Erstes Konzil von Konstantinopel

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Das Erste Konzil von Konstantinopel wurde von Kaiser Theodosius I. im Jahre 381 einberufen, um den seit 325 andauernden Streit und die drohende Glaubensspaltung zwischen Trinitariern und Arianern zu lösen. Im Ergebnis wurde endgültig gegen den Arianismus entschieden.

Einberufung

Das so genannte erste Konzil von Konstantinopel, fand 381 unter der Herrschaft des Kaiser Theodosius I. statt, welcher im Inneren das Christentum zur Staatsreligion erhob und Gesetze gegen das Heidentum und insbesondere gegen christliche Häresien erließ. De facto handelte es sich eigentlich um eine Synode der oströmischen Bischöfe, der Bischof von Rom war nicht geladen und hatte auch keine Legaten entsandt. Dennoch wurde die Durchsetzung der Trinitätslehre fundamental positioniert und dabei die endgültige Form des Nicänisch-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses festgesetzt. Es nahmen insgesamt 150 Bischöfe teil.

Die Orthodoxen Kirchen (am 22. Mai), die Armenische Kirche (am 1. Juli[1]), die Koptische (am 26. Januar) und die Syrisch-Orthodoxe Kirche (am 18. Januar, am Mittwoch der vierten Woche vor der Fastenzeit und am 20. Mai) erinnern an dieses Konzil mit einem Gedenktag.

Heiliger Geist als Person der Gottheit

Des Weiteren wurde die Infragestellung der Gottheit des Heiligen Geistes durch Macedonius I. und die Macedonianer beantwortet, indem man die Gottheit des Heiligen Geistes klar herausstellte. Ihm solle fortan gleiche Verehrung zukommen, wie sie auch dem Vater und dem Sohn zukommen.

Das Konzil formulierte das nicäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis endgültig.

Weiteres

Zuerst hatte Meletius von Antiochien den Vorsitz, nach seinem Tod Gregor von Nazianz, damals Patriarch von Konstantinopel.

Häresien, die in Kanon I ausdrücklich verurteilt wurden sind: Eunomianer, Arianer, Macedonianer (Pneumatomachen), Sabellianer, Marcellianer, Photinianer und Apollinarier.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. liturgische Feier am Samstag nach dem 1. Vorfastensonntag