Demokratieerklärung

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Die Demokratieerklärung, von Kritikern auch „Extremismusklausel“ genannt, ist eine Überprüfung von Organisationen die sich „gegen Rechts“ engagieren und über die BRD finanziert werden.

Wesen

Die Demokratieerklärung sieht vor, daß Träger von Projekten gegen [den so genannten] „Rechtsextremismus“ nur Fördergelder aus den entsprechenden Bundesprogrammen erhalten, wenn sie sich schriftlich zum Grundgesetz bekennen. Zudem sollen die Initiativen verpflichtet werden, auch potentielle Partner auf ihre „Verfassungs“-treue zu überprüfen. Damit soll verhindert werden, daß Linksextremisten im „Kampf gegen Rechts“ weiter Gelder vom Staat erhalten.

Geschichte

Am 6. Oktober 2010 kündigte die Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Kristina Schröder im Weltnetz an, daß sie in Zukunft „von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus Bekenntnis zu unserer Verfassung verlangen“ werde.

Das Verwaltungsgericht Dresden entschied am 25. April 2012, daß die geforderte Demokratieerklärung teilweise zu unbestimmt formuliert und damit rechtswidrig sei. So sei beispielsweise unklar, wer „Partner“ sei und welches Verhalten dem Verein konkret abverlangt werde. Geklagt hatte ein Verein, dem eine Förderung in Höhe von 600 Euro versagt worden war, weil er sich geweigert hatte, die Demokratieerklärung zu unterzeichnen.[1]

Das Alternative Kultur- und Bildungszentrum (AKuBiZ), die Amadeu Antonio Stiftung,[2] die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAKR)[3] fordern die Rücknahme der Demokratieerklärung. Auch Miro Jennerjahn, Monika Lazar,[4] Thomas Oppermann, Wolfgang Thierse[5][6] forderten, Schröder müsse die „Extremismusklausel“ zurücknehmen.

Fußnoten

  1. Der Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis nannte die Klausel in einem Gutachten „verfassungsrechtlich bedenklich“. Auch der Anwalt des Pirnaer Vereins, Robert Uhlemann, sah in der Regelung einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Niemand dürfe wegen seiner politischen Ansichten benachteiligt werden: „Nichts anderes macht aber die Klausel.“ Der Akubiz-Vorsitzende Steffen Richter zeigte sich erfreut über das Urteil. „Die Extremismusklausel ist eine aktive Behinderung der wichtigen Arbeit gegen Rechts vor Ort“.
  2. monika-lazar.de, 25. April 2012: Timo Reinfrank von der Amadeu Antonio Stiftung, das Urteil gegen Schröders „Extremismusklausel“ stärke die Zivilgesellschaft. Kristina Schröder habe sich – trotz zahlreicher Gutachten, die bereits gezeigt hatten, daß diese Erklärung rechtlich höchst fragwürdig ist – „beratungsresistent“ gezeigt.
  3. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus forderte die zuständige Ministerin Schröder auf, „diese rechtswidrige Klausel sofort zurückzunehmen.“
  4. SPD, Linke und Grüne haben das Urteil begrüßt. Der Richterspruch sei eine deftige Niederlage für die Bundesfamilienministerin, erklärten die Grünen-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar und ihr sächsischer Abgeordnetenkollege Miro Jennerjahn.
  5. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) erklärte, Schröder habe mit der Klausel das Vertrauen in das demokratische Engagement der Bürger ins Gegenteil verkehrt und sie unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt.
  6. Thierse wandte sich gegen die sogenannte „Extremismusklausel“. Der Hauptkritikpunkt bei der Neuausrichtung der Bundesprogramme durch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sei, „daß sie von einer Grundhaltung des Misstrauens gegenüber denjenigen bestimmt sind, die versuchen, sich vor Ort gegen Rechtsextremismus zu wehren“, kritisierte Thierse. Der demokratische Staat lebe aber vom Vertrauen in die Bürger, die sich für die Demokratie engagieren. Er müsse die Zivilgesellschaft durch Vertrauen einladen, die Demokratie zu verteidigen. Dazu müsse der Staat wenn auch kontrolliert „Geld zur Verfügung stellen, und zwar kontinuierlich“.