reuter wurde sein Stellvertreter.

Ende 1942 meldete er sich freiwillig zur Luftwaffe und wurde für den Fronteinsatz beurlaubt. Im Rußland-Winter 1942/43 machte er als Kampfflieger achtzig Feindflüge mit. Im Spätsommer 1943 wurde Ernst wieder zurück nach Straßburg kommandiert. Er blieb bis zum Ende im Amt. Anfang 1945 versuchte er noch, zur Abwehr der nach Westen dringenden Invasionsfront eine „Elsässische Freiheitsfront“ als „Volkssturm-Elsaß“ aufzubauen.

Sein Sohn Gerhard fiel am 22. April 1945 als Kriegsfreiwilliger der Wehrmacht in Breslau. Dr. Ernsts Frau und seine Tochter Liselotte (18 Jahre) begingen Anfang Mai 1945 in den letzten Tagen der Schlacht um Berlin nach der Ankunft der Russen in Berlin Suizid.

Nachkriegszeit und Justizposse

Als die Franzosen nach Kriegsschluß des Generalreferenten Dr. Ernst habhaft geworden waren, machte der Untersuchungsrichter des Militärgerichts Metz den Häftling Anfang April 1946 auch mit dem Grund seines Einsitzens bekannt: Er, Robert Ernst, sei als geborener Elsässer Franzose und habe mithin durch seinen Dienst für die Deutschen Landesverrat begangen. Ernst wandte ein, er sei kein Franzose, sondern Deutscher und könne folglich keinen Landesverrat an Frankreich begangen haben. Der Untersuchungsrichter des Militärgerichts gab dem Beschuldigten daraufhin auf, in einem Feststellungsverfahren vor einem Zivilgericht seine Staatsangehörigkeit klären zu lassen. Robert Ernst erhob am 21. April 1947 eine solche Feststellungsklage. Und so begann ein ziviler Rechtsstreit zwischen dem französischen Innenminister einerseits und „Herrn Robert Ernst, Dr. rer. pol., gegenwärtig ohne Wohnung und Wohnsitz, inhaftiert im Gefängnis in Metz“ andererseits.

Der deutsche Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) wandte sich am 10. November 1953 in einem privaten Schreiben an den Friedensnobelpreisträger Albert Schweitzer, um diesen, der auch Ernsts Vater persönlich kannte, für Ernst, den wiederum Heuss persönlich kannte, dem aber nichts „Unhonoriges vorgeworfen werden“ könne, einzunehmen. Kirchenpräsident Hans Stempel hatte dem Bundespräsidenten „eine Niederschrift über die Affaire Ernst vorgelegt“, die nun in Kopie an Schweitzer ging, damit dieser geeignete Personen in Paris für die Freilassung mobilisiere. Parallel zu dieser „Stillen Hilfe“ ging der deutsche Bundestagspräsident Hermann Ehlers (CDU) mit der Forderung nach Freilassung direkt an die Öffentlichkeit.

Dieser Streit ging über acht Jahre, weil das Innenministerium gegen zahlreiche gerichtliche Feststellungen, Ernst sei Deutscher, erfolgreich Rechtsmittel einlegte. Am 22. November 1953 erklärte der Vertreter des Innenministeriums endlich, daß der Kläger Ernst wohl doch Deutscher sein müsse, und am 13. Januar 1954 fällte das Oberlandesgericht Nancy das Endurteil: Der Kläger Ernst ist deutscher Staatsangehöriger.

Gleich nachdem ihm die Urteilsbegründung bekanntgeworden war, stellte Ernsts Anwalt Eber beim Untersuchungsrichter am Militärgericht in Metz den Antrag, Ernst aus der Untersuchungshaft zu entlassen; denn nun sei die Haftbegründung „Landesverrat“ ja hinfällig, weil Ernst Deutscher sei. Im Metzer Militärgefängnis, Rue du Combout, in dem er acht Jahre zugebracht hatte, wurde Ernst mit ordnungsgemäßen Entlassungspapieren versehen und am Sonnabend, dem 16. Januar 1954, mittags um 14 Uhr freigelassen. Zwei Polizisten der Metzer Präfektur setzten ihn in ein Auto und fuhren mit ihm in Richtung deutsche Grenze. Auf dem deutschen Teil der Rheinbrücke zwischen Kehl und Straßburg hatten sich unterdessen Freunde Ernsts samt Anwalt Eber versammelt, um den nach neunjähriger Haft (ein Jahr Internierungshaft auf deutschem Boden eingerechnet) Entlassenen gebührend in Empfang zu nehmen. Der deutsche Zöllner Otto hatte ein Begrüßungsgedicht geschrieben:

Neun Jahre haben Sie gelitten,
Frei sollen Sie jetzt endlich sein.
Die Grenze ist nun überschritten.
Wir grüßen Sie in Kehl am Rhein.

Seine Eltern (85 und 83 Jahre alt), die in einem Stift in Stuttgart wohnten, warteten sehnsüchtig auf den Sohn, der aber bis zum 20. Januar 1954 verschollen war. Die beiden Metzer Polizisten waren mit dem freigelassenen Ernst wider Erwarten nicht in Richtung Kehl gefahren, sondern in Richtung des französischen Grenzorts Schweyen (deutscher Grenzort ist das südpfälzische Hornbach). Dort, zwei Kilometer vor der deutschen Grenze, erreichte die drei ein Kehrt-Marsch-Befehl des Pariser Innenministeriums. Es ging zurück nach Metz, wo der dortige Präfekt den haftentlassenen Ernst ohne Haftbefehl wieder festnehmen ließ.

Währenddessen suchte Anwalt Eber seinen verschwundenen Mandanten. Als er ihn nirgends fand, kam er auf die Idee, den Innenminister in Paris anzurufen. Das Gespräch fand am Montag, dem 18. Januar, um 12.45 Uhr statt. Innenminister Martinaud-Déplat gab die Wiederfestnahme von Ernst zu, deckte sich jedoch dadurch, daß er den Ministerpräsidenten Laniel als den Verantwortlichen für diese Maßnahme nannte. Anwalt Eber erklärt sich das Eingreifen dieser beiden hohen Stellen damit, daß sie in der Woche vor der „Berliner Konferenz“ aus dem Munde von Ernst keine „nationalistischen Entgleisungen à la Ramcke“ riskieren wollten.

Von dem Innenminister Martinaud-Déplat erfuhr Anwalt Eber, daß Ernst von Metz aus in die Nähe von Toulouse gebracht worden sei. Dort sei ihm ein Zwangswohnsitz angewiesen worden. Ernsts Aufenthalt bei Toulouse dauerte solange, bis der Untersuchungsrichter beim Militärgericht in Metz einen neuen Strafverfolgungsbefehl für den nun als Deutschen geltenden Ernst vorliegen hatte. Das war am 19. Januar, abends, der Fall. Nach einer Reise von rund 2.500 Kilometern landete Ernst einen Tag später, am 20. Januar, gegen 16 Uhr, wieder in Metz, wo ihm dieser Strafverfolgungsbefehl in Gegenwart von Anwalt Eber vorgelegt wurde. Ernsts deutscher Verteidiger Behling warnte davor, die neuerliche Anklage gegen Ernst zu unterschätzen. Sie enthalte immerhin den Punkt „Anstiftung zum Landesverrat“. Damit spiele sie in den Oradour-Prozeß hinein. Dort seien die Elsaß-Freiwilligen als Landesverräter behandelt worden. In einem Fall wurde ein Todesurteil ausgesprochen. Anstiftung dazu könne aber genau so bestraft werden wie ein vollendetes Verbrechen. Anwalt Eber hingegen meinte optimistisch, man werde Ernst jetzt zu einigen Jahren Gefängnis verurteilen und die Strafe als durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt erklären. Und so kam es auch: Am 13. Januar 1955 wurde Ernst vom französischen Militärgericht in Metz als „Kriegsverbrecher“ zu acht Jahren Zwangsarbeit, zur Herausgabe seines Vermögens und (wie schon einst) zu einem 20jährigen Aufenthaltsverbot verurteilt. Nach der Urteilsverkündung wurde Ernst auf freien Fuß gesetzt und nach Deutschland abgeschoben.

Spätes Glück

Nach seiner Freilassung beteiligte er sich an der Umwandlung des „Bundes der Elsaß-Lothringer im Reich“ in die „Gesellschaft der Freunde und Förderer der Erwin von Steinbach-Stiftung“. Er war Autor und Mitinhaber von „Bernard & Graefe. Verlag für Wehrwesen“. Dr. rer. pol. Friedrich Robert Ernst hatte mit seiner zweiten Ehefrau Dorothea, geb. Gottschlich, noch einen Sohn, Peter Ernst.

Auszeichnungen (Auszug)

Schriften

  • Rechenschaftsbericht eines Elsässers. Schriften gegen Diffamierung und Vorurteile; Bd. 5. Gegen Diffamierung der Verteidiger deutschen Volkstums. Bernard & Graefe, Berlin 1954, 2. Aufl. 1955 DNB
  • In Memoriam August Ernst: Geboren am 7. November 1868 in Allenweiler/Elsass, gestorben am 9. September 1958 in Stuttgart. Selbstverlag Robert Ernst, Stuttgart-Vaihingen 1958
  • Die Eingliederung der vertriebenen Elsaß-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes: Tatsachen u. Politik. Vereinigung wissenschaftlicher Verleger, Berlin / Leipzig 1921
  • Die Wiedereingliederung der vertriebenen Elsaß-Lothringer in die deutsche Volkswirtschaft, Promotionsschrift
  • Die Elsaß-Lothringer gegen die französischen Kriegsverbrecher: Die „Befreier“ Elsaß-Lothringens; Von „Befreiten“ geschildert. ms. 1922
  • Friedrich König, Welsch oder deutsch!: Leiden und Kampf der westgermanischen Lande, Vorw.: Robert Ernst. Bernard & Graefe, Berlin 1924
  • Elsaß. Runge, Berlin-Lichterfelde [ca. 1927] (Taschenbuch des Grenz- und Auslanddeutschtums)
  • Land in Ketten: Geraubtes deutsches Land. Beenken, Berlin 1932
  • Das Ende Elsaß-Lothringens. In: Friedrich Speiser (Hrsg.): Straßburger Monatshefte. Zeitschrift für das deutsche Volkstum am Oberrhein. Doppelheft August/September 1940. Verlag Straßburger Monatshefte, Straßburg 1940.
  • Die volksdeutsche Bewegung im Elsaß und in Lothringen 1818–1940. In: Otto Meissner: Elsaß und Lothringen. Deutsches Land, Berlin 1942
  • Albert Bleicher: Elsaß und Lothringen wirtschaftlich gesehen. Geleitwort v. Robert Ernst. Hayn, Potsdam 1942

Verweise

Fußnoten

  1. Aufgestellt am 1. August 1938 unter Generalleutnant Ulrich Grauert in Berlin aus dem Höheren Fliegerkommandeur 2. Am 1. November 1938 zur 11. Flieger-Division umbenannt, am 1. Februar 1939 wieder 1. Flieger-Division. Am 11. Oktober 1939 zum I. Fliegerkorps umgewandelt.