Lautz, Ernst

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Prozeß nach dem 20. Juli 1944; (v.l.n.r.) Hermann Reinecke, Roland Freisler, Dr. iur. Ernst Lautz im Volksgerichtshof

Ernst Lautz (Lebensrune.png 13. November 1887 in Wiesbaden; Todesrune.png 21. Januar 1977 in Lübeck) war ein deutscher Rechtswissenschaftler zur Zeit des Nationalsozialismus.

Werdegang

Ernst Lautz studierte Rechtswissenschaft und nahm nach seinem Examen zunächst als Soldat am Ersten Weltkrieg teil. 1920 wurde er Staatsanwalt am Landgericht Neuwied, 1930 Staatsanwalt an den Landgerichten I und II in Berlin.

Lautz gehörte zu den Deutschen, die sich nach der Deutschen Revolution 1933 eine Verbesserung und Erneuerung von Staat und Volk durch den Nationalsozialismus erhofften. Dies führte ihn dazu, daß er im Mai 1933 der NSDAP beitrat.

1934 ernannte ihn die Justizverwaltung zum Oberstaatsanwalt und am 31. August 1936 zum Generalstaatsanwalt am Berliner Kammergericht.[1]

In gleicher Eigenschaft seit 1937 am Oberlandesgericht in Karlsruhe tätig, kehrte er 1939 als Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof nach Berlin zurück.

Als Oberreichsanwalt vertrat Ernst Lautz u. a. die Anklage gegen die Teilnehmer des Putschversuchs am 20. Juli 1944. (Claus Schenk von Stauffenberg gehörte nicht zu den Angeklagten, er war noch in der dem Putschversuch folgenden Nacht exekutiert worden.)

Nachkriegsschicksal

Nach dem Ende des 1939 von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der VSA zum Weltkrieg wurde, übten die Kriegssieger und ihre Handlanger in den besetzten Zonen über Jahre eine Willkürherrschaft über die Deutschen aus, die sich in Mord, Folter, Vergewaltigung, Beraubung, Freiheitsentziehung und jeglicher Entehrung zeigte.[2]

Verlegten sich die Sieger darauf, deutsche Zivilpersonen existenziell zu vernichten, kleideten sie dies auch gern in Formen des Rechts und hielten sich für berechtigt, Tribunale abzuhalten.[3] So wurden auch deutsche Juristen 1947 Opfer eines Schauprozesses. Auftragnehmer der Alliierten überzogen Ernst Lautz und Berufskollegen in einst hohen Ämtern mit eigens für diese Verfahren konstruierten strafrechtlichen Vorwürfen (→ „Nürnberger Juristen-Prozeß“; vgl. Nulla poena sine lege).

Als Zeugen der Anklage im sogenannten Juristen-Prozeß präsentierten die mit der Verfahrensführung Beauftragten am 10. April 1947 den Judäokommunisten Robert Havemann. Ihn hatte der Volksgerichtshof am 16. Dezember 1943 wegen Hochverrats zum Tode verurteilt. Zur Vollstreckung des Urteils war es aber nicht gekommen, weil die zuständige Behörde Rücksicht auf Personen und amtliche Stellen nahm, die sich für Havemann eingesetzt und vorgebracht hatten, man könne ihn für angeblich kriegswichtige Forschungen brauchen.

Am 14. Dezember 1947 fällten die Beauftragten der Kriegsfeinde schließlich einen Spruch des Inhalts, daß Lautz zehn Jahre einzusperren sei.

Am 1. Februar 1951 wurde Ernst Lautz vorzeitig aus dem Gefängnis Landsberg entlassen.

1958 erkannte eine BRD-Behörde dem hochrangigen Juristen die Rechte zur Titelführung und seine Pension ab.

Literatur

Fußnoten

  1. Nicht am Landgericht, wie ein vielverwendetes kulturmarxistisch-antideutsches Online-Lexikon in einer Bildunterschrift zur Person schreibt
  2. Siehe nur Thomas Goodrich: Höllensturm – Die Vernichtung Deutschlands, 1944–1947 (2015) sowie Franz W. Seidler: Deutsche Opfer: Kriegs- und Nachkriegsverbrechen alliierter Täter (2013)
  3. Zum Ganzen und zu den flagranten Verstößen gegen das Recht und rechtsstaatliche GrundsätzeNürnberger Tribunal